Damit wir deine Analyse optimal begleiten können, nutzen wir Cookies für Google & Meta. Details findest du in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.
Paare im Konkubinat haben im Schweizer Recht deutlich weniger automatische Schutzmechanismen als Ehepaare. Ein Konkubinatsvertrag regelt finanzielle Fragen — besonders bei Wohneigentum, unterschiedlichen Vermögen oder gemeinsamen Investitionen.
Ein Konkubinatsvertrag ist eine private Vereinbarung zwischen zwei Partnern, die nicht verheiratet sind. Er ersetzt keine Ehe — schafft aber vertragliche Klarheit über die finanziellen Verhältnisse.
Ein Konkubinatsvertrag ist formfrei möglich — sollte aber aus Beweisgründen unbedingt schriftlich erstellt werden.
Wohneigentum ist im Konkubinat der häufigste Streit- und Risikopunkt. Wer was bezahlt, wem was gehört und was bei einem Verkauf passiert — all das gehört geregelt, bevor es kritisch wird.
Wenn beide Partner im Grundbuch eingetragen sind, sollte geregelt werden, wie Investitionen und Unterhaltskosten aufgeteilt werden.
Ist nur eine Person Eigentümer, sollte festgehalten werden, wie Investitionen oder Renovationen des anderen Partners berücksichtigt werden.
Regelung der laufenden Kosten, Miete, Hypothek und Unterhalt — wer trägt was, in welchem Verhältnis.
Wer zahlt Renovationen? Wie werden Mehrwerte bei einem späteren Verkauf aufgeteilt?
Was passiert bei Auflösung des Konkubinats? Wer übernimmt welche Gegenstände oder Anteile?
Ohne schriftliche Vereinbarung entstehen im Streitfall Unsicherheiten — oft mit finanziellen Folgen.
Ein Konkubinatsvertrag regelt zivilrechtliche Fragen zwischen den Partnern. Er ersetzt jedoch kein Testament und schafft keinen automatischen Erbanspruch. Erst im Zusammenspiel mit Erbrecht und Vorsorge entsteht eine lückenlose Absicherung.
Darum sollte er abgestimmt werden mit
Nein, er ist freiwillig. Anders als bei der Ehe gibt es keine gesetzliche Pflicht. Da im Konkubinat aber kaum automatische Schutzmechanismen greifen, ist er in vielen Situationen — besonders bei Wohneigentum oder unterschiedlichen Vermögen — sehr empfehlenswert.
Ein Konkubinatsvertrag ist grundsätzlich formfrei und damit auch ohne Notar gültig. Aus Beweisgründen sollte er aber unbedingt schriftlich erstellt werden. Bei Regelungen rund um Grundeigentum oder erbrechtliche Wirkungen kann eine öffentliche Beurkundung nötig oder sinnvoll sein.
Der Vertrag kann festhalten, wer welche Anteile, Investitionen und Unterhaltskosten trägt und wie Mehrwerte bei einem Verkauf aufgeteilt werden. Das ist besonders wichtig, wenn nur eine Person im Grundbuch steht oder beide unterschiedlich viel investiert haben.
Nein. Ein Konkubinatsvertrag schafft keinen Erbanspruch. Für die erbrechtliche Absicherung braucht es ein Testament oder einen Erbvertrag. Beides sollte aufeinander abgestimmt sein — mehr dazu unter Konkubinat & Erbrecht.
Genau hier zeigt sich der Wert des Vertrags. Er regelt, wer welche Gegenstände, Anteile oder Investitionen übernimmt und wie gemeinsame Werte aufgeteilt werden. Ohne Vereinbarung entstehen im Trennungsfall oft langwierige und teure Unsicherheiten.
Nein. Er ist ein Baustein von mehreren. Erst die Kombination aus Konkubinatsvertrag, Testament/Erbvertrag und Vorsorge-Begünstigung sichert beide Partner umfassend ab. Den Überblick gibt die Seite Konkubinat absichern.
Ein Konkubinatsvertrag ist mehr als nur ein Dokument — er ist das Fundament für ein sorgenfreies Zusammenleben. Wir prüfen gemeinsam, welche Regelungen für eure Situation entscheidend sind.
Beratungsgespräch vereinbarenKonkubinat im Detail
30 Minuten, kostenlos, digital oder vor Ort. Wir schauen gemeinsam, wo du stehst und was der nächste sinnvolle Schritt ist.