Rechtliche Absicherung · Konkubinat
Konkubinat und Erbrecht, was ohne Regelung passiert.
Im Konkubinat besteht in der Schweiz kein gesetzlicher Erbanspruch zwischen Partnern. Stirbt eine Person ohne Testament, geht das Vermögen nicht automatisch an den Lebenspartner, selbst nach vielen gemeinsamen Jahren.
Emotionale Annahmen ersetzen keine rechtliche Regelung.
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Kurz erklärt
Konkubinatspartner sind im Schweizer Erbrecht keine gesetzlichen Erben. Ohne Testament geht der Nachlass an Kinder, Eltern oder Geschwister, der überlebende Partner bleibt aussen vor. Nur ein Testament oder Erbvertrag sichert ihn ab, im Rahmen der Pflichtteile. Seit der Revision 2023 ist der Spielraum grösser.
- Kein Erbekein gesetzlicher Erbanspruch für den Partner
- Testamentdas zentrale Instrument, nur so erbt der Partner
- PflichtteileKinder behalten ihren Anteil, seit 2023 mehr freie Quote
- Wohneigentumbraucht klare Struktur, sonst droht Verkaufsdruck
Die gesetzliche Erbfolge
Warum dein Partner ohne Testament leer ausgehen kann.
Im Schweizer Erbrecht gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie berücksichtigt Ehepartner, eingetragene Partner sowie Verwandte wie Kinder oder Eltern. Ein Konkubinatspartner gehört nicht dazu. Ohne Testament erben oft die Kinder das gesamte Vermögen, oder, falls keine Kinder vorhanden sind, werden Eltern oder Geschwister erbberechtigt. Der überlebende Partner steht dann formell aussen vor.
Der Partner erbt nichts, kein gesetzlicher Anspruch.
Kinder, Eltern oder weitere Verwandte erben gemäss Gesetz.
Bei Immobilien kann das schnell zu finanziellen Engpässen führen.
Immobilien-Vorsorge
Besonders heikel, Wohneigentum im Konkubinat.
Wenn ihr gemeinsam eine Immobilie besitzt, oder nur eine Person Eigentümer ist, kann ein Todesfall gravierende Folgen haben. Ohne klare Regelung fehlt oft die Liquidität, um Erben auszuzahlen, oder es entsteht massiver Verkaufsdruck.
Der überlebende Partner muss die Erben auszahlen und hat dafür oft nicht die Mittel.
Die Tragbarkeit der Hypothek wird neu beurteilt, mit nur einem Einkommen oft kritisch.
Ein Verkauf wird nötig, obwohl man eigentlich im gemeinsamen Zuhause bleiben möchte.
Die Grenzen
Wie viel du deinem Partner zuwenden kannst.
Auch mit Testament sind Grenzen gesetzt. Pflichtteile schützen bestimmte gesetzliche Erben, über die freie Quote verfügst du frei. Wie gross sie ist, hängt von deiner Familiensituation ab. Seit der Erbrechtsrevision 2023 ist der Spielraum grösser.
| Deine Situation | Pflichtteilsgeschützte Erben | Freie Quote für den Partner |
|---|---|---|
| Mit Kindern | Kinder, Pflichtteil die Hälfte ihres Erbteils | Rund die Hälfte des Nachlasses |
| Ohne Kinder, mit Eltern | Eltern, seit 2023 kein Pflichtteil mehr | Bis zum gesamten Nachlass |
| Ohne Kinder und Eltern | Keine pflichtteilsgeschützten Erben | Der gesamte Nachlass |
Quelle: ZGB Art. 470 ff. Seit 2023 ist der Nachkommen-Pflichtteil von drei Vierteln auf die Hälfte gesenkt und der Eltern-Pflichtteil abgeschafft. Angaben ohne Ehe- oder eingetragenen Partner.
Deine Lösungen
Wie du deinen Partner wirklich absicherst.
Es gibt mehrere Instrumente, die je nach Familiensituation und Vermögen sinnvoll kombiniert werden. Erst im Zusammenspiel entsteht echte Sicherheit.
Testament erstellen
Mit einem Testament kannst du deinen Partner im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten begünstigen. Seit der Erbrechtsrevision 2023 sind die Pflichtteile reduziert, dadurch entsteht in vielen Fällen mehr Spielraum für die freie Quote.
Begünstigung in der Vorsorge
In der Säule 3a oder über Lebensversicherungen kann der Partner begünstigt werden, oft unabhängig vom Testament. Wichtig ist, dass Begünstigungen bewusst gesetzt und dokumentiert werden.
Partner in der Vorsorge richtig begünstigenKonkubinatsvertrag
Ein Konkubinatsvertrag kann finanzielle Fragen regeln, insbesondere bei Wohneigentum, Investitionen oder unterschiedlichen Vermögen. Er schafft Klarheit, auch für den Trennungsfall.
Konkubinatsvertrag, sinnvoll oder notwendigTypische Annahmen, die nicht tragen
- Wir sind lange zusammen, das reicht.
- Ein gemeinsames Konto genügt.
- Das regeln wir später.
- Unsere Kinder lösen das fair.
Häufige Fragen
Konkubinat und Erbrecht, kurz beantwortet.
Nein. Ohne Testament besteht kein gesetzlicher Erbanspruch für den Konkubinatspartner, unabhängig davon, wie lange ihr zusammenlebt. Das Vermögen geht an Kinder, Eltern oder Geschwister.
Das hängt von den Pflichtteilen ab. Hast du Kinder, behalten sie ihren Pflichtteil, die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, über die andere Hälfte kannst du frei verfügen. Hast du keine Kinder, kannst du seit 2023 sogar den gesamten Nachlass dem Partner zuwenden, weil Eltern keinen Pflichtteil mehr haben.
Oft nicht. Ein gemeinsames Konto regelt nur die laufende Liquidität, aber nicht den rechtlichen Besitz des Kapitals oder die Erbfolge. Im Todesfall kann das Guthaben Teil des Nachlasses werden.
Beide Instrumente müssen ineinandergreifen. Das Testament regelt den Nachlass, während die Vorsorge-Begünstigung in Säule 3a und 3b oft direkt ausgezahlt wird, am Testament vorbei. Erst zusammen ergeben sie eine lückenlose Absicherung.
Ohne Regelung kann der überlebende Partner gezwungen sein, die Erben auszuzahlen, oder die Hypothek wird neu auf Tragbarkeit geprüft. Im schlimmsten Fall droht ein Verkauf. Ein Konkubinatsvertrag kombiniert mit Testament und Vorsorge-Begünstigung schafft hier Sicherheit.
In den meisten Kantonen ja. Da Konkubinatspartner steuerlich oft als Nicht-Verwandte gelten, kann der höchste Tarif anfallen, je nach Kanton bis zu rund 40 Prozent. Nur wenige Kantone gewähren langjährigen Lebenspartnern Erleichterungen, entscheidend sind der Wohnkanton und die konkrete Konstellation.
Dein nächster Schritt
Klarheit schaffen, bevor es zu spät ist.
Eine rechtzeitige Regelung schützt dich, deinen Partner und euer gemeinsames Lebenswerk. Wir prüfen deine Situation, diskret, professionell und mit Schweizer Rechtsexpertise.
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Konkubinat und Erbrecht, kurz zusammengefasst
- Kein gesetzlicher Erbanspruch
- Testament ist zentral
- Pflichtteile begrenzen den Spielraum
- Wohneigentum braucht klare Struktur
- Vorsorge und Erbrecht müssen abgestimmt sein
- Frühzeitig regeln statt hoffen