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Im Konkubinat besteht kein automatischer Schutz wie in der Ehe. Umso wichtiger ist es, die Vorsorge bewusst zu regeln. Gerade über die Säule 3a und 3b kann der Partner gezielt abgesichert werden — wenn die Begünstigung korrekt festgelegt ist.
In der gebundenen Vorsorge (3a) gilt eine gesetzlich festgelegte Begünstigungsordnung. Der Konkubinatspartner kann begünstigt werden — jedoch nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
In der freien Vorsorge (3b) ist die Gestaltung oft flexibler. Hier kann der Partner in vielen Fällen direkt als Begünstigter eingesetzt werden — unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge.
Das macht 3b-Lösungen für Paare im Konkubinat besonders interessant.
Ob die Pensionskasse an den Partner zahlt, ist reglementabhängig und keinesfalls garantiert. Viele Kassen verlangen eine aktive Meldung zu Lebzeiten und knüpfen Leistungen an Bedingungen.
Reglement prüfen und Begünstigung rechtzeitig melden.
Vorsorgelösungen ersetzen kein Testament — sie ergänzen es. Erst im Zusammenspiel mit Erbrecht und Vertrag entsteht eine lückenlose Absicherung.
Begünstigung nie schriftlich festgelegt
Annahme, dass "der Partner automatisch erbt"
Alte Begünstigungen nie überprüft
Mehrere Vorsorgekonten nicht koordiniert
Begünstigungen sollten regelmässig überprüft werden — besonders bei Veränderungen in der Beziehung oder Vermögenssituation.
Die Absicherung im Konkubinat funktioniert am besten, wenn mehrere Elemente zusammenspielen.
Nein. Leistungen an Konkubinatspartner sind reglementarisch geregelt und erfordern oft eine aktive Meldung zu Lebzeiten. Ohne diese Meldung — und wenn das Reglement es nicht vorsieht — geht der Partner leer aus.
Nur bedingt. Der Partner kann begünstigt werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind — etwa ein gemeinsamer Haushalt und in der Regel fünf Jahre Zusammenleben. Die Begünstigung muss schriftlich festgelegt und korrekt gemeldet sein.
Die gebundene Vorsorge (3a) folgt einer gesetzlichen Begünstigungsordnung mit festen Voraussetzungen. Die freie Vorsorge (3b) ist flexibler — hier kann der Partner oft direkt als Begünstigter eingesetzt werden, unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge. Das macht 3b für Konkubinatspaare besonders interessant.
Regelmässig — und besonders bei Veränderungen in der Beziehung oder der Vermögenssituation. Alte, vergessene oder nicht koordinierte Begünstigungen über mehrere Konten sind einer der häufigsten Fehler.
Nein. Vorsorgelösungen ergänzen das Testament, ersetzen es aber nicht. Für die erbrechtliche Absicherung braucht es zusätzlich ein Testament oder einen Erbvertrag. Mehr dazu unter Konkubinat & Erbrecht.
Das Zusammenspiel aus Vorsorge-Begünstigung (3a/3b, PK), Testament oder Erbvertrag und einem Konkubinatsvertrag. Den Überblick über alle Bausteine gibt die Seite Konkubinat absichern.
Eine rechtzeitige Prüfung deiner Vorsorgesituation schützt dich und deinen Partner vor existenziellen Risiken. Wir prüfen Begünstigungen, Reglemente und das Zusammenspiel mit deiner Nachlassplanung.
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