Nachlass rechtssicher regeln · 50+

Testament oder
Erbvertrag?

Wer nicht plant, überlässt sein Lebenswerk dem Gesetzgeber. Wann reicht ein handschriftliches Testament, wann ist ein Erbvertrag zwingend — und wie sicherst du deine Liebsten nach der Erbrechtsreform 2023 optimal ab?

Ein kleiner Formfehler kann deinen letzten Willen ungültig machen.
Erbrecht 2023
Rechtssicher
Unabhängig
Testament und Erbvertrag in der Schweiz – Nachlass rechtssicher regeln
seit 2023
Pflichtteile der Kinder reduziert — mehr freie Quote
✍️
Handschriftlich muss alles von Hand sein — sonst ungültig.
Der Ausgangspunkt

Warum die gesetzliche Erbfolge oft nicht reicht.

Wenn du keine Vorkehrungen triffst, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge nach dem Zivilgesetzbuch (ZGB). Das Problem: Diese starren Regeln passen selten zur modernen Lebensrealität.

Konkubinatspartner gehen völlig leer aus. Und bei verheirateten Paaren können die Pflichtteile der Kinder dazu führen, dass der überlebende Partner in finanzielle Engpässe gerät — oder sogar das Eigenheim verkaufen muss.

🔑

Der Schlüssel zur Selbstbestimmung

Mit der Erbrechtsreform (seit 1. Januar 2023) wurden die Pflichtteile der Kinder reduziert (neu 1/2 des gesetzlichen Anspruchs statt 3/4) und jene der Eltern komplett abgeschafft. Deine frei verfügbare Quote ist dadurch deutlich grösser geworden — du musst sie aber aktiv nutzen.

Praxis-Beispiel

Die Gefahr beim Eigenheim.

Familie Müller, Ehepaar mit zwei erwachsenen Kindern. Das Hauptvermögen steckt im gemeinsamen Haus.

Ausgangslage

Einer der beiden Ehepartner stirbt unerwartet — ohne Testament oder Erbvertrag.

Das rechtliche Problem

Die gesetzliche Erbfolge tritt ein: Der überlebende Partner erbt die Hälfte, die Kinder teilen sich die andere Hälfte. Da das Geld im Haus gebunden ist, fehlt die Liquidität, um die Kinder auszuzahlen. Im schlimmsten Fall muss das Haus verkauft werden.

Die Lösung

Ein notarieller Erbvertrag. Darin verzichten die Kinder beim Tod des ersten Elternteils auf ihren Pflichtteil (Pflichtteilsverzicht). Der überlebende Partner erhält maximale finanzielle Sicherheit — und kann im Haus wohnen bleiben.

Die zwei Wege

Testament oder Erbvertrag — was passt zu dir?

Flexibel & formstreng

Eigenhändiges Testament

Eine einseitige Willenserklärung. Du kannst sie jederzeit ändern oder zerreissen.

  • Zwingende Form: von A bis Z von Hand geschrieben — ein abgetipptes Dokument ist ungültig
  • Pflicht: Datum (Tag, Monat, Jahr) und Unterschrift am Ende
  • Grenze: du kannst nur die frei verfügbare Quote verteilen, keine Pflichtteile aushebeln
Kosten: nur Papier & Stift (+ ggf. kleine Hinterlegungsgebühr)
Wasserdicht & begleitet

Erbvertrag

Ein Vertrag zwischen mindestens zwei Personen. Erfordert zwingend die öffentliche Beurkundung durch einen Notar.

  • Stärkste Form der Nachlassplanung
  • Mit Zustimmung können auch gesetzliche Pflichtteile umgangen werden (Pflichtteilsverzicht)
  • Bindend: nur im Einverständnis aller Beteiligten änderbar
Kosten: ca. CHF 1'000 – 3'000 (je nach Kanton & Vermögen)
Testament
Erbvertrag
Form
Handschriftlich
Notariell
Änderung
Jederzeit
Nur gemeinsam
Pflichtteile
Zwingend
Verzicht möglich
Formfehler vermeiden

5 kritische Punkte bei jedem Testament.

01

Komplett handschriftlich

Bei eigenhändigem Testament: kein Computer, kein Drucker, keine Schreibmaschine. Sonst ungültig.

02

Datum und Unterschrift

Ort, Datum (Tag, Monat, Jahr) und eigenhändige Unterschrift sind Pflicht. Fehlt das Datum, ist das Testament ungültig.

03

Pflichtteil beachten

Kinder und Ehepartner haben Anspruch auf Pflichtteil. Wird er verletzt, kann das Testament angefochten werden.

04

Klare Formulierung

Mehrdeutige Formulierungen führen zu Streit. "Ich verfüge, dass..." ist stärker als "Ich möchte, dass...".

05

Hinterlegen & kommunizieren

Testament sicher aufbewahren (z.B. bei Gemeinde oder Bank) und eine Vertrauensperson informieren, wo es liegt.

💡

Tipp: Kombination möglich

Viele starten mit einem eigenhändigen Testament für die Grundregelung — und lassen es später bei komplexeren Verhältnissen notariell beurkunden. Das neueste Testament gilt.

Häufige Fragen

Testament & Erbvertrag — kurz beantwortet.

Nein. Ein eigenhändiges Testament muss in der Schweiz von Anfang bis Ende von Hand geschrieben sein. Ein am Computer geschriebenes und nur handschriftlich unterschriebenes Dokument ist formungültig. Die einzige Ausnahme ist das öffentlich beurkundete Testament beim Notar.

Nicht einfach in einer Schublade zu Hause. Übergib es einer Vertrauensperson oder hinterlege es gegen eine kleine Gebühr (meist CHF 50–100) bei der zuständigen Amtsstelle deines Wohnkantons — etwa Notariat, Erbschaftsamt oder Gericht.

Ein Testament ist einseitig und jederzeit änderbar. Ein Erbvertrag ist bindend — er kann nur im Einverständnis aller Beteiligten geändert werden und erfordert eine notarielle Beurkundung. Nur mit einem Erbvertrag lassen sich (mit Zustimmung) auch Pflichtteile umgehen.

Das Gesetz sieht für unverheiratete Paare kein Erbrecht vor. Ohne Testament oder Erbvertrag erbt der überlebende Partner nichts — das gesamte Vermögen geht an die gesetzlichen Erben. Mehr dazu: Konkubinat & Erbrecht.

Nur in Ausnahmefällen und mit triftigen Gründen (etwa einer schweren Straftat gegen den Erblasser). Die Entziehung muss im Testament begründet werden. In der Praxis ist das sehr selten — der Pflichtteil ist stark geschützt.

Ein handschriftliches Testament kostet nur Papier und Stift (plus ggf. eine kleine Hinterlegungsgebühr). Ein Erbvertrag erfordert einen Notar — rechne als groben Richtwert mit CHF 1'000–3'000, je nach Kanton, Aufwand und Vermögen. Eine Investition, die spätere Erbstreitigkeiten und Steuern erspart.

Dein nächster Schritt

Schaffe heute Klarheit für morgen.

Ob handschriftliches Testament oder komplexer Erbvertrag: Wir analysieren deine familiäre und finanzielle Situation und erarbeiten die rechtssichere Lösung für deinen Nachlass.

Termin vereinbaren
✓ Unverbindlich ✓ Rechtssicher ✓ Unabhängig