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Ob Schweizer Profi in der Bundesliga oder internationaler Sportler mit Wohnsitz Schweiz: Ein Standortwechsel stellt steuerlich, versicherungsrechtlich und finanziell alles auf den Kopf. Ich begleite dich mit einem klaren Plan — von Anfang bis Ende.
Je nach Richtung des Wohnsitzwechsels stellen sich fundamental andere Fragen. Beide Szenarien erfordern eine sorgfältige, individuelle Planung.
Als internationaler Sportler oder Unternehmer
Als Schweizer Profi oder Privatperson
Schweizer Fussball-, Eishockey-, Tennis- oder Leichtathletikprofis, die ins Ausland wechseln.
Ausländische Profis, die in der Schweiz spielen oder hier Wohnsitz nehmen möchten.
Selbstständige und Unternehmensinhaber, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen oder international tätig sind.
Wer nach einer Karriere im Ausland in die Schweiz zurückkehrt — mit Fragen zu Vorsorge, Steuern und Vermögen.
Steuern sind beim Wohnsitzwechsel das komplexeste und folgenreichste Thema. Falsche Annahmen können zu Doppelbesteuerung, Nachforderungen oder verpassten Optimierungschancen führen.
Die Schweiz hat mit über 100 Ländern DBAs. Artikel 17 der OECD-Konvention regelt die Besteuerung von Sportlern explizit und weicht von den Standardregeln ab.
Wer ohne C-Bewilligung arbeitet, wird an der Quelle besteuert. Seit 2021 gelten neue Regeln für die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV).
Für Nicht-Schweizer, die erstmals in die Schweiz ziehen und keine Erwerbstätigkeit ausüben. Grundlage sind die Lebenshaltungskosten — nicht das weltweite Einkommen.
Zwischen dem günstigsten Kanton (Zug, Schwyz) und den teuersten (Genf, Bern) kann die Differenz 15–20% des Einkommens betragen.
Das Schweizer Drei-Säulen-Prinzip ist auf Lebensläufe ausgelegt, die sich hauptsächlich in der Schweiz abspielen. Für international tätige Personen entstehen unweigerlich Lücken — und Chancen.
Wer die Schweiz verlässt, verliert die obligatorische AHV-Versicherung. Eine freiwillige Weiterversicherung ist für in EU/EFTA tätige Schweizer Bürger nicht möglich.
Bei Wegzug in EU/EFTA: überobligatorisches Kapital kann bar ausgezahlt werden, obligatorisches muss auf ein Freizügigkeitskonto. Bei Nicht-EU/EFTA: vollständige Barauszahlung möglich.
Bei endgültigem Wegzug kann die Säule 3a aufgelöst werden. Die Auszahlung wird mit Quellensteuer besteuert — der Zeitpunkt lässt sich optimieren.
Bei Wegzug endet die Krankenkassenpflicht. Bei Zuzug: Anmeldepflicht innert 3 Monaten, rückwirkend ab Einreisedatum.
Besonderheit für EU/EFTA-Staatsangehörige: Durch die bilateralen Abkommen gelten besondere Regelungen bei der Freizügigkeit und Sozialversicherungskoordination.
Kein Wohnsitzwechsel gleicht dem anderen. Unser Prozess ist strukturiert, aber immer auf deine individuelle Situation zugeschnitten.
Ich analysiere deine Situation: Wohnsitz, Staatsbürgerschaft, Einkommensquellen, Vermögen, Vorsorge und geplanten Zielort.
In Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerberatern klären wir die steuerlichen Konsequenzen — inklusive DBA-Analyse und allfälliger Pauschalbesteuerung.
Was passiert mit AHV, Pensionskasse und Säule 3a? Welche Versicherungen müssen angepasst oder neu abgeschlossen werden?
Ich koordiniere mit meinen Netzwerkpartnern die Bewilligungsfragen — Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz oder Visafragen im Zielland.
Nach dem Wechsel begleite ich dich in der Übergangsphase und stelle sicher, dass alle laufenden Verpflichtungen erfüllt sind.
Die wichtigsten Punkte — idealerweise 6 bis 12 Monate vor dem Umzug.
Bei Wegzug nach Deutschland gilt die EU-Verordnung zur Sozialversicherungskoordination. In der Regel zahlst du Beiträge im Land, in dem du arbeitest — also Deutschland. Eine freiwillige AHV-Weiterversicherung ist für in EU/EFTA tätige Schweizer Bürger nicht möglich.
Bei Wegzug in EU/EFTA: überobligatorisches Kapital kann bar ausgezahlt werden, obligatorisches muss auf ein Freizügigkeitskonto. Bei Wegzug in Nicht-EU/EFTA (USA, Katar, VAE): vollständige Barauszahlung möglich. Der Zeitpunkt hat erhebliche Auswirkungen auf die Steuerlast.
Als ausländischer Arbeitnehmer ohne C-Bewilligung wirst du an der Quelle besteuert. Seit 2021 haben auch quellenbesteuerte Personen Anspruch auf eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV), was zu Rückerstattungen führen kann.
Interessant für Personen, die erstmals oder nach 10+ Jahren in die Schweiz ziehen und keine Erwerbstätigkeit ausüben. Nicht alle Kantone akzeptieren die Pauschalbesteuerung (Bern, Zürich haben sie abgeschafft). Die Kantonswahl ist hier entscheidend.
Wegzug: Krankenkasse auf das Datum des Wegzugs kündigen. Zuzug: Anmeldung innert 3 Monaten, rückwirkend ab Einreisedatum. Wer die Frist verpasst, verliert das Recht auf freie Kassenwahl.
AHV-Beitragslücken analysieren und wenn möglich nachzahlen (innerhalb 5 Jahre rückwirkend). Ausländische Vorsorgekapitalien auf Übertragbarkeit prüfen. Auslandsvermögen in der Schweizer Steuererklärung deklarieren. Für Rückkehrer erstelle ich einen vollständigen Onboarding-Plan.
Steuerrecht, Vorsorge, Versicherung, Aufenthaltsrecht — ich koordiniere alle Spezialisten und bleibe dein zentraler Ansprechpartner.
Ich verstehe kurze Karrierefenster, hohe aber volatile Einnahmen, internationale Vertragssituationen und den Druck der Übergangsphase.
Für steuerrechtliche und anwaltliche Fragen arbeite ich mit ausgewählten Spezialisten zusammen: Steuerberater, Treuhänder, Anwälte und Versicherungsbroker.
Die ersten Jahre nach dem Wechsel sind entscheidend. Ich bin dauerhaft an deiner Seite — nicht nur beim Umzug.
Ein Gespräch bringt mehr Klarheit als Wochen der Eigenrecherche. Ich nehme mir Zeit für deine Situation — unverbindlich und ohne versteckte Absichten.
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30 Minuten, kostenlos, digital oder vor Ort. Wir schauen gemeinsam, wo du stehst und was der nächste sinnvolle Schritt ist.