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Nachlassplanung bedeutet, Verantwortung zu übernehmen – für dein Vermögen und für die Menschen, die dir wichtig sind.
Ohne klare Regelung greift die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht jedoch nicht immer dem, was man sich wünscht.
Eine strukturierte Planung schafft Sicherheit – emotional und finanziell.
Ab 50 hat man meist Vermögen aufgebaut, Immobilien erworben und möglicherweise ein Unternehmen geführt. Genau jetzt solltest du regeln, was damit passiert – bevor es zu spät ist.
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet: Der Staat entscheidet, wer was erbt – unabhängig von deinen Wünschen. Im Konkubinat geht der Partner leer aus. Bei Patchwork-Familien entstehen Konflikte.
Erbschaftssteuern sind kantonal unterschiedlich. Direkte Nachkommen zahlen meist nichts – aber Geschwister, Konkubinatspartner oder entfernte Verwandte können bis zu 40% Erbschaftssteuer zahlen. Wohnsitz und Timing entscheiden über Zehntausende Franken.
Immobilien führen zu den meisten Erbstreitigkeiten. Wer erbt das Haus? Wer zahlt die Miterben aus? Kann die Hypothek getragen werden? Ohne klare Regelung entstehen familiäre Konflikte – und oft muss die Immobilie unter Zeitdruck verkauft werden.
Ab 50 = Zeit für Klarheit. Je früher du regelst, desto mehr Optionen hast du – und desto weniger Stress für deine Familie später.
Diese Weichenstellungen bestimmen, was mit deinem Vermögen passiert – und ob deine Familie abgesichert ist oder in Konflikte gerät.
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge nach ZGB. Das bedeutet: Der Staat entscheidet, wer was erbt. Im Konkubinat geht der Partner leer aus. Bei Patchwork-Familien entstehen Konflikte. Ein Testament schafft Klarheit – aber nur, wenn es rechtssicher formuliert ist.
Details zur gesetzlichen Erbfolge: Schweizerisches Zivilgesetzbuch
Bestimmte Erben (Kinder, Ehepartner) haben Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser kann nicht entzogen werden. Die frei verfügbare Quote kannst du individuell einsetzen – z.B. für Konkubinatspartner, Stiefkinder oder gemeinnützige Organisationen. Seit 2023 wurde die frei verfügbare Quote erhöht.
Statt zu warten, kannst du Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen – als Erbvorbezug oder Schenkung. Vorteil: Du siehst, was damit passiert. Steuerlich kann das günstiger sein. Aber: Erbvorbezüge werden bei der Erbteilung angerechnet und können zu Ausgleichspflichten führen.
Immobilien sind die häufigste Ursache für Erbstreitigkeiten. Problem: Miterben müssen ausgezahlt werden, aber die Liquidität fehlt. Die Hypothek muss neu tragbar sein. Alternativen: Verkauf zu Lebzeiten, Nutzniessung für den Partner, oder gestaffelte Übergabe mit Wohnrecht.
Nachlassplanung ist nicht nur "nach dem Tod". Mit einem Vorsorgeauftrag regelst du, wer deine Angelegenheiten führt, wenn du selbst nicht mehr kannst (Demenz, Unfall). Die Patientenverfügung regelt medizinische Entscheidungen. Beides sollte rechtssicher dokumentiert sein.
Diese Entscheidungen hängen zusammen. Keine sollte isoliert getroffen werden.
Erste Orientierung im Pflichtteil-Rechner →Beide Varianten sind rechtsgültig – aber unterscheiden sich in Aufwand, Kosten und Sicherheit.
Vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben. Kann jederzeit erstellt und geändert werden – ohne Notar.
Einfache Vermögensverhältnisse, klare Erben, keine Pflichtteilskonflikte. Ideal für: "Alles an meinen Ehepartner" oder "Gleichmässige Aufteilung unter Kinder".
Wird mit Notar und zwei Zeugen erstellt. Rechtlich geprüft, notariell beurkundet und amtlich hinterlegt.
Komplexe Vermögensverhältnisse, Patchwork-Familien, Unternehmen, Immobilien, Konkubinat. Ideal für: Absicherung gegen Anfechtung, Pflichtteilskonflikte, rechtliche Komplexität.
Bei eigenhändigem Testament: Kein Computer, kein Drucker, keine Schreibmaschine. Sonst ungültig.
Ort, Datum (Tag, Monat, Jahr) und eigenhändige Unterschrift sind Pflicht. Fehlt das Datum, ist das Testament ungültig.
Kinder und Ehepartner haben Anspruch auf Pflichtteil. Wird dieser verletzt, kann das Testament angefochten werden.
Mehrdeutige Formulierungen führen zu Streit. "Ich möchte, dass..." ist schwächer als "Ich verfüge, dass...".
Testament sicher aufbewahren (z.B. bei Gemeinde oder Bank) und Vertrauensperson informieren, wo es liegt.
Viele starten mit einem eigenhändigen Testament für die Grundregelung – und lassen es später bei komplexeren Vermögensverhältnissen notariell beurkunden. Das Testament kann jederzeit durch ein neues ersetzt werden (das neueste gilt).
Ein Testament ist nur dann wirksam, wenn es rechtssicher formuliert ist.
Berechne in 60 Sekunden, wie viel von deinem Vermögen du frei vererben kannst – und wie viel den Pflichtteilen unterliegt.
💡 Seit 2023: Erhöhte frei verfügbare Quote durch Erbrechtsreform
Klicke auf "Berechnen" für deine individuelle Auswertung.
📌 Diese Berechnung ist eine Orientierung. Für eine rechtssichere Nachlassplanung empfehlen wir ein persönliches Gespräch.
Die Erbrechtsreform 2023 hat Pflichtteile reduziert: Kinder haben nur noch 3/8 (statt 3/4) Anspruch. Eltern haben keinen Pflichtteil mehr.
Die frei verfügbare Quote kannst du nach deinen Wünschen verteilen: z.B. an Konkubinatspartner, Stiefkinder, Geschwister oder gemeinnützige Organisationen.
Nur in Ausnahmefällen möglich (schwere Straftat gegen Erblasser, Familienunterhalt verweigert). Die Hürden sind sehr hoch.
Problem: Wenn das Vermögen hauptsächlich aus Immobilien besteht, fehlt oft die Liquidität um Miterben auszuzahlen. Frühzeitige Planung vermeidet Zwangsverkauf.
Für eine vollständige Nachlassplanung mit Testament, Steuern und rechtlicher Absicherung:
Erstgespräch buchen →40% der Erbstreitigkeiten betreffen Immobilien. Das Problem: Miterben müssen ausgezahlt werden, aber die Liquidität fehlt.
Kind A möchte das Haus übernehmen und darin wohnen. Kinder B und C möchten ihren Anteil ausbezahlt bekommen.
Kind A hat oft nicht CHF 400'000 verfügbar – selbst bei gutem Einkommen.
Bestehende CHF 600'000 + neue CHF 400'000 = CHF 1 Mio. Hypothek. Kann Kind A das tragen?
Kinder B und C wollen ihren Anteil – oft innerhalb weniger Monate. Sonst: Zwangsverkauf.
💡 Statistik: In 60% der Fälle wird die Immobilie verkauft, weil die Liquidität zur Auszahlung fehlt – oft unter Zeitdruck und unter Marktwert.
Die Immobilie wird zu Lebzeiten verkauft. Der Erlös kann dann gestaffelt als Erbvorbezug oder Schenkung verteilt werden. Vorteil: Keine Liquiditätsprobleme, keine Konflikte, klare Verhältnisse.
Die Kinder erben das Eigentum, aber der überlebende Ehepartner erhält lebenslange Nutzniessung (Wohnrecht + Erträge). Vorteil: Partner ist abgesichert, Kinder müssen warten, keine sofortige Auszahlung.
Im Testament wird festgelegt, dass die Auszahlung über 5-10 Jahre gestaffelt erfolgt. Vorteil: Entschärft Liquiditätsdruck, gibt Zeit für Finanzierung.
Eine Risikolebensversicherung wird abgeschlossen, deren Auszahlung die Miterben entschädigt. Vorteil: Liquidität ist im Todesfall sofort da, keine Verkaufspflicht.
Kinder B und C erhalten bereits zu Lebzeiten andere Vermögenswerte (z.B. Säule 3a, Wertschriften). Im Testament wird festgehalten, dass Kind A dafür das Haus erhält. Vorteil: Gleichberechtigung ohne Liquiditätsproblem.
Wichtig: Alle Lösungen müssen pflichtteilskonform sein. Eine ungleiche Verteilung ist nur innerhalb der frei verfügbaren Quote möglich.
Banken prüfen im Erbfall die Tragbarkeit der Hypothek neu. Selbst wenn die Hypothek bei den Eltern problemlos lief, kann die Bank bei den Erben eine Amortisation oder sogar Rückzahlung fordern.
Kalkulatorischer Zins 5% + Nebenkosten 1% = maximal 33% des Bruttoeinkommens
Maximal 80% des Verkehrswerts. Bei höherer Belehnung: Amortisation erforderlich
Kann Erbe die Hypothek nicht tragen → Verkauf unter Zeitdruck
Immobilien vererben erfordert frühzeitige Planung – idealerweise 5-10 Jahre vorher.
Direkte Nachkommen zahlen in fast allen Kantonen keine Erbschaftssteuer. Aber bei Geschwistern, Konkubinat oder entfernten Verwandten können die Unterschiede bis zu CHF 200'000 betragen.
Die Erbschaftssteuer ist kantonal geregelt. Entscheidend ist der letzte Wohnsitz des Erblassers – nicht wo die Erben wohnen. In fast allen Kantonen sind direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) und Ehepartner von der Erbschaftssteuer befreit.
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CHF 0
✓ Steuerfrei in allen Kantonen
Gute Nachricht: In der ganzen Schweiz zahlen direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) und Ehepartner keine Erbschaftssteuer. Ausnahme: Kanton Appenzell Innerrhoden (geringe Steuer), Schwyz und Obwalden (sehr niedrige Sätze).
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CHF 0
Keine Erbschaftssteuer
~15%
CHF 75'000
Nach Abzug Freibetrag
~25%
CHF 125'000
Nach Abzug Freibetrag
💰 Unterschied: Bis CHF 125'000 bei gleicher Erbschaft – nur wegen Wohnsitz des Erblassers.
0%
CHF 0
Keine Erbschaftssteuer
~20%
CHF 100'000
Hoher Steuersatz
~35%
CHF 175'000
Sehr hoher Steuersatz
~40%
CHF 200'000
Höchster Steuersatz
💰 Unterschied: Bis CHF 200'000 – Konkubinatspartner werden steuerlich wie Fremde behandelt.
Diese Kantone erheben grundsätzlich keine oder nur minimale Erbschaftssteuern – auch nicht für entfernte Verwandte oder Konkubinatspartner.
Entscheidend ist der Wohnsitz des Erblassers im Todeszeitpunkt. Ein Umzug in einen steuerfreundlichen Kanton (z.B. Schwyz) kann bei grossen Vermögen sechsstellige Beträge sparen – wenn der Umzug rechtzeitig und glaubhaft erfolgt.
Schenkungen zu Lebzeiten werden in vielen Kantonen niedriger besteuert als Erbschaften – oder sind steuerfrei. Wichtig: Freibeträge beachten und dokumentieren, dass es sich um eine Schenkung handelt, nicht um Erbvorbezug.
Im Konkubinat ist die frei verfügbare Quote durch Testament zu nutzen. Zusätzlich: Erbvertrag, Begünstigung in Säule 3a/PK, Nutzniessung. Ohne Testament geht der Partner leer aus – und zahlt auf das Erbe oft 30-40% Steuern.
Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) – Erbschaftssteuern nach Kantonen
Erbschaftssteuern können bei falscher Planung fünfstellig oder sechsstellig sein. Frühzeitige Steuerplanung lohnt sich.
Steuerstrategie entwickeln →Strukturiert vorgehen – von der ersten Übersicht bis zur finalen Umsetzung.
Ausgangslage klären – bevor Entscheidungen anstehen.
Alle Vermögenswerte erfassen: Pensionskasse, Säule 3a, freies Vermögen, Immobilien, Schulden
Wie hoch wird Ihre AHV- und Pensionskassenrente? Reicht das Einkommen im Alter?
Basistestament erstellen – zumindest handschriftlich. Klären: Wer soll was erben?
Maximale Einzahlungen nutzen, Begünstigungen festlegen, Staffelung prüfen
Jetzt werden die entscheidenden Weichen gestellt.
Frei verfügbare Quote nutzen: Wer soll mehr erhalten? Konkubinat absichern? Erbvertrag prüfen
Liquiditätsproblem lösen: Verkauf zu Lebzeiten? Nutzniessung? Gestaffelte Auszahlung?
PK-Bezug planen, Wohnsitz prüfen, Schenkungen zu Lebzeiten erwägen
Wer übernimmt? Verkauf oder Übertragung? Ausgleichszahlungen an Geschwister?
Dokumente finalisieren, Familie informieren, Zugriff regeln.
Öffentliches Testament erwägen, notariell beglaubigen, amtlich hinterlegen
Wer vertritt Sie bei Urteilsunfähigkeit? Medizinische Wünsche festhalten
Offene Kommunikation vermeidet Konflikte. Wo liegen Dokumente? Wer ist Willensvollstrecker?
Passwörter, Konten, Social Media: Zugriff regeln für Erben
Ihre Nachlassplanung ist kein Einzeltermin – sondern ein Prozess über mehrere Jahre.
Standortgespräch buchen →Die 12 wichtigsten Fragen – klar beantwortet.
Idealerweise ab 50 Jahren – oder sobald Sie Vermögen, Immobilien oder eine Familie haben. Je früher Sie planen, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie. Insbesondere bei Immobilien, Konkubinat oder Unternehmen ist frühzeitige Planung entscheidend.
Ja – wenn es vollständig handschriftlich geschrieben, datiert und unterschrieben ist. Es darf nicht am Computer getippt werden. Bei komplexen Vermögen oder Immobilien empfiehlt sich ein öffentliches (notariell beglaubigtes) Testament.
Nur in Ausnahmefällen und mit triftigen Gründen (z.B. schwere Straftat gegen den Erblasser). Die Pflichtteilsentziehung muss im Testament begründet werden. In der Praxis ist das sehr selten – der Pflichtteil ist stark geschützt.
Riesig. Ehepartner sind gesetzliche Erben und in fast allen Kantonen steuerfrei. Konkubinatspartner erben nur, wenn sie im Testament bedacht werden – und zahlen oft 30-40% Erbschaftssteuer. Konkubinat muss aktiv abgesichert werden.
Handschriftlich: kostenlos (nur Papier und Stift). Öffentlich beim Notar: CHF 500 – 2'000, je nach Kanton und Komplexität. Amtliche Hinterlegung: ca. CHF 50 – 200. Ein öffentliches Testament lohnt sich bei grossen Vermögen oder Immobilien.
Testament: Kann jederzeit einseitig geändert oder widerrufen werden. Erbvertrag: Bindende Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen – kann nur im Einverständnis aller Beteiligten geändert werden. Erbverträge werden oft bei Unternehmensnachfolge oder Konkubinat eingesetzt.
Nur innerhalb der gesetzlich festgelegten Begünstigtenordnung. Ehepartner/Kinder sind immer vorrangig. Konkubinatspartner können begünstigt werden – aber nur, wenn sie nachweislich mindestens 5 Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt haben oder für gemeinsame Kinder aufkommen.
Bei komplexen Vermögen, Immobilien, Unternehmen oder wenn Streit zwischen Erben zu befürchten ist: ja. Der Willensvollstrecker setzt Ihren letzten Willen durch und schützt die Erben vor übereilten Entscheidungen. Sie können eine Vertrauensperson oder einen professionellen Willensvollstrecker bestimmen.
Ja, jederzeit – bei handschriftlichen und öffentlichen Testamenten. Am sichersten: Altes Testament vernichten und neues erstellen (mit Datum). Oder: Ergänzung verfassen mit Verweis auf das ursprüngliche Testament. Wichtig: Immer datieren und unterschreiben.
Nein – ein handschriftliches Testament ist auch ohne Notar gültig. Eine notarielle Beglaubigung (öffentliches Testament) erhöht aber die Rechtssicherheit und verringert das Risiko von Anfechtungen. Bei komplexen Vermögen oder Immobilien empfohlen.
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Ehepartner und Kinder erben gemeinsam. Konkubinatspartner erben nichts. Bei Immobilien entstehen oft Liquiditätsprobleme. Ohne Testament haben Sie keine Kontrolle über die Verteilung – und Konflikte sind häufiger.
Vorsorgeauftrag: Regelt, wer Sie bei Urteilsunfähigkeit in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten vertritt. Patientenverfügung: Regelt medizinische Behandlungswünsche (z.B. Wiederbelebung, Organspende). Beide Dokumente sind unabhängig vom Testament und sollten zusätzlich erstellt werden.
Kostenloses Erstgespräch – 30 Minuten Klarheit.
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Mehr Informationen: ch.ch – Erbschaft und Vorsorge