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Finanzplanung ab 50

Sieben Entscheidungen. Ein Plan.

Sechs davon triffst du einmal im Leben. Eine triffst du jedes Jahr neu, und die meisten treffen sie gar nicht.

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Auf einen Blick

Was Finanzplanung ab 50 bedeutet.

Finanzplanung ab 50 bringt Pensionszeitpunkt, Bezugsart, Steuern, Nachlass, Partnerabsicherung und laufende Versicherungskosten in einen gemeinsamen Zeitplan. Die Themen wirken aufeinander: Der Bezug aus der Pensionskasse verändert die Steuerrechnung, und die Steuerrechnung verändert, was am Ende bleibt und vererbt wird. Sechs dieser Entscheidungen sind in der Regel endgültig und brauchen fünf bis zehn Jahre Vorlauf. Die Krankenkasse ist die Ausnahme: Sie lässt sich jedes Jahr bis zum 30. November neu entscheiden.

  • 63 bis 70Zeitfenster für den flexiblen AHV-Bezug. Referenzalter 65, für Frauen des Jahrgangs 1962 bei 64 Jahren und 6 Monaten.
  • 3 JahreSperrfrist zwischen einem Einkauf in die Pensionskasse und einem Kapitalbezug. Die wichtigste Frist der ganzen Planung.
  • 30. NovemberKündigungsfrist für die Grundversicherung. Der Wechsel wirkt jeweils per 1. Januar.
  • 1/2Pflichtteil der Nachkommen am Nachlass seit der Erbrechtsrevision 2023. Davor waren es drei Viertel.

Stand Juli 2026 . Verfasst von Marc Raschle, Finanzplaner CFP®, MVP Partner GmbH, Gais AR

Der Grundgedanke

Die einen Entscheidungen kannst du nie mehr korrigieren. Die andere jedes Jahr.

Beide werden aus demselben Grund aufgeschoben. Es fehlt nicht die Zeit, es fehlt die Übersicht.

Die Weiche

Einmal entschieden. Und einmal jedes Jahr.

Zwei Generationen einer Familie im Gespräch, Symbolbild für die endgültigen Entscheidungen rund um die Pensionierung

Einmal im Leben

Sechs Entscheidungen ohne Rückweg.

Pensionszeitpunkt, Frühpensionierung, Kapital oder Rente, Steuerjahr, Nachlass und Partnerabsicherung. Alle sechs wirken über Jahrzehnte, und keine lässt sich später korrigieren.

Die sechs Entscheidungen
Ärztin im Patientengespräch, Symbolbild für die jährliche Krankenkassenanalyse

Jedes Jahr neu

Die eine, die im November fällt.

Die Grundversicherung lässt sich jährlich wechseln, die Leistungen sind gesetzlich bei allen Kassen identisch. Es ist die einzige Entscheidung auf dieser Seite, die du sofort treffen kannst.

Krankenkassenanalyse

Was auf dem Spiel steht

Fünf Jahre Vorbereitung. Dreissig Jahre Wirkung.

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Jahre gegen
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Fünf Jahre, in denen sich Zeitpunkt, Bezug, Steuerjahr und Nachlass noch gestalten lassen.

Dreissig Jahre, über die eine einmal getroffene Entscheidung nachwirkt.

Die meisten treffen ihre wichtigste Finanzentscheidung im letzten Jahr davor. Wir bereiten sie fünf bis zehn Jahre vorher vor.

Die sechs Entscheidungen

Getrennt gedacht. Gemeinsam entschieden.

01

Pensionsplanung

Zeitpunkt, Lücken und der Ablauf der zehn Jahre davor. Die Klammer um alles Weitere.

Zur Analyse

02

Frühpensionierung

Als Faustregel kostet jedes Jahr früher etwa ein Jahresgehalt. Wir rechnen, ob es bei dir aufgeht.

Durchrechnen

03

Kapital oder Rente

Eine Unterschrift, dreissig Jahre Wirkung. Beide Varianten und die Mischung durchgerechnet.

Zur Analyse

04

Steuern bei Pensionierung

Der grösste Hebel liegt im Kalender. Bezüge über mehrere Steuerjahre gestaffelt.

Zur Analyse

05

Nachlassplanung

Wer nichts regelt, lässt das Gesetz entscheiden. Testament, Pflichtteile und Erbschaftssteuer.

Zur Analyse

06

Konkubinat absichern

Ohne Trauschein greift weder AHV noch Erbrecht automatisch. Vier Dokumente schliessen die Lücke.

Zur Analyse

Der Anfang

Alle sechs an einem Tisch

Ein Erstgespräch, dreissig Minuten, kostenlos. Wir ordnen deine Situation über alle sechs Entscheidungen, bevor eine davon fällt.

Termin vereinbaren

Die siebte, und die einzige jährliche

Gleiche Leistung. Anderer Preis.

Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen zugelassenen Kassen gesetzlich identisch. Unterschiedlich sind nur Prämie, Franchise und Modell.

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Franken pro Monat gegen bis zu
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CHF 465.30 beträgt die mittlere Monatsprämie für Erwachsene 2026, nach einem Anstieg von 4,1 Prozent.

Bis rund CHF 100 pro Monat, also CHF 1'200 im Jahr, sind je nach Kanton, Alter und Kasse an Ersparnis realistisch.

Für dieselbe gesetzlich definierte Leistung. Es ist der einzige Posten in dieser Planung, den du noch dieses Jahr senken kannst.

Was diese Analyse nicht ist

Sie ist keine Finanzplanung. Ein Kassenwechsel spart drei- bis vierstellige Beträge pro Jahr, die sechs Entscheidungen oben bewegen fünf- bis sechsstellige. Wer nur die Krankenkasse optimiert, hat das Kleine geregelt und das Grosse liegen gelassen.

Und zur Vergütung, weil die Frage berechtigt ist: Die Analyse ist für dich kostenlos, bei einem Wechsel entschädigt mich die neue Kasse. Die Branchenvereinbarung, die der Bundesrat per 1. September 2024 für allgemeinverbindlich erklärt hat, begrenzt diese Entschädigung in der Grundversicherung auf höchstens CHF 70 pro Abschluss. Auf deine Prämie und deine Leistungen hat das keinen Einfluss.

Zur Krankenkassenanalyse

Zahlen und Fristen

Die Eckwerte für 2026.

Eckwerte der Finanzplanung ab 50 in der Schweiz, Stand Juli 2026
GrösseWertBedeutung für die Planung
Referenzalter Männer65 JahreZeitpunkt der ungekürzten AHV-Altersrente.
Referenzalter Frauen, Jg. 196264 J. 6 Mt.Steigt pro Jahrgang um drei Monate auf 65 Jahre ab Jahrgang 1964.
Flexibler AHV-Bezug63 bis 70Monatsgenau. Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 bereits ab 62.
AHV-Vorbezug, Kürzung6,8 % pro JahrLebenslang, maximal zwei Jahre. Zwei Jahre bedeuten dauerhaft rund 13,6 Prozent weniger.
Maximale AHV-RenteCHF 2'520Pro Monat, bei lückenloser Beitragsdauer. Die 13. AHV-Rente folgt erstmals im Dezember 2026.
Frühpensionierung, Faustregel1 JahresgehaltJe Jahr früher, aus Einkommensverlust, AHV-Kürzung und fehlenden Pensionskassenbeiträgen.
BVG-Mindestumwandlungssatz6,8 %Auf dem Obligatorium. Die Senkung auf 6,0 Prozent wurde am 22. September 2024 abgelehnt.
Säule 3a mit PensionskasseCHF 7'258Maximaler Jahresbeitrag 2026, vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
Säule 3a ohne PensionskasseCHF 36'288Maximal 20 Prozent des Erwerbseinkommens.
Kapitalleistungssteuer Bund1/5 des TarifsGesondert vom übrigen Einkommen besteuert, der Tarif ist aber progressiv nach Bezugsjahr.
Sperrfrist nach PK-Einkauf3 JahreZwischen Einkauf und Kapitalbezug. Wird sie unterschritten, wird der Steuerabzug aufgerechnet.
Pflichtteil Nachkommen1/2Seit der Erbrechtsrevision vom 1. Januar 2023, davor drei Viertel. Der Pflichtteil der Eltern entfiel.
Erbrecht Konkubinatkein AnspruchOhne Testament oder Erbvertrag erbt der Partner nichts, unabhängig von der Dauer der Beziehung.
Erbschaftssteuer Konkubinatbis 50 %Steuerlich als nicht verwandt behandelt. Ehegatten sind in allen Kantonen befreit.
Mittlere Prämie ErwachseneCHF 465.30Pro Monat im Jahr 2026, nach einem Anstieg von 4,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Franchise Erwachsene300 bis 2'500Frei wählbar. Der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent, höchstens CHF 700 pro Jahr.
Kündigung Grundversicherung30. NovemberDie Kündigung muss bei der Kasse eingehen, der Wechsel wirkt per 1. Januar.

Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen, Bundesamt für Gesundheit (Prämien 2026, Mitteilung vom September 2025), Eidgenössische Steuerverwaltung, KVG und KVV, kantonale Steuergesetze. Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die geltende Gesetzgebung, das Reglement deiner Vorsorgeeinrichtung und die Praxis deines Wohnsitzkantons.

Grundlagen

Wie die Themen zusammenhängen.

Warum eine isolierte Entscheidung selten die richtige ist

Wer nur die Frage Kapital oder Rente betrachtet, übersieht die Steuerfolgen. Wer nur die Steuern optimiert, übersieht den Nachlass. Und wer den Pensionszeitpunkt festlegt, ohne die anderen Themen zu kennen, korrigiert später an einer Stelle, wo es nichts mehr zu korrigieren gibt. Ein Beispiel, das wir regelmässig sehen: Ein Einkauf in die Pensionskasse senkt die Steuer sofort, macht aber einen Kapitalbezug innerhalb der folgenden drei Jahre teuer. Wer beide Themen getrennt betrachtet, zahlt am Ende doppelt.

Warum Frühpensionierung und Konkubinat eigene Kapitel sind

Beide verändern die Rechnung grundlegend, statt sie nur zu ergänzen. Bei der Frühpensionierung greifen drei Kostenblöcke gleichzeitig: die lebenslange AHV-Kürzung von rund 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr, das tiefere Pensionskassenguthaben samt gesenktem Umwandlungssatz und der Kapitalbedarf für die Überbrückung. Dazu kommen AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person, die 2026 je nach Vermögen und Renteneinkommen zwischen CHF 530 und CHF 26'500 pro Jahr liegen.

Im Konkubinat fehlt dagegen fast jeder Automatismus, der bei Ehepaaren greift. Es gibt keine AHV-Hinterlassenenrente, Leistungen der Pensionskasse hängen vom Reglement und einer aktiv gemeldeten Begünstigung ab, und ohne Testament besteht kein Erbrecht. Zu Lebzeiten gibt es dafür keine Plafonierung der AHV-Renten, die Ehepaare auf maximal 150 Prozent begrenzt.

Der Ablauf in drei Schritten

Zuerst die Standortbestimmung: Vorsorge, Steuern und Vermögen vollständig aufgenommen, bevor irgendjemand etwas empfiehlt. Danach die Strategie: Szenarien für Pensionszeitpunkt, Bezugsart, Steuerjahre und Nachlass, in Franken gerechnet. Am Ende die Umsetzung: konkrete Schritte mit Termin und Zuständigkeit, und die Begleitung darüber hinaus. Details dazu findest du im Beratungsprozess.

Was du für die Standortbestimmung brauchst

  • Aktueller Pensionskassenausweis inklusive Reglement
  • Auszug des individuellen Kontos der AHV
  • Letzte Steuererklärung
  • Bestehende Versicherungspolicen, inklusive Krankenkassenpolice
  • Übersicht über Vermögen und Verpflichtungen
  • Vorhandenes Testament oder Erbvertrag, falls bereits errichtet
  • Bei Konkubinat zusätzlich die Begünstigungserklärungen für Pensionskasse und Säule 3a
Marc Raschle, Gründer der MVP Partner GmbH und zertifizierter Finanzplaner CFP®

Über den Autor

Menschen schieben grosse Entscheidungen nicht aus Bequemlichkeit auf. Sondern weil ihnen die Klarheit fehlt.
Marc Raschle . Gründer, CFP®, Eidg. Fachausweis Finanzplanung, Vorstand FPVS

Häufige Fragen

Fragen zur Finanzplanung ab 50.

Nein. Die meisten beginnen bei einem Thema, oft bei Kapital oder Rente oder beim Pensionszeitpunkt. Weil die Themen zusammenhängen, deckt die Standortbestimmung im Erstgespräch trotzdem alle ab, auch wenn dein Anliegen zunächst nur eines betrifft.

Idealerweise mit fünfundfünfzig, spätestens mit sechzig. Der Grund ist die Dreijahresfrist zwischen einem Einkauf in die Pensionskasse und einem Kapitalbezug. Wer mit dreiundsechzig aufhören will, muss den letzten Einkauf mit sechzig getätigt haben. Auch die Steuerstaffelung und der Nachlass brauchen mehrjährigen Vorlauf. Die Krankenkasse ist davon ausgenommen, sie lässt sich jedes Jahr neu entscheiden.

Wir arbeiten mit einem Festpreis ab CHF 2'900, abhängig vom Umfang, der vor Beginn gemeinsam festgelegt wird. Das erste Jahr strategische Begleitung ist enthalten, die Standortbestimmung im Erstgespräch ist kostenlos. Unser Honorar hängt an der Analyse, nicht am Abschluss. Entschädigungen Dritter legen wir offen.

Als Faustregel kostet jedes Jahr früher etwa ein Jahresgehalt. Fünf Jahre vor dem Referenzalter aufzuhören kostet über die gesamte Rentendauer schnell rund CHF 400'000. Der Betrag setzt sich aus der lebenslangen AHV-Kürzung von rund 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr, dem tieferen Pensionskassenguthaben und den Überbrückungskosten zusammen. Dazu kommen AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person von CHF 530 bis CHF 26'500 pro Jahr.

Im Konkubinat greift fast nichts automatisch. Es gibt keine AHV-Witwen- oder Witwerrente, Leistungen der Pensionskasse hängen vom Reglement und einer schriftlich gemeldeten Begünstigung ab, und ohne Testament oder Erbvertrag besteht kein Erbrecht. Kommt hinzu, dass der Partner steuerlich als nicht verwandt gilt und je nach Kanton bis zu rund fünfzig Prozent Erbschaftssteuer zahlt. Zu Lebzeiten werden eure AHV-Renten dafür nicht plafoniert.

Weil sie ein fixer, jährlich wiederkehrender Posten im Budget nach der Pensionierung ist, und weil sie der einzige ist, den du sofort senken kannst. Die mittlere Monatsprämie für Erwachsene liegt 2026 bei CHF 465.30, nach einem Anstieg von 4,1 Prozent. Eine Ersparnis von bis zu CHF 1'200 pro Jahr ist je nach Kanton, Alter und Kasse realistisch, bei gesetzlich identischen Leistungen der Grundversicherung.

Ja, für dich fallen keine Kosten an. Kommt es zu einem Wechsel, entschädigt mich die neue Kasse. Die Branchenvereinbarung, die der Bundesrat per 1. September 2024 für allgemeinverbindlich erklärt hat, begrenzt diese Entschädigung in der Grundversicherung auf höchstens CHF 70 pro Abschluss und deckelt sie auch in der Zusatzversicherung. Auf deine Prämie und deine Leistungen hat das keinen Einfluss, weil die Prämien vom Bundesamt für Gesundheit genehmigt werden.

Die Kündigung der Grundversicherung muss bis zum 30. November bei deiner Kasse eingehen, der Wechsel wirkt dann per 1. Januar. Die Prämien für das Folgejahr werden jeweils im Herbst bekannt gegeben. Bei alternativen Modellen wie Hausarzt, HMO oder Telmed können abweichende Fristen gelten. Wer im August oder September beginnt, hat genug Vorlauf für Analyse, Besprechung und einen sauberen Wechsel.

Finanzplanung beginnt mit einer vollständigen Standortbestimmung und rechnet Szenarien für Pensionszeitpunkt, Bezugsart, Steuern und Nachlass durch, bevor irgendein Produkt zur Debatte steht. Anlageberatung setzt meist erst nach dieser Klärung an. Wir sind unabhängig, honorarbasiert und bei der FINMA registriert.

Wir sind FINMA-registriert und honorarbasiert, und wir sind der Ombudsstelle FINSOM angeschlossen. Unser Honorar hängt an der Analyse, nicht am Abschluss. In gewissen Fällen erhalten wir bei der Umsetzung Entschädigungen Dritter, etwa bei einem Krankenkassenwechsel. Diese legen wir immer offen.

Wir vereinbaren die Standortbestimmung, rechnen deine Szenarien für Pensionszeitpunkt, Bezugsart, Steuerjahre und Nachlass durch und erarbeiten einen Umsetzungsplan mit Termin und Zuständigkeit. Die Begleitung geht über das erste Jahr hinaus.

Sieben Themen. Ein Gespräch.

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Wir bringen Pensionierung, Bezug, Steuern, Nachlass und laufende Kosten in einen gemeinsamen Plan. Klar, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.

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