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Nachlassplanung  ›  Testament und Erbvertrag

Nachlass rechtssicher regeln · 50+

Testament oder Erbvertrag?

Ein kleiner Formfehler kann deinen letzten Willen ungültig machen.

Wer nicht plant, überlässt sein Lebenswerk dem Gesetzgeber. Wann reicht ein handschriftliches Testament, wann ist ein Erbvertrag zwingend, und wie sicherst du deine Liebsten nach der Erbrechtsreform 2023 optimal ab?

Erbrecht 2023 Rechtssicher Unabhängig
Seit 2023

Die Pflichtteile der Kinder sind reduziert, deine frei verfügbare Quote ist grösser geworden.

Der Ausgangspunkt

Warum die gesetzliche Erbfolge oft nicht reicht.

Wenn du keine Vorkehrungen triffst, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge nach dem Zivilgesetzbuch. Diese starren Regeln passen selten zur modernen Lebensrealität.

Konkubinatspartner gehen völlig leer aus. Und bei verheirateten Paaren können die Pflichtteile der Kinder dazu führen, dass der überlebende Partner in finanzielle Engpässe gerät oder sogar das Eigenheim verkaufen muss.

Der Schlüssel zur Selbstbestimmung

Mit der Erbrechtsreform seit dem 1. Januar 2023 wurden die Pflichtteile der Kinder reduziert, neu die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs statt drei Viertel, und jene der Eltern komplett abgeschafft. Deine frei verfügbare Quote ist dadurch deutlich grösser geworden, du musst sie aber aktiv nutzen.

Wer nicht plant, überlässt sein Lebenswerk dem Gesetzgeber.

Ein Testament oder Erbvertrag ist die einzige Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer was bekommt.

Praxis-Beispiel

Die Gefahr beim Eigenheim.

Familie Müller, ein Ehepaar mit zwei erwachsenen Kindern. Das Hauptvermögen steckt im gemeinsamen Haus.

Ausgangslage

Ein Ehepartner stirbt unerwartet.

Es gibt weder Testament noch Erbvertrag.

Das rechtliche Problem

Die Liquidität fehlt.

Die gesetzliche Erbfolge tritt ein. Der überlebende Partner erbt die Hälfte, die Kinder teilen sich die andere Hälfte. Da das Geld im Haus gebunden ist, fehlt die Liquidität, um die Kinder auszuzahlen. Im schlimmsten Fall muss das Haus verkauft werden.

Die Lösung

Ein notarieller Erbvertrag.

Darin verzichten die Kinder beim Tod des ersten Elternteils auf ihren Pflichtteil. Der überlebende Partner erhält maximale finanzielle Sicherheit und kann im Haus wohnen bleiben.

Die zwei Wege

Testament oder Erbvertrag, was passt zu dir?

Flexibel und formstreng

Eigenhändiges Testament

Eine einseitige Willenserklärung. Du kannst sie jederzeit ändern oder widerrufen.

Zwingende Form. Von A bis Z von Hand geschrieben. Ein abgetipptes Dokument ist ungültig.
Pflicht. Datum mit Tag, Monat und Jahr sowie Unterschrift am Ende.
Grenze. Du kannst nur die frei verfügbare Quote verteilen, keine Pflichtteile aushebeln.
Kosten. Nur Papier und Stift, allenfalls eine kleine Hinterlegungsgebühr.
Wasserdicht und begleitet

Erbvertrag

Ein Vertrag zwischen mindestens zwei Personen. Erfordert zwingend die öffentliche Beurkundung durch einen Notar.

Stärkste Form der Nachlassplanung.
Pflichtteilsverzicht. Mit Zustimmung können auch gesetzliche Pflichtteile umgangen werden.
Bindend. Nur im Einverständnis aller Beteiligten änderbar.
Kosten. Rund CHF 1'000 bis 3'000, je nach Kanton und Vermögen.
 TestamentErbvertrag FormHandschriftlichNotariell ÄnderungJederzeitNur gemeinsam PflichtteileZwingendVerzicht möglich
Formfehler vermeiden

Fünf kritische Punkte bei jedem Testament.

01
Komplett handschriftlich

Beim eigenhändigen Testament kein Computer, kein Drucker, keine Schreibmaschine. Sonst ungültig.

02
Datum und Unterschrift

Ort, Datum mit Tag, Monat und Jahr sowie die eigenhändige Unterschrift sind Pflicht. Fehlt das Datum, ist das Testament ungültig.

03
Pflichtteil beachten

Kinder und Ehepartner haben Anspruch auf ihren Pflichtteil. Wird er verletzt, kann das Testament angefochten werden.

04
Klare Formulierung

Mehrdeutige Formulierungen führen zu Streit. Ich verfüge, dass ist stärker als ich möchte, dass.

05
Hinterlegen und kommunizieren

Das Testament sicher aufbewahren, etwa bei Gemeinde oder Bank, und eine Vertrauensperson informieren, wo es liegt.

Tipp, Kombination möglich. Viele starten mit einem eigenhändigen Testament für die Grundregelung und lassen es später bei komplexeren Verhältnissen notariell beurkunden. Das neueste Testament gilt.

Häufige Fragen

Testament und Erbvertrag, kurz beantwortet.

Nein. Ein eigenhändiges Testament muss in der Schweiz von Anfang bis Ende von Hand geschrieben sein. Ein am Computer geschriebenes und nur handschriftlich unterschriebenes Dokument ist formungültig. Die einzige Ausnahme ist das öffentlich beurkundete Testament beim Notar.
Nicht einfach in einer Schublade zu Hause. Übergib es einer Vertrauensperson oder hinterlege es gegen eine kleine Gebühr, meist CHF 50 bis 100, bei der zuständigen Amtsstelle deines Wohnkantons, etwa Notariat, Erbschaftsamt oder Gericht.
Ein Testament ist einseitig und jederzeit änderbar. Ein Erbvertrag ist bindend, er kann nur im Einverständnis aller Beteiligten geändert werden und erfordert eine notarielle Beurkundung. Nur mit einem Erbvertrag lassen sich mit Zustimmung auch Pflichtteile umgehen.
Das Gesetz sieht für unverheiratete Paare kein Erbrecht vor. Ohne Testament oder Erbvertrag erbt der überlebende Partner nichts, das gesamte Vermögen geht an die gesetzlichen Erben.
Nur in Ausnahmefällen und mit triftigen Gründen, etwa einer schweren Straftat gegen den Erblasser. Die Entziehung muss im Testament begründet werden. In der Praxis ist das sehr selten, der Pflichtteil ist stark geschützt.
Ein handschriftliches Testament kostet nur Papier und Stift, allenfalls eine kleine Hinterlegungsgebühr. Ein Erbvertrag erfordert einen Notar, rechne als groben Richtwert mit CHF 1'000 bis 3'000, je nach Kanton, Aufwand und Vermögen. Eine Investition, die spätere Erbstreitigkeiten und Steuern erspart.
Dein nächster Schritt

Schaffe heute Klarheit für morgen.

Ob handschriftliches Testament oder komplexer Erbvertrag, wir analysieren deine familiäre und finanzielle Situation und erarbeiten die rechtssichere Lösung für deinen Nachlass.

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