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Ob Schweizer Profi in der Bundesliga oder internationaler Sportler mit Wohnsitz Schweiz: Ein Standortwechsel stellt steuerlich, versicherungsrechtlich und finanziell alles auf den Kopf. Ich begleite Sie mit einem klaren Plan – von Anfang bis Ende.
Ein Wohnsitzwechsel ist mehr als eine Adressänderung. Er ist ein finanzieller Einschnitt, der in vielen Fällen über Jahrzehnte Auswirkungen hat – auf Steuern, Vorsorge, Versicherungen und Vermögen.
Besonders für Profisportlerinnen und Profisportler ist die Situation komplex: Kurzfristige Vertragssituationen, Einnahmen aus mehreren Ländern, Bildrechte und Prämien treffen auf nationale Sozialversicherungssysteme, die nicht für diese Lebenssituationen gebaut wurden.
Ich begleite Sie strukturiert – von der ersten Überlegung bis zum abgeschlossenen Wechsel und der laufenden Betreuung danach.
Viele Sportler kümmern sich erst nach dem Umzug um steuerliche und versicherungsrechtliche Fragen. Die Planung muss vor dem Wechsel beginnen – mindestens 6 bis 12 Monate im Voraus.
Je nach Richtung des Wohnsitzwechsels stellen sich fundamental andere Fragen. Beide Szenarien erfordern eine sorgfältige, individuelle Planung.
Als internationaler Sportler oder Unternehmer in die Schweiz
Als Schweizer Profi oder Privatperson ins Ausland
Schweizer Fussball-, Eishockey-, Tennis- oder Leichtathletikprofis, die ins Ausland wechseln.
Ausländische Profis, die in der Schweiz spielen oder hier Wohnsitz nehmen möchten.
Selbstständige und Unternehmensinhaber, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen oder international tätig sind.
Wer nach einer Karriere im Ausland in die Schweiz zurückkehrt – mit Fragen zu Vorsorge, Steuern und Vermögen.
Steuern sind beim Wohnsitzwechsel das komplexeste und folgenreichste Thema. Falsche Annahmen können zu Doppelbesteuerung, Nachforderungen oder verpassten Optimierungschancen führen.
Die Schweiz hat mit über 100 Ländern DBAs. Artikel 17 der OECD-Konvention regelt die Besteuerung von Sportlern explizit und weicht von den Standardregeln ab.
Wer ohne C-Bewilligung arbeitet, wird an der Quelle besteuert. Seit 2021 gelten neue Regeln für die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV).
Für Nicht-Schweizer, die erstmals in die Schweiz ziehen und keine Erwerbstätigkeit ausüben. Besteuerungsgrundlage sind die Lebenshaltungskosten – nicht das weltweite Einkommen.
Zwischen dem steuergünstigsten Kanton (Zug, Schwyz) und den teuersten (Genf, Bern) kann die Differenz 15–20% des Einkommens betragen.
Das Schweizer Drei-Säulen-Prinzip ist auf Lebensläufe ausgelegt, die sich hauptsächlich in der Schweiz abspielen. Für international tätige Personen entstehen unweigerlich Lücken – und Chancen.
Wer die Schweiz verlässt, verliert die obligatorische AHV-Versicherung. Eine freiwillige Weiterversicherung ist für in EU/EFTA tätige Schweizer Bürger nicht möglich.
Bei Wegzug in EU/EFTA: überobligatorisches Kapital kann bar ausgezahlt werden, obligatorisches muss auf Freizügigkeitskonto. Bei Nicht-EU/EFTA: vollständige Barauszahlung möglich.
Bei endgültigem Wegzug kann die Säule 3a aufgelöst werden. Die Auszahlung wird mit Quellensteuer besteuert – der Zeitpunkt lässt sich optimieren.
Bei Wegzug: Krankenkassenpflicht endet. Bei Zuzug in die Schweiz: Anmeldepflicht innert 3 Monaten, rückwirkend ab Einreisedatum.
Durch die bilateralen Abkommen gelten besondere Regelungen bei der Freizügigkeit und Sozialversicherungskoordination.
Kein Wohnsitzwechsel gleicht dem anderen. Mein Prozess ist strukturiert – aber immer auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten.
Ich analysiere Ihre aktuelle Situation: Wohnsitz, Staatsbürgerschaft, Einkommensquellen, Vermögen, Vorsorge und geplanten Zielort.
In Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerberatern klären wir die steuerlichen Konsequenzen – inklusive DBA-Analyse und allfälliger Pauschalbesteuerung.
Was passiert mit AHV, Pensionskasse und Säule 3a? Welche Versicherungen müssen angepasst oder neu abgeschlossen werden?
Ich koordiniere mit meinen Netzwerkpartnern die Bewilligungsfragen – Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz oder Visafragen im Zielland.
Nach dem Wechsel begleite ich Sie in der Übergangsphase und stelle sicher, dass alle laufenden Verpflichtungen erfüllt sind.
Die wichtigsten Punkte – idealerweise 6 bis 12 Monate vor dem Umzug zu klären:
Die Fragen, die mir am häufigsten gestellt werden – ehrlich beantwortet.
Bei Wegzug nach Deutschland gilt die EU-Verordnung zur Sozialversicherungskoordination. In der Regel zahlen Sie Beiträge im Land, in dem Sie arbeiten – also Deutschland. Eine freiwillige AHV-Weiterversicherung ist für in EU/EFTA tätige Schweizer Bürger nicht möglich.
Bei Wegzug in EU/EFTA: überobligatorisches Kapital kann bar ausgezahlt werden, obligatorisches muss auf Freizügigkeitskonto. Bei Wegzug in Nicht-EU/EFTA (USA, Katar, VAE): vollständige Barauszahlung möglich. Der Zeitpunkt hat erhebliche Auswirkungen auf die Steuerlast.
Als ausländischer Arbeitnehmer ohne C-Bewilligung werden Sie an der Quelle besteuert. Seit 2021 haben auch quellenbesteuerte Personen Anspruch auf eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV), was zu Rückerstattungen führen kann.
Interessant für Personen, die erstmals oder nach 10+ Jahren in die Schweiz ziehen und keine Erwerbstätigkeit ausüben. Nicht alle Kantone akzeptieren die Pauschalbesteuerung (Bern, Zürich haben sie abgeschafft). Kantonswahl ist hier entscheidend.
Wegzug: Krankenkasse auf das Datum des Wegzugs kündigen. Zuzug: Anmeldung innert 3 Monaten, rückwirkend ab Einreisedatum. Wer die Frist verpasst, verliert das Recht auf freie Kassenwahl.
AHV-Beitragslücken analysieren und wenn möglich nachzahlen (innerhalb 5 Jahre rückwirkend). Ausländische Vorsorgekapitalien auf Übertragbarkeit prüfen. Auslandsvermögen in der Schweizer Steuererklärung deklarieren. Ich erstelle für Rückkehrer einen vollständigen Onboarding-Plan.
Steuerrecht, Vorsorge, Versicherung, Aufenthaltsrecht – ich koordiniere alle Spezialisten und bleibe Ihr zentraler Ansprechpartner.
Ich verstehe kurze Karrierefenster, hohe aber volatile Einnahmen, internationale Vertragssituationen und den Druck der Übergangsphase.
Für steuerrechtliche und anwaltliche Fragen arbeite ich mit ausgewählten Spezialisten zusammen: Steuerberater, Treuhänder, Anwälte und Versicherungsbroker.
Die ersten Jahre nach dem Wechsel sind entscheidend. Ich bin dauerhaft an Ihrer Seite – nicht nur beim Umzug.
Ein Gespräch bringt mehr Klarheit als Wochen der Eigenrecherche. Ich nehme mir Zeit für Ihre Situation – unverbindlich und ohne versteckte Absichten.
30 Minuten · kostenlos · vor Ort in Gais, St. Gallen oder Zürich