Nachlassplanung / Testament & Erbvertrag

Testament & Erbvertrag in der Schweiz:
So regeln Sie Ihren Nachlass sicher

Wer nicht plant, überlässt sein Lebenswerk dem Gesetzgeber. Erfahren Sie, wann ein handschriftliches Testament reicht, wann ein Erbvertrag zwingend ist und wie Sie Ihre Liebsten nach der Erbrechtsreform 2023 optimal absichern.

⏱️ Lesezeit: ca. 6 Minuten 📅 Stand: Erbrechtsreform 2023

Warum die gesetzliche Erbfolge oft nicht reicht

Wenn Sie keine Vorkehrungen treffen, greift in der Schweiz automatisch die gesetzliche Erbfolge nach dem Zivilgesetzbuch (ZGB). Das Problem: Diese starren Regeln passen selten zur modernen Lebensrealität. Konkubinatspartner gehen völlig leer aus, und bei verheirateten Paaren können Pflichtteile von Kindern dazu führen, dass der überlebende Partner in finanzielle Engpässe gerät oder sogar das Eigenheim verkaufen muss.

Der Schlüssel zur Selbstbestimmung: Mit der neuen Erbrechtsreform (seit dem 1. Januar 2023) wurden die Pflichtteile der Kinder reduziert (neu 1/2 des gesetzlichen Anspruchs statt 3/4) und die der Eltern komplett abgeschafft. Ihre frei verfügbare Quote ist dadurch deutlich grösser geworden – Sie müssen sie aber aktiv nutzen!

Praxis-Beispiel: Die Gefahr beim Eigenheim

Familie Müller (Ehepaar, 2 erwachsene Kinder)

Ausgangslage: Das Hauptvermögen der Eheleute Müller steckt im gemeinsamen Haus. Einer der beiden stirbt unerwartet ohne Testament oder Erbvertrag.

Das rechtliche Problem: Die gesetzliche Erbfolge tritt ein. Der überlebende Ehepartner erbt die Hälfte, die beiden Kinder teilen sich die andere Hälfte. Da das meiste Geld im Haus gebunden ist, fehlt dem hinterbliebenen Partner oft die Liquidität, um die Kinder auszuzahlen. Im schlimmsten Fall muss das Haus verkauft werden.

Die Lösung: Ein notarieller Erbvertrag. Darin können die Kinder auf ihren Pflichtteil beim Tod des ersten Elternteils verzichten (Pflichtteilsverzicht). Der überlebende Partner erhält so die maximale finanzielle Sicherheit und kann im Haus wohnen bleiben.

Das eigenhändige Testament: Flexibel, aber formstreng

Das Testament (letztwillige Verfügung) ist eine einseitige Willenserklärung. Sie können es jederzeit ändern oder zerreissen.

  • Zwingende Form: Es muss von A bis Z von Hand geschrieben sein. Ein abgetipptes Dokument ist ungültig!
  • Inhalt: Datum (Tag, Monat, Jahr) und Unterschrift am Ende des Textes sind absolut zwingend.
  • Grenzen: Sie können gesetzliche Pflichtteile damit nicht aushebeln, sondern nur die frei verfügbare Quote verteilen.

Der Erbvertrag: Die wasserdichte Lösung

Im Gegensatz zum Testament ist der Erbvertrag ein Vertrag zwischen mindestens zwei Personen. Er erfordert zwingend eine öffentliche Beurkundung durch einen Notar. Er ist die stärkste Form der Nachlassplanung, da hierbei (mit Zustimmung) auch gesetzliche Pflichtteile umgangen werden können.

Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Ein handschriftliches Testament kostet Sie lediglich Papier und Stift (plus eine kleine Gebühr, falls Sie es bei der Gemeinde hinterlegen). Ein Erbvertrag ist komplexer. Die Notariatskosten in der Schweiz variieren je nach Kanton, Aufwand und Vermögenswerten. Rechnen Sie als groben Richtwert mit Kosten zwischen CHF 1'000.– und CHF 3'000.–. Eine Investition, die spätere Erbstreitigkeiten und Zehntausende Franken an Steuern oder Anwaltskosten erspart.

Häufige Fragen (FAQ)

Wo bewahre ich ein Testament am besten auf?
Bewahren Sie es nicht einfach zu Hause in einer Schublade auf. Übergeben Sie es einer Vertrauensperson oder hinterlegen Sie es gegen eine kleine Gebühr (meist um die CHF 50.– bis 100.–) bei der zuständigen Amtsstelle Ihres Wohnkantons (z.B. Notariat, Erbschaftsamt oder Gericht).
Kann ich mein Testament am Computer schreiben?
Nein. Ein eigenhändiges Testament muss in der Schweiz von Anfang bis Ende zwingend von Hand geschrieben sein. Ein am Computer geschriebenes und nur handschriftlich unterschriebenes Dokument ist formungültig. Die einzige Ausnahme bildet das öffentlich beurkundete Testament beim Notar.
Was passiert bei Konkubinatspaaren ohne Testament?
Das Gesetz sieht für unverheiratete Paare (Konkubinat) kein gesetzliches Erbrecht vor. Ohne Testament oder Erbvertrag erbt der überlebende Partner nichts. Das gesamte Vermögen geht an die gesetzlichen Erben (Kinder, Eltern, Geschwister) des Verstorbenen.

Testament vs. Erbvertrag

Formular Testament: Handschriftlich
Vertrag: Notariell
Änderung Testament: Jederzeit
Vertrag: Nur gemeinsam
Pflichtteile Testament: Zwingend
Vertrag: Verzicht möglich

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