Rechtliche Absicherung

Konkubinat & Erbrecht in der Schweiz – was ohne Regelung passiert

Im Konkubinat besteht in der Schweiz kein gesetzlicher Erbanspruch zwischen Partnern.

Das bedeutet: Stirbt eine Person ohne Testament, geht das Vermögen nicht automatisch an den Lebenspartner – selbst nach vielen gemeinsamen Jahren.

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Warum dein Partner ohne Testament leer ausgehen kann

Im Schweizer Erbrecht gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese berücksichtigt Ehepartner, eingetragene Partner sowie Verwandte wie Kinder oder Eltern. Ein Konkubinatspartner gehört nicht zur gesetzlichen Erbfolge.

Ohne Testament kann es daher sein, dass Kinder das gesamte Vermögen erben oder – falls keine Kinder vorhanden sind – Eltern oder Geschwister erbberechtigt werden.

Ohne Testament gilt meist:

  • Partner erbt nichts
  • Kinder / Eltern / weitere Verwandte erben gemäss Gesetz
  • Bei Immobilien kann das schnell zu finanziellen Engpässen führen
Immobilien-Vorsorge

Besonders heikel: Wohneigentum im Konkubinat

Wenn ihr gemeinsam eine Immobilie besitzt oder nur eine Person Eigentümer ist, kann ein Todesfall gravierende Folgen haben.

Ohne klare Regelung kann Liquidität fehlen, um Erben auszuzahlen – oder es entsteht massiver Verkaufsdruck.

Typische Risiken

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Der überlebende Partner muss Erben auszahlen

!

Die Tragbarkeit der Hypothek wird neu beurteilt

!

Ein Verkauf wird nötig, obwohl man bleiben möchte

Deine Lösungen

Wie du deinen Partner absichern kannst

Es gibt verschiedene Instrumente, die – je nach Familiensituation und Vermögen – sinnvoll kombiniert werden.

Testament erstellen

Mit einem Testament kannst du deinen Partner im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten begünstigen. Seit der Erbrechtsrevision 2023 sind die Pflichtteile reduziert worden – dadurch entsteht in vielen Fällen mehr Spielraum.

Begünstigung in der Vorsorge

In der Säule 3a oder über Lebensversicherungen kann der Partner begünstigt werden – oft unabhängig vom Testament. Wichtig ist, dass Begünstigungen bewusst gesetzt und dokumentiert werden.

Konkubinatsvertrag

Ein Konkubinatsvertrag kann finanzielle Fragen regeln, insbesondere bei Wohneigentum, Investitionen oder unterschiedlichen Vermögen. Er schafft Klarheit – auch für den Trennungsfall.

Typische Fehler im Konkubinat

  • „Wir sind lange zusammen, das reicht.“
  • „Ein gemeinsames Konto genügt.“
  • „Das regeln wir später.“
  • „Unsere Kinder lösen das fair.“

Emotionale Annahmen ersetzen keine rechtliche Regelung.

Erbrecht ist Teil der Gesamtplanung

Erbrecht wirkt nicht isoliert. Es hängt zusammen mit Vorsorge, Vermögensstruktur und der Absicherung im Konkubinat. Je besser diese Elemente abgestimmt sind, desto stabiler ist die Lösung.

Konkubinat & Erbrecht – kurz zusammengefasst

  • Kein gesetzlicher Erbanspruch
  • Testament ist zentral
  • Pflichtteile begrenzen den Spielraum
  • Wohneigentum braucht klare Struktur
  • Vorsorge & Erbrecht sollten abgestimmt sein

Häufige Fragen

Erbt mein Partner automatisch, wenn wir im Konkubinat leben?
Nein. Ohne Testament besteht kein gesetzlicher Erbanspruch für den Konkubinatspartner.
Kann ich meinem Partner alles vererben?
Das hängt von den Pflichtteilen ab. Seit der Erbrechtsrevision 2023 ist die verfügbare Quote zwar grösser, aber Kinder behalten weiterhin einen gesetzlichen Anspruch.
Reicht ein gemeinsames Konto als Absicherung?
Oft nicht. Ein gemeinsames Konto regelt nur die laufende Liquidität, aber nicht den rechtlichen Besitz des Kapitals oder die Erbfolge.
Was ist wichtiger: Testament oder Vorsorge-Begünstigung?
Beide Instrumente müssen ineinandergreifen. Das Testament regelt den Nachlass, während die Vorsorge-Begünstigung oft direkt ausgezahlt wird.

Klarheit schaffen, bevor es zu spät ist

Eine rechtzeitige Regelung schützt dich, deinen Partner und euer gemeinsames Lebenswerk.

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