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Nachlassplanung Schweiz 2026: Die 5 Entscheidungen ab 50
Zwei Generationen einer Familie im Gespräch, Symbolbild für die Nachlassplanung in der Schweiz

Nachlassplanung Schweiz . Ab 50

Wer nichts regelt, lässt das Gesetz entscheiden.

Testament, Pflichtteile, Immobilien und Steuern. Wir bringen Ordnung in das, was von dir bleibt, bevor andere darüber streiten müssen.

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Auf einen Blick

Was Nachlassplanung in der Schweiz bedeutet.

Nachlassplanung ist die vorausschauende Regelung, wer nach dem Tod welches Vermögen erhält und wie dabei Pflichtteile, Steuern und Immobilien zusammenspielen. Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem Zivilgesetzbuch. Sie sieht für Konkubinatspartner keinen Anteil vor und führt bei Immobilien häufig zu Liquiditätsproblemen unter den Erben.

  1. Seit 2023gilt das revidierte Erbrecht. Der Pflichtteil der Nachkommen sank von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs, Eltern haben gar keinen Pflichtteil mehr.
  2. CHF 0Erbschaftssteuer zahlen Ehegatten und eingetragene Partner in allen Kantonen, direkte Nachkommen in fast allen.
  3. Bis 50 %Erbschaftssteuer trifft Konkubinatspartner und nicht Verwandte, je nach Kanton. Sie gelten steuerlich als Dritte.
  4. Kein Erbrechthaben Konkubinatspartner von Gesetzes wegen. Ohne Testament erhalten sie nichts.

Stand Juli 2026 . Verfasst von Marc Raschle, Finanzplaner CFP®, MVP Partner GmbH, Gais AR

Ein Nachlass regelt sich immer. Die Frage ist nur, von wem.

Entweder du entscheidest, oder das Gesetz tut es an deiner Stelle.

Das neue Erbrecht

Seit 2023 hast du mehr Spielraum.

Die Revision des Erbrechts hat die Pflichtteile gesenkt. Wer sein Testament davor verfasst hat, nutzt diesen Spielraum in der Regel nicht.

1/2

Pflichtteil der Nachkommen

Vorher drei Viertel des gesetzlichen Erbanspruchs, seit 2023 nur noch die Hälfte. Damit wächst der Teil, über den du frei verfügen kannst.

1/2

Pflichtteil des Ehegatten

Unverändert die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Neu entfällt er jedoch bereits ab Einleitung eines Scheidungsverfahrens.

0

Pflichtteil der Eltern

Ersatzlos gestrichen. Kinderlose Erblasser können ihren Nachlass damit deutlich freier gestalten als noch vor 2023.

Massgebend ist das Recht im Todeszeitpunkt. Ein vor 2023 verfasstes Testament bleibt gültig, bildet den heutigen Spielraum aber meist nicht ab und sollte überprüft werden.

Die Weichenstellungen

Fünf Entscheidungen. Ein Nachlass.

Sie hängen zusammen. Keine sollte isoliert getroffen werden.

Entscheidung 01

Testament oder Erbvertrag

Ein Testament kannst du jederzeit allein ändern. Ein Erbvertrag bindet alle Beteiligten und lässt sich nur gemeinsam auflösen. Für Konkubinat und Unternehmensnachfolge ist er oft die tragfähigere Lösung.

Testament und Erbvertrag vergleichen
Entscheidung 02

Pflichtteil und freie Quote

Nachkommen und Ehegatte haben einen geschützten Anteil, der ihnen nur in seltenen Ausnahmefällen entzogen werden kann. Über den Rest verfügst du frei, seit 2023 über spürbar mehr als davor.

Pflichtteil berechnen
Entscheidung 03

Erbvorbezug und Schenkung

Vermögen lässt sich zu Lebzeiten übertragen, steuerlich oft günstiger. Erbvorbezüge werden bei der Teilung jedoch angerechnet und können zu Ausgleichspflichten unter den Erben führen.

Erbvorbezug planen
Entscheidung 04

Immobilien

Die häufigste Ursache für Erbstreit. Miterben müssen ausbezahlt werden, doch die Liquidität fehlt. Alternativen sind der Verkauf zu Lebzeiten, eine Nutzniessung für den Partner oder ein Wohnrecht.

Immobilien richtig vererben
Entscheidung 05

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Nachlassplanung beginnt vor dem Tod. Der Vorsorgeauftrag regelt, wer bei Urteilsunfähigkeit für dich handelt. Ohne ihn entscheidet die Erwachsenenschutzbehörde.

Vorsorgeauftrag verstehen
Der Anfang

Standortbestimmung

Diese fünf Entscheidungen gehören zusammen. Wir bringen sie in den richtigen Zusammenhang, kostenlos und unverbindlich im Erstgespräch.

Termin vereinbaren

Erbschaftssteuer Schweiz

Wer erbt, entscheidet über die Steuer.

Eine Erbschaftssteuer des Bundes gibt es nicht. Zuständig sind die Kantone, und die Unterschiede sind gewaltig. Massgebend ist der letzte Wohnsitz des Erblassers, bei Grundstücken der Ort der Liegenschaft.

Erbschaftssteuer nach Verwandtschaftsgrad, Stand Juli 2026
Wer erbtSteuerfolgeWas zu beachten ist
Ehegatte, eingetragener PartnersteuerfreiIn allen Kantonen befreit. Einzige Ausnahme ist die Nachlasstaxe im Kanton Solothurn.
Kinder und Enkelmeist steuerfreiSteuerpflichtig nur in Appenzell Innerrhoden, Luzern je nach Gemeinde, Neuenburg und Waadt, dort zu tiefen Sätzen mit teils hohen Freibeträgen.
ElternkantonalIn manchen Kantonen befreit, in anderen steuerpflichtig. Der Pflichtteil der Eltern ist seit 2023 entfallen.
Geschwister6 bis 25 %Je nach Kanton, mit unterschiedlichen Freibeträgen. Ein häufig unterschätzter Posten bei kinderlosen Erblassern.
Konkubinatspartnerbis 50 %Steuerlich wie nicht Verwandte behandelt. Ohne Testament erben sie zudem gar nichts.
Nicht Verwandtebis 50 %Höchstsätze reichen von 0 Prozent bis über 45 Prozent, je nach Kanton.
Kantone ohne ErbschaftssteuerSZ und OWSchwyz und Obwalden besteuern weder Erbschaften noch Schenkungen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad.
Gemeinnützige Organisationenmeist steuerfreiZuwendungen an anerkannte gemeinnützige Institutionen sind in der Regel befreit.
Nationale ErbschaftssteuerkeineDie Initiative der Juso wurde am 30. November 2025 mit 78,3 Prozent Nein abgelehnt. Es bleibt bei der kantonalen Zuständigkeit.

Quellen: Eidgenössisches Finanzdepartement, kantonale Steuergesetze, Abstimmungsergebnis vom 30. November 2025. Angaben gerundet und ohne Gewähr. Massgebend ist das Steuerrecht des Wohnsitzkantons im Todeszeitpunkt.

Der grösste Unterschied

Gleiches Paar. Zwei Welten.

0 % Erbschaftssteuer zahlt ein Ehepartner, und er erbt auch ohne Testament einen gesetzlichen Anteil.
bis 50 % Erbschaftssteuer trifft einen Konkubinatspartner, sofern er überhaupt bedacht wurde. Ohne Testament erbt er nichts.

Dieselbe Beziehung, dieselbe Dauer, dieselbe Wohnung. Nur ohne Trauschein.

Dein Fahrplan

Nachlassplanung in drei Phasen.

Kein Einzeltermin, sondern ein Prozess über mehrere Jahre.

Phase 1 . Ab 50

Übersicht schaffen

Zuerst wissen, was überhaupt da ist.

  • Vermögensübersicht mit Pensionskasse, Säule 3a, freiem Vermögen, Immobilien und Schulden
  • Familiäre Ausgangslage klären, insbesondere Konkubinat und Patchwork
  • Erstes Basistestament erstellen
  • Begünstigungen in Säule 3a und Pensionskasse prüfen
Phase 2 . Fünf Jahre vorher

Strategie festlegen

Jetzt fallen die Entscheidungen, die Wirkung entfalten.

  • Freie Quote gezielt einsetzen, Erbvertrag prüfen
  • Immobilien klären: Verkauf, Nutzniessung oder gestaffelte Übergabe
  • Steuerfolgen rechnen, Schenkungen und Wohnsitz prüfen
  • Unternehmensnachfolge und Ausgleich unter Geschwistern regeln
Phase 3 . Ein Jahr vorher

Umsetzen

Aus Absicht werden gültige Dokumente.

  • Testament aktualisieren, bei Bedarf öffentlich beurkunden und hinterlegen
  • Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung errichten
  • Familie informieren, damit alle wissen, wo die Dokumente liegen
  • Digitalen Nachlass regeln: Konten, Zugänge, Abonnemente

Grundlagen

Wie das Schweizer Erbrecht funktioniert.

Die gesetzliche Erbfolge

Ohne Testament oder Erbvertrag verteilt das Zivilgesetzbuch den Nachlass nach festen Regeln. Erben in erster Linie sind die Nachkommen, daneben der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner. Sind keine Nachkommen vorhanden, rücken Eltern und deren Nachkommen nach. Konkubinatspartner sind in dieser Ordnung nicht vorgesehen und erhalten ohne Testament nichts, unabhängig davon, wie lange die Beziehung gedauert hat.

Vor der Erbteilung steht bei Ehepaaren zudem die güterrechtliche Auseinandersetzung. Was dem überlebenden Partner güterrechtlich zusteht, gehört gar nicht zum Nachlass. Diese beiden Schritte werden häufig verwechselt, sie führen aber zu deutlich unterschiedlichen Ergebnissen.

Pflichtteil und frei verfügbare Quote

Ein Teil des Nachlasses ist geschützt. Nachkommen und der überlebende Ehegatte haben Anspruch auf einen Pflichtteil, der ihnen nur in seltenen, im Gesetz genannten Ausnahmefällen entzogen werden kann. Was darüber hinausgeht, ist die frei verfügbare Quote: Damit kannst du einen Konkubinatspartner bedenken, Stiefkinder berücksichtigen oder eine gemeinnützige Organisation begünstigen.

Seit der Revision per 1. Januar 2023 ist diese freie Quote grösser. Der Pflichtteil der Nachkommen wurde von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs gesenkt, und der Pflichtteil der Eltern ist ganz entfallen. Wer sein Testament vor 2023 verfasst hat, nutzt diesen zusätzlichen Spielraum in der Regel nicht.

Welche Dokumente es braucht

  • Testament. Entweder vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben, oder öffentlich beurkundet. Ein am Computer getipptes Testament ist ungültig.
  • Erbvertrag. Immer öffentlich zu beurkunden, dafür bindend. Sinnvoll, wenn mehrere Beteiligte Sicherheit brauchen.
  • Ehevertrag. Regelt das Güterrecht und wirkt vor dem Erbrecht. In Kombination mit dem Testament das stärkste Instrument zum Schutz des Partners.
  • Vorsorgeauftrag. Bestimmt, wer bei Urteilsunfähigkeit handelt. Ohne ihn entscheidet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.
  • Patientenverfügung. Hält medizinische Behandlungswünsche fest und entlastet die Angehörigen.
  • Begünstigungserklärungen. Für Säule 3a und Pensionskasse. Sie laufen ausserhalb des Testaments und werden regelmässig vergessen.

Die häufigsten Fehler

Der häufigste Fehler ist das Aufschieben. Danach folgt das veraltete Testament: Dokumente aus der Zeit vor 2023 bilden den heutigen Spielraum nicht ab, und Formulierungen in Quoten wirken nach der Revision anders als ursprünglich beabsichtigt. Ebenfalls verbreitet ist die isolierte Regelung, bei der ein Testament besteht, aber Ehevertrag, Begünstigungen und Immobilienfrage nicht dazu passen.

Bei Immobilien entsteht ein eigenes Problem. Eine Liegenschaft lässt sich nicht teilen, Miterben müssen ausbezahlt werden, und genau diese Liquidität fehlt oft. Die Folge ist ein Verkauf unter Zeitdruck. Wer die Frage zu Lebzeiten klärt, etwa über Nutzniessung, Wohnrecht oder eine gestaffelte Übergabe, nimmt den Druck aus der Situation. Mehr dazu unter Immobilien vererben.

Der teuerste Fehler betrifft Paare ohne Trauschein. Ohne Testament erbt ein Konkubinatspartner nichts, und selbst wenn er bedacht wird, gilt er steuerlich als nicht verwandt. Wie sich beides regeln lässt, steht unter Konkubinat und Erbrecht.

Marc Raschle, Gründer der MVP Partner GmbH und zertifizierter Finanzplaner CFP®

Über den Autor

Über den eigenen Tod spricht niemand gern. Genau deshalb bleibt so vieles ungeregelt.
Marc RaschleFinanzplaner CFP® . Eidg. Fachausweis Finanzplanung . Vorstand FPVS

Häufige Fragen

Fragen zur Nachlassplanung.

Idealerweise ab fünfzig, oder sobald du Vermögen, Immobilien oder eine Familie hast. Je früher du planst, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten stehen offen. Besonders dringend ist es bei Konkubinat, Patchworkfamilien, Immobilien und Unternehmen, weil dort ohne Regelung regelmässig Ergebnisse entstehen, die niemand wollte.

Ja, wenn es vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben ist. Ein am Computer getipptes und anschliessend unterschriebenes Testament ist ungültig. Bei grösseren Vermögen, Immobilien oder komplexen Familienverhältnissen empfiehlt sich die öffentliche Beurkundung beim Notar, weil sie das Anfechtungsrisiko deutlich senkt.

Die Revision per 1. Januar 2023 hat die Pflichtteile gesenkt. Der Pflichtteil der Nachkommen beträgt neu die Hälfte statt drei Viertel des gesetzlichen Erbanspruchs. Der Pflichtteil der Eltern ist ersatzlos entfallen. Der Pflichtteil des Ehegatten bleibt bei der Hälfte, entfällt aber neu bereits ab Einleitung eines Scheidungsverfahrens.

Für dich heisst das: Die frei verfügbare Quote ist grösser geworden. Ein Testament aus der Zeit davor bleibt gültig, bildet diesen Spielraum aber meist nicht ab.

Nein. Konkubinatspartner haben kein gesetzliches Erbrecht, unabhängig davon, wie lange die Beziehung gedauert hat. Ohne Testament oder Erbvertrag erhalten sie nichts. Kommt hinzu, dass sie steuerlich als nicht verwandt gelten und je nach Kanton bis zu fünfzig Prozent Erbschaftssteuer zahlen.

Absichern lässt sich das über die frei verfügbare Quote im Testament, ergänzt durch Erbvertrag, Nutzniessung und Begünstigungen in Säule 3a und Pensionskasse.

Eine Erbschaftssteuer des Bundes gibt es nicht, zuständig sind die Kantone. Ehegatten und eingetragene Partner sind in allen Kantonen befreit. Direkte Nachkommen zahlen in fast allen Kantonen nichts, Ausnahmen sind Appenzell Innerrhoden, Luzern je nach Gemeinde, Neuenburg und Waadt, dort zu tiefen Sätzen. Geschwister, Konkubinatspartner und nicht Verwandte zahlen je nach Kanton bis zu rund fünfzig Prozent.

Schwyz und Obwalden erheben überhaupt keine Erbschaftssteuer. Massgebend ist der letzte Wohnsitz des Erblassers, bei Grundstücken der Ort der Liegenschaft.

Aktuell nicht. Die Volksinitiative der Juso, die auf Nachlässen über fünfzig Millionen Franken eine Steuer von fünfzig Prozent verlangte, wurde am 30. November 2025 mit 78,3 Prozent Nein deutlich abgelehnt. Es bleibt bei der kantonalen Zuständigkeit.

Nur in den wenigen im Gesetz genannten Ausnahmefällen, etwa bei einer schweren Straftat gegen den Erblasser oder gröbster Verletzung familienrechtlicher Pflichten. Der Grund muss im Testament genannt werden, und im Streitfall trägt derjenige die Beweislast, der sich auf die Enterbung beruft. In der Praxis ist das selten und selten erfolgreich.

Ein Testament kannst du jederzeit allein ändern oder widerrufen. Ein Erbvertrag ist eine bindende Vereinbarung zwischen mehreren Personen und lässt sich nur im Einverständnis aller auflösen. Er muss öffentlich beurkundet werden. Erbverträge kommen dort zum Einsatz, wo jemand Sicherheit braucht, typischerweise bei Konkubinat, Patchworkfamilien und Unternehmensnachfolge.

Nein, es gilt eine gesetzliche Begünstigtenordnung. Vorrangig sind Ehegatte und Kinder. Ein Konkubinatspartner kann begünstigt werden, wenn er entweder mindestens fünf Jahre ununterbrochen mit dir zusammengelebt hat oder für gemeinsame Kinder aufkommt. Die Begünstigung muss dem Vorsorgeanbieter schriftlich gemeldet werden und läuft ausserhalb des Testaments.

Handschriftlich kostet es nichts ausser Zeit. Eine öffentliche Beurkundung beim Notar bewegt sich je nach Kanton und Komplexität etwa zwischen CHF 500 und 2'000, die amtliche Hinterlegung kostet einen kleinen zusätzlichen Betrag. Bei grösseren Vermögen und Immobilien ist die Beurkundung meist die günstigere Variante, weil sie spätere Anfechtungen unwahrscheinlicher macht.

Wir arbeiten mit einem Festpreis, der vor Beginn gemeinsam festgelegt wird. Das erste Gespräch zur Standortbestimmung ist kostenlos. Wir erstellen keine Urkunden, sondern die Strategie dahinter und koordinieren die Umsetzung mit Notariat und Anwaltschaft.

Bereit, deinen Nachlass zu regeln?

Wir schauen gemeinsam, wie deine Situation heute geregelt wäre und was sich verbessern lässt. Klar, diskret und unverbindlich.

30 Minuten . Digital oder vor Ort in Gais, Zürich und St. Gallen