Damit wir deine Analyse optimal begleiten können, nutzen wir Cookies für Google & Meta. Details findest du in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.
Nachlassplanung bedeutet, Verantwortung zu übernehmen — für dein Vermögen und für die Menschen, die dir wichtig sind. Ohne klare Regelung greift die gesetzliche Erbfolge, und die entspricht selten dem, was du dir wünschst.
Ab 50 hast du meist Vermögen aufgebaut, Immobilien erworben und vielleicht ein Unternehmen geführt. Genau jetzt solltest du regeln, was damit passiert — bevor es zu spät ist.
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge — der Staat entscheidet, wer was erbt. Im Konkubinat geht der Partner leer aus, bei Patchwork-Familien entstehen Konflikte.
Erbschaftssteuern sind kantonal unterschiedlich. Direkte Nachkommen zahlen meist nichts — aber Geschwister, Konkubinatspartner oder entfernte Verwandte bis zu 40%. Wohnsitz und Timing entscheiden über Zehntausende.
Immobilien führen zu den meisten Erbstreitigkeiten. Wer erbt das Haus? Wer zahlt die Miterben aus? Ohne klare Regelung entstehen Konflikte — und oft muss unter Zeitdruck verkauft werden.
Diese Weichen bestimmen, was mit deinem Vermögen passiert — und ob deine Familie abgesichert ist oder in Konflikte gerät.
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge nach ZGB — der Staat entscheidet. Im Konkubinat geht der Partner leer aus, bei Patchwork-Familien entstehen Konflikte. Ein Testament schafft Klarheit, aber nur, wenn es rechtssicher formuliert ist.
Testament richtig erstellen →Bestimmte Erben (Kinder, Ehepartner) haben Anspruch auf einen Pflichtteil, der nicht entzogen werden kann. Die frei verfügbare Quote kannst du individuell einsetzen — für Konkubinatspartner, Stiefkinder oder gemeinnützige Organisationen. Seit 2023 ist diese Quote grösser.
Pflichtteil berechnen →Statt zu warten, kannst du Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen. Steuerlich kann das günstiger sein — aber Erbvorbezüge werden bei der Erbteilung angerechnet und können zu Ausgleichspflichten führen.
Erbvorbezug planen →Immobilien sind die häufigste Ursache für Erbstreit. Miterben müssen ausgezahlt werden, aber die Liquidität fehlt. Alternativen: Verkauf zu Lebzeiten, Nutzniessung für den Partner oder gestaffelte Übergabe mit Wohnrecht.
Immobilien richtig vererben →Nachlassplanung ist nicht nur "nach dem Tod". Mit einem Vorsorgeauftrag regelst du, wer deine Angelegenheiten führt, wenn du selbst nicht mehr kannst. Die Patientenverfügung regelt medizinische Entscheidungen.
Vorsorgeauftrag verstehen →Diese Entscheidungen hängen zusammen. Keine sollte isoliert getroffen werden.
Berechne in 60 Sekunden, wie viel von deinem Vermögen du frei vererben kannst — und wie viel den Pflichtteilen unterliegt.
💡 Seit 2023: erhöhte frei verfügbare Quote durch die Erbrechtsreform
Klicke auf "Pflichtteil berechnen" für deine individuelle Auswertung.
📌 Diese Berechnung ist eine Orientierung. Für eine rechtssichere Nachlassplanung empfehlen wir ein persönliches Gespräch.
Die Erbrechtsreform 2023 hat die Pflichtteile reduziert. Eltern haben keinen Pflichtteil mehr, der Spielraum über die frei verfügbare Quote ist grösser geworden.
Diese kannst du nach deinen Wünschen verteilen: an Konkubinatspartner, Stiefkinder, Geschwister oder gemeinnützige Organisationen.
Nur in Ausnahmefällen möglich (schwere Straftat gegen Erblasser, verweigerter Familienunterhalt). Die Hürden sind sehr hoch.
Besteht das Vermögen vor allem aus Immobilien, fehlt oft die Liquidität, um Miterben auszuzahlen. Frühzeitige Planung vermeidet Zwangsverkauf.
Direkte Nachkommen zahlen in fast allen Kantonen keine Erbschaftssteuer. Aber bei Geschwistern, Konkubinat oder entfernten Verwandten können die Unterschiede gewaltig sein. Massgebend ist der letzte Wohnsitz des Erblassers — nicht, wo die Erben wohnen.
In der ganzen Schweiz steuerfrei für Kinder, Enkel und Ehepartner (minimale Ausnahmen in AI/SZ/OW).
Unterschied bis CHF 125'000 bei gleicher Erbschaft — nur wegen Wohnsitz.
Unterschied bis CHF 200'000 — Konkubinatspartner werden steuerlich wie Fremde behandelt.
Massgebend ist der Wohnsitz des Erblassers im Todeszeitpunkt. Ein rechtzeitiger, glaubhafter Umzug in einen steuerfreundlichen Kanton kann bei grossen Vermögen sechsstellig sparen.
Schenkungen werden in vielen Kantonen niedriger besteuert als Erbschaften — oder sind steuerfrei. Freibeträge beachten und sauber dokumentieren.
Frei verfügbare Quote per Testament nutzen, ergänzt durch Erbvertrag, Begünstigung in Säule 3a/PK und Nutzniessung. Ohne Testament geht der Partner leer aus.
Strukturiert vorgehen — von der ersten Übersicht bis zur finalen Umsetzung.
Deine Nachlassplanung ist kein Einzeltermin — sondern ein Prozess über mehrere Jahre.
Idealerweise ab 50 — oder sobald du Vermögen, Immobilien oder eine Familie hast. Je früher du planst, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten hast du. Besonders bei Immobilien, Konkubinat oder Unternehmen ist frühzeitige Planung entscheidend.
Ja — wenn es vollständig handschriftlich geschrieben, datiert und unterschrieben ist. Es darf nicht am Computer getippt werden. Bei komplexen Vermögen oder Immobilien empfiehlt sich ein öffentliches (notariell beglaubigtes) Testament. Mehr dazu: Testament & Erbvertrag.
Nur in Ausnahmefällen mit triftigen Gründen (z.B. schwere Straftat gegen den Erblasser). Die Entziehung muss im Testament begründet werden. In der Praxis ist das sehr selten — der Pflichtteil ist stark geschützt.
Riesig. Ehepartner sind gesetzliche Erben und in fast allen Kantonen steuerfrei. Konkubinatspartner erben nur, wenn sie im Testament bedacht werden — und zahlen oft 30–40% Erbschaftssteuer. Konkubinat muss aktiv abgesichert werden: Konkubinat & Erbrecht.
Handschriftlich: kostenlos (nur Papier und Stift). Öffentlich beim Notar: CHF 500–2'000, je nach Kanton und Komplexität. Amtliche Hinterlegung: ca. CHF 50–200. Ein öffentliches Testament lohnt sich bei grossen Vermögen oder Immobilien.
Ein Testament kannst du jederzeit einseitig ändern oder widerrufen. Ein Erbvertrag ist eine bindende Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen — nur im Einverständnis aller änderbar. Erbverträge werden oft bei Unternehmensnachfolge oder Konkubinat eingesetzt.
Nur innerhalb der gesetzlichen Begünstigtenordnung. Ehepartner und Kinder sind vorrangig. Konkubinatspartner können begünstigt werden — aber nur, wenn sie nachweislich mindestens 5 Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt haben oder für gemeinsame Kinder aufkommen.
Bei komplexen Vermögen, Immobilien, Unternehmen oder drohendem Streit zwischen Erben: ja. Der Willensvollstrecker setzt deinen letzten Willen durch und schützt die Erben vor übereilten Entscheidungen. Das kann eine Vertrauensperson oder ein professioneller Willensvollstrecker sein.
Ja, jederzeit — bei handschriftlichen und öffentlichen Testamenten. Am sichersten: altes Testament vernichten und neues mit Datum erstellen. Oder eine Ergänzung verfassen mit Verweis auf das ursprüngliche Testament. Wichtig: immer datieren und unterschreiben.
Nein — ein handschriftliches Testament ist auch ohne Notar gültig. Eine notarielle Beglaubigung (öffentliches Testament) erhöht aber die Rechtssicherheit und verringert das Anfechtungsrisiko. Bei komplexen Vermögen oder Immobilien empfohlen.
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Ehepartner und Kinder erben gemeinsam. Konkubinatspartner erben nichts. Bei Immobilien entstehen oft Liquiditätsprobleme. Ohne Testament hast du keine Kontrolle über die Verteilung — und Konflikte sind häufiger.
Der Vorsorgeauftrag regelt, wer dich bei Urteilsunfähigkeit in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten vertritt. Die Patientenverfügung regelt medizinische Behandlungswünsche. Beide sind unabhängig vom Testament und sollten zusätzlich erstellt werden — mehr dazu: Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung.
Kostenloses Erstgespräch — 30 Minuten Klarheit. Wir analysieren deine Situation und zeigen dir die nächsten Schritte für eine rechtssichere, steueroptimierte Lösung.
30 Minuten, kostenlos, digital oder vor Ort. Wir schauen gemeinsam, wo du stehst und was der nächste sinnvolle Schritt ist.