MVP Header
Kapital oder Rente Pensionskasse: Der Vergleich 2026
Ehepaar um die sechzig in der Schweizer Natur, Symbolbild für die Entscheidung zwischen Kapital und Rente

Pensionskasse . Kapital oder Rente

Eine Unterschrift. Dreissig Jahre Wirkung.

Kapital, Rente oder die Mischung aus beidem. Die Entscheidung ist unwiderruflich, und sie hängt an mehr als am Umwandlungssatz.

5.0Google 120+Kunden CFP® zertifiziert Ohne Verkaufsdruck
Weiter

Auf einen Blick

Kapital oder Rente, kurz erklärt.

Bei der Pensionierung wird das Guthaben der Pensionskasse fällig. Du kannst es als einmaliges Kapital beziehen, in eine lebenslange Rente umwandeln lassen oder beides kombinieren. Kapital ist flexibel und vererbbar, verlangt aber Anlagedisziplin und trägt das Langlebigkeitsrisiko. Die Rente ist lebenslang garantiert, dafür weder verfügbar noch vollständig vererbbar. Die Entscheidung ist in aller Regel unwiderruflich.

  1. 6,8 %beträgt der gesetzliche Mindestumwandlungssatz auf dem obligatorischen Teil. Auf dem überobligatorischen Teil sind die Kassen frei, der effektive Mischsatz liegt oft bei 5,0 bis 5,5 Prozent.
  2. 25 %des obligatorischen Altersguthabens muss jede Pensionskasse mindestens als Kapital auszahlen, wenn du es verlangst.
  3. Zustimmungdes Ehegatten oder eingetragenen Partners ist für einen Kapitalbezug zwingend, schriftlich und beglaubigt.
  4. 1 bis 3 JahreVoranmeldefrist verlangen viele Pensionskassen für einen Kapitalbezug. Der Blick ins Reglement gehört an den Anfang.

Stand Juli 2026 . Verfasst von Marc Raschle, Finanzplaner CFP®, MVP Partner GmbH, Gais AR

Die Frage ist nicht, was besser ist. Sondern was zu dir passt.

Und diese Antwort ändert sich mit Vermögen, Gesundheit, Familie und Kanton.

Der direkte Vergleich

Zwei Wege. Zwei Philosophien.

Kapitalbezug

Einmalige Auszahlung

Maximale Flexibilität, maximale Eigenverantwortung.

Dafür spricht

  • Volle Verfügung über das Vermögen
  • Eigene Anlagestrategie möglich
  • Vollständig vererbbar
  • Einmalige, reduzierte Kapitalleistungssteuer
  • Reserve für unerwartete Ausgaben

Dagegen spricht

  • Anlagerisiko trägst du selbst
  • Das Kapital kann aufgebraucht werden
  • Verlangt Disziplin über Jahrzehnte
  • Keine automatische Hinterlassenenrente
  • Erhöht danach die Vermögenssteuer

Passt, wenn du solides Vermögen ausserhalb der Pensionskasse hast, Anlageerfahrung mitbringst, vererben willst oder Flexibilität brauchst.

Rentenbezug

Lebenslange Zahlung

Maximale Sicherheit, eingeschränkte Flexibilität.

Dafür spricht

  • Garantiertes Einkommen bis ans Lebensende
  • Kein Anlage- und kein Langlebigkeitsrisiko
  • Hohe Planbarkeit
  • Hinterlassenenrente für den Ehegatten
  • Kein Verwaltungsaufwand

Dagegen spricht

  • Kein Zugriff auf das Kapital
  • Restkapital verfällt beim Tod meist
  • Abhängig vom Umwandlungssatz der Kasse
  • Jedes Jahr voll als Einkommen steuerbar
  • Inflationsrisiko, da meist ohne Teuerungsausgleich

Passt, wenn du Sicherheit über Flexibilität stellst, wenig freies Vermögen hast, keine Anlageentscheide treffen willst und von einer normalen Lebenserwartung ausgehst.

Die meisten Pensionskassen erlauben einen Teilbezug. Die Mischung ist deshalb häufig die ausgewogenste Lösung: Teilrente für die Fixkosten, Teilkapital für Spielraum und Vererbung.

Das technische Herzstück

Der Umwandlungssatz. Die eine Zahl.

Er bestimmt, wie viel Jahresrente du pro angespartem Franken erhältst. Deinen persönlichen Satz findest du im Pensionskassenausweis.

CHF 500'000Kapital
×
5,0 %Umwandlungssatz
=
CHF 25'000Rente pro Jahr
6,8 %

Obligatorischer Teil

Gesetzlicher Mindestumwandlungssatz auf dem BVG-Obligatorium. Die geplante Senkung auf 6,0 Prozent wurde vom Stimmvolk im September 2024 abgelehnt.

frei

Überobligatorischer Teil

Hier sind die Kassen nicht gebunden und rechnen meist deutlich tiefer. Je grösser dieser Anteil, desto tiefer der effektive Satz.

5,0 %

Effektiver Mischsatz

Bei vielen umhüllenden Kassen liegt der Satz auf dem Gesamtguthaben bei rund 5,0 bis 5,5 Prozent. Genau dieser Wert zählt für deine Rechnung.

Je tiefer dein persönlicher Umwandlungssatz, desto weniger Rente erhältst du für dasselbe Kapital, und desto eher verschiebt sich die Rechnung zugunsten des Kapitalbezugs. Bei einem Satz von 5,0 Prozent dauert es rund zwanzig Jahre, bis die Summe der Rentenzahlungen das eingesetzte Kapital erreicht, ohne Zins gerechnet.

Interaktiver Vergleich

Finde eine erste Tendenz.

Verschiebe die Regler. Die Auswertung rechnet sofort mit.

Deine Annahmen

Dein Vergleich

Rente pro MonatCHF 0
Kapital, GesamtwertCHF 0 Entnahmen plus Restkapital
Restkapital am EndeCHF 0
Kumulierte RenteCHF 0
Passe die Regler an.

Vereinfachte Modellrechnung zur Orientierung. Nicht berücksichtigt sind Steuern, das Reglement deiner Pensionskasse, Hinterlassenenleistungen, Teuerung und Schwankungen der Rendite. Keine Beratung.

Die Steuer bleibt in dieser Rechnung bewusst aussen vor, weil sie stark vom Wohnkanton abhängt. Wie hoch die Kapitalauszahlungssteuer bei dir ausfällt und was eine Staffelung über mehrere Jahre bringt, zeigt der Steuerrechner für den Kapitalbezug.

Worauf es ankommt

Sechs Faktoren. Eine Antwort.

Keine Bauchentscheidung. Diese sechs Grössen bestimmen, welcher Weg zu dir passt.

Faktor 01

Gesamtvermögen

Je mehr freies Vermögen ausserhalb der Pensionskasse vorhanden ist, desto eher trägt der Kapitalbezug. Bei knapper Decke gibt die Rente die nötige Sicherheit.

Faktor 02

Gesundheit und Lebenserwartung

Die Rente lohnt sich, wenn du lange lebst. Bei gesundheitlichen Einschränkungen erreicht sie den Break-even oft nicht.

Faktor 03

Steuersituation

Kapital einmalig und reduziert, Rente jährlich und voll. Welche Variante günstiger ist, hängt vom Kanton, von der Höhe und von der Staffelung ab.

Steuer berechnen
Faktor 04

Familiensituation

Kapital geht vollständig an die Erben. Renten reduzieren sich beim Tod auf eine Hinterlassenenrente, das Restkapital verfällt meist.

Faktor 05

Risikobereitschaft

Beim Kapital trägst du Anlage-, Langlebigkeits- und Inflationsrisiko selbst. Bei der Rente gibst du diese ab und verzichtest auf Renditechancen.

Faktor 06

Umwandlungssatz

Je tiefer der Satz deiner Kasse, desto weniger Rente pro Franken Guthaben, und desto attraktiver wird tendenziell der Kapitalbezug.

Aus der Praxis

Drei Situationen. Drei Tendenzen.

Vereinfachte Beispiele, die zeigen, wie unterschiedlich die richtige Antwort ausfällt.

Ehepaar, beide gesund Tendenz Mischlösung
Alter
63 und 61 Jahre
Guthaben
CHF 600'000
Freies Vermögen
eher knapp

Weil das freie Vermögen knapp ist und beide eine normale Lebenserwartung haben, deckt eine Teilrente die Fixkosten. Ein Drittel als Kapital bleibt für Reserven und Flexibilität.

Alleinstehend, anlageerfahren Tendenz Kapital
Alter
64 Jahre
Guthaben
CHF 900'000
Umwandlungssatz
rund 5,0 Prozent

Bei tiefem Umwandlungssatz fällt die Rente mager aus. Mit solidem Gesamtvermögen und Anlageerfahrung bleibt das Kapital verfügbar und vererbbar, die Staffelung senkt zusätzlich die Steuer.

Familie, Gesundheit angeschlagen Tendenz Kapital
Alter
62 Jahre
Guthaben
CHF 500'000
Situation
zwei Kinder, reduzierte Lebenserwartung

Der Rentenbezug erreicht den Break-even kaum, ein grosser Teil des Guthabens bliebe bei der Kasse. Das vererbbare Kapital schützt Partner und Kinder deutlich besser.

Bewusst vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Die reale Entscheidung berücksichtigt zusätzlich Steuern, das konkrete Reglement, AHV, Hypothek, Risikoabsicherung und persönliche Präferenzen.

Grundlagen

Was du vorher wissen musst.

Die Entscheidung ist endgültig

Sobald das Kapital ausbezahlt ist oder die Rente läuft, ist der Entscheid bindend. Es gibt keinen Weg zurück. Genau deshalb ist der Zeitpunkt der Anmeldung so wichtig: Viele Pensionskassen verlangen für einen Kapitalbezug eine Voranmeldung, je nach Reglement zwischen einem Monat und drei Jahren vor der Pensionierung. Wer diese Frist verpasst, erhält automatisch die Rente, unabhängig davon, was rechnerisch besser wäre.

Ein zweiter formaler Punkt betrifft Verheiratete und eingetragene Partnerschaften. Der Kapitalbezug verlangt die schriftliche und beglaubigte Zustimmung des Partners. Ohne sie zahlt die Kasse nicht aus.

Was mindestens möglich ist

Jede Pensionskasse muss auf Verlangen mindestens einen Viertel des obligatorischen Altersguthabens als Kapital auszahlen. Viele Reglemente gehen deutlich weiter und erlauben den vollen Bezug oder frei wählbare Teilbeträge. Was für dich gilt, steht im Reglement deiner Kasse, nicht im Gesetz.

Ein Bezug vor dem Referenzalter ist reglementarisch meist ab 58 möglich. Er reduziert die Rente aber doppelt: weniger Beitragsjahre und ein tieferer Umwandlungssatz. Mehr dazu unter Frühpensionierung.

Warum die Steuer oft den Ausschlag gibt

Kapital wird einmalig und zu einem reduzierten Satz besteuert, die Rente jedes Jahr voll als Einkommen. Über zwanzig oder dreissig Jahre summiert sich diese laufende Belastung erheblich. Gleichzeitig erhöht bezogenes Kapital die Vermögenssteuer und dessen Erträge das steuerbare Einkommen.

Der wirksamste Hebel beim Kapitalbezug ist die Staffelung über mehrere Kalenderjahre, weil auch der reduzierte Tarif progressiv ist. Wichtig dabei: Bezüge desselben Jahres werden zusammengerechnet, bei Ehepaaren über beide Personen hinweg. Alle Details dazu unter Steuern bei Pensionierung. Eine erste Schätzung für deinen Kanton liefert der Steuerrechner für den Kapitalbezug.

Was in eine saubere Entscheidung gehört

  • Das Reglement deiner Pensionskasse. Teilbezug möglich, Anmeldefrist, effektiver Umwandlungssatz, Höhe der Hinterlassenenrente.
  • Dein Budget nach der Pensionierung. Wie viel gesichertes Einkommen brauchst du monatlich, unabhängig von Märkten.
  • Die Steuerrechnung über die gesamte Dauer. Nicht nur das Bezugsjahr, sondern auch Vermögens- und Einkommenssteuer danach.
  • Die Absicherung des Partners. Was fliesst im Todesfall, bei Rente und bei Kapital, und reicht das.
  • Ein realistisches Anlagekonzept. Wer Kapital wählt, braucht eine Entnahmestrategie, die auch in schlechten Börsenjahren trägt.
  • Die Mischung als eigene Variante. Nicht als Kompromiss, sondern als gerechnete dritte Option.
Marc Raschle, Gründer der MVP Partner GmbH und zertifizierter Finanzplaner CFP®

Über den Autor

Diese Entscheidung triffst du einmal. Und danach nie wieder.
Marc RaschleFinanzplaner CFP® . Eidg. Fachausweis Finanzplanung . Vorstand FPVS

Häufige Fragen

Fragen zu Kapital und Rente.

In den meisten Fällen ja. Gesetzlich muss jede Pensionskasse auf Verlangen mindestens einen Viertel des obligatorischen Altersguthabens als Kapital auszahlen. Viele Reglemente gehen weiter und erlauben den vollen Bezug oder frei wählbare Teilbeträge. Eine Mischung aus Teilrente für die Fixkosten und Teilkapital für Flexibilität ist häufig die ausgewogenste Lösung.

Nein. Sobald das Kapital ausbezahlt ist oder die Rente läuft, ist der Entscheid bindend und unwiderruflich. Umso wichtiger ist die rechtzeitige Anmeldung: Viele Pensionskassen verlangen für einen Kapitalbezug eine Voranmeldung zwischen einem Monat und drei Jahren im Voraus. Wer die Frist verpasst, erhält automatisch die Rente.

Der Umwandlungssatz legt fest, wie viel jährliche Rente du pro angespartem Kapital erhältst. Bei einem Satz von 5,0 Prozent ergeben CHF 500'000 Guthaben eine Jahresrente von CHF 25'000. Je tiefer der Satz, desto weniger Rente für dasselbe Kapital, und desto eher verschiebt sich die Rechnung zugunsten des Kapitalbezugs.

Auf dem obligatorischen Teil gilt der gesetzliche Mindestsatz von 6,8 Prozent. Auf dem überobligatorischen Teil sind die Kassen frei und rechnen meist deutlich tiefer. Der effektive Mischsatz auf dem Gesamtguthaben liegt bei vielen Kassen bei rund 5,0 bis 5,5 Prozent. Deinen persönlichen Satz findest du im Pensionskassenausweis.

Nein. Die BVG-Reform, die den Mindestumwandlungssatz von 6,8 auf 6,0 Prozent senken wollte, wurde am 22. September 2024 vom Stimmvolk abgelehnt. Auf dem obligatorischen Teil gilt weiterhin 6,8 Prozent. Auf dem überobligatorischen Teil können die Kassen ihre Sätze dagegen weiterhin frei festlegen und haben sie in den letzten Jahren vielfach gesenkt.

Ja. Bei Verheirateten und eingetragenen Partnerschaften verlangt das Gesetz für einen Kapitalbezug die schriftliche Zustimmung des Partners, und diese muss amtlich oder notariell beglaubigt sein. Ohne die Zustimmung zahlt die Pensionskasse das Kapital nicht aus. Für Konkubinatspaare gilt diese Regel nicht.

Beim Kapitalbezug geht das verbleibende Vermögen vollständig an deine Erben. Beim Rentenbezug hängt es vom Reglement ab: Der überlebende Ehegatte erhält üblicherweise eine Hinterlassenenrente, gesetzlich mindestens sechzig Prozent der Altersrente. Das verbleibende Kapital selbst verfällt jedoch meist zugunsten der Vorsorgeeinrichtung. Für Familien ist das einer der gewichtigsten Unterschiede.

Nicht zwingend. Kapital wird einmalig und zu einem reduzierten Satz besteuert, die Rente jährlich voll als Einkommen. Über zwanzig bis dreissig Jahre summiert sich die laufende Belastung erheblich, weshalb Kapital häufig, aber nicht immer günstiger ist.

Gegen den Kapitalbezug spricht steuerlich, dass das bezogene Vermögen danach der Vermögenssteuer unterliegt und die Erträge daraus das steuerbare Einkommen erhöhen. Erst die vollständige Rechnung über die gesamte Dauer gibt Sicherheit.

Ein Bezug ist reglementarisch bei den meisten Kassen ab dem vollendeten 58. Altersjahr möglich. Seit der Reform AHV 21 sieht auch das Obligatorium einen Altersrücktritt zwischen 63 und 70 vor. Ein früher Bezug reduziert die Rente doppelt, weil sowohl Beitragsjahre als auch der angewandte Umwandlungssatz tiefer ausfallen. Was konkret gilt, steht im Reglement deiner Kasse.

Vorsicht. Ein freiwilliger Einkauf senkt zwar das steuerbare Einkommen im Einkaufsjahr. Erfolgt jedoch innerhalb von drei Jahren danach ein Kapitalbezug, rechnet die Steuerbehörde den Abzug nachträglich auf. Wer mit dreiundsechzig Kapital beziehen will, muss den letzten Einkauf spätestens mit sechzig getätigt haben.

Für viele. Eine Teilrente deckt die fixen Lebenshaltungskosten planbar ab, während das Teilkapital Reserven, Flexibilität und Vererbbarkeit sichert. Gerade bei mittlerem Vermögen und normaler Lebenserwartung ist die Kombination häufig die ausgewogenste Wahl. Sie sollte aber als eigene Variante gerechnet werden, nicht als bequemer Kompromiss.

Kapital oder Rente? Wir rechnen es durch.

Beide Wege mit deinen Zahlen, inklusive Steuern, Vererbung und Mischlösung. Klar, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.

30 Minuten . Digital oder vor Ort in Gais, Zürich und St. Gallen