Vorsorge & Nachlass · 50+

Konkubinat
richtig absichern.

Unverheiratete Paare sind rechtlich kaum geschützt. Ohne aktive Vorkehrungen steht der überlebende Partner im Ernstfall mit leeren Händen da — bei AHV, Pensionskasse und im Erbrecht gelten andere Regeln als für Ehepaare.

Was bei Ehepaaren automatisch greift, müssen Konkubinatspaare selbst regeln.
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Vorsorge + Nachlass
Konkubinat in der Schweiz absichern – Paar plant Vorsorge und Nachlass
Kein Erbe
Ohne Testament erbt der Partner von Gesetzes wegen nichts
⚠️
Keine AHV-Witwenrente für Konkubinatspartner.
Wo die Lücken sind

Vier Bereiche, in denen das Gesetz nicht für euch sorgt.

Bei Ehepaaren greifen AHV, Pensionskasse und Erbrecht weitgehend automatisch. Im Konkubinat gilt das nicht — hier müsst ihr selbst aktiv werden. Diese vier Bereiche entscheiden, ob der überlebende Partner abgesichert ist.

01 1. Säule

AHV — keine Hinterlassenenrente

Stirbt ein Ehepartner, erhält der andere eine Witwen- oder Witwerrente. Konkubinatspartner haben keinen solchen Anspruch — egal wie lange die Beziehung dauerte.

Lichtblick: Zu Lebzeiten gibt es dafür keine Plafonierung. Beide erhalten die volle Einzelrente, während Ehepaare auf max. 150% gekürzt werden.
02 2. Säule

Pensionskasse — nicht garantiert

Ob der Konkubinatspartner Hinterlassenenleistungen erhält, ist reglementabhängig. Viele Kassen zahlen — aber nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z.B. 5 Jahre Lebensgemeinschaft) und eine Begünstigungserklärung eingereicht wurde.

To-do: Reglement prüfen und Begünstigung aktiv und schriftlich melden — sonst geht der Partner oft leer aus.
03 Erbrecht

Erbrecht — kein gesetzlicher Anspruch

Der Konkubinatspartner ist kein gesetzlicher Erbe. Ohne Testament oder Erbvertrag erbt er nichts — das gesamte Vermögen geht an Kinder, Eltern oder Geschwister.

Achtung: Selbst mit Testament fällt je nach Kanton eine Erbschaftssteuer von bis zu rund 50% an — Konkubinatspartner gelten steuerlich oft als "Nicht-Verwandte".
04 Steuern

Steuern — getrennt veranlagt

Konkubinatspaare werden einzeln besteuert. Das kann ein Vorteil sein (keine Heiratsstrafe bei der Progression), bedeutet aber auch: kein gemeinsamer Abzug und im Todesfall die volle Erbschaftssteuer-Problematik.

Tendenziell günstig bei zwei ähnlichen Einkommen — die Kehrseite zeigt sich erst im Erb- und Vorsorgefall.
Die Lösung

Vier Instrumente, die echte Sicherheit schaffen.

Die gute Nachricht: Mit den richtigen Dokumenten lässt sich fast alles regeln. Diese vier Instrumente gehören in jede Konkubinats-Absicherung — idealerweise aufeinander abgestimmt.

📜

Testament oder Erbvertrag

Das wichtigste Instrument. Per Testament kannst du deinen Partner im Rahmen der frei verfügbaren Quote begünstigen. Sind Kinder vorhanden, ist der Erbvertrag die stärkere, weil bindende Lösung — er kann nicht einseitig geändert werden und schafft Klarheit für alle Beteiligten.

Pflichtteile beachten · seit 2023 grösserer Spielraum
Mehr dazu: Konkubinat & Erbrecht im Detail →
🏦

PK-Begünstigungserklärung

Damit die Pensionskasse im Todesfall an den Partner zahlt, muss die Begünstigung aktiv und schriftlich gemeldet werden — und das Reglement muss sie überhaupt zulassen. Hier liegt eine der häufigsten und teuersten Lücken. Auch in der Säule 3a und 3b lässt sich der Partner gezielt begünstigen.

Reglement prüfen · Frist und Bedingungen klären
Mehr dazu: Partner in der Vorsorge richtig begünstigen →
🤝

Konkubinatsvertrag

Regelt das Zusammenleben und die Vermögensverhältnisse: Wer hat was eingebracht, wie werden gemeinsame Anschaffungen und Wohneigentum behandelt, was passiert bei Trennung? Schafft Klarheit und vermeidet Streit — besonders wichtig bei gemeinsamem Eigenheim.

Vermögen · Eigenheim · Trennungsregeln
Mehr dazu: Konkubinatsvertrag — sinnvoll oder notwendig? →
🛡️

Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung

Wird ein Partner urteilsunfähig, hat der andere ohne Vorsorgeauftrag keine automatische Vertretungsbefugnis — anders als bei Ehepaaren. Der Vorsorgeauftrag bestimmt, wer entscheiden darf; die Patientenverfügung regelt medizinische Fragen.

Vertretung · medizinische Entscheidungen
Häufige Fragen

Konkubinat absichern — kurz beantwortet.

Nein. Egal wie lange ihr zusammenlebt — der Konkubinatspartner ist kein gesetzlicher Erbe. Ohne Testament oder Erbvertrag erbt er nichts. Das gesamte Vermögen geht an Kinder, Eltern oder Geschwister. Nur ein Testament oder Erbvertrag ändert das.

Nein. Eine Witwen- oder Witwerrente aus der AHV gibt es nur für verheiratete oder eingetragene Partner. Konkubinatspartner haben keinen Anspruch. Dafür werden eure Renten zu Lebzeiten nicht plafoniert — ihr erhaltet je die volle Einzelrente, während Ehepaare auf maximal 150% gekürzt werden.

Möglicherweise — das hängt vom Reglement ab. Viele Kassen sehen Leistungen für Konkubinatspartner vor, oft an Bedingungen geknüpft (z.B. mehrjährige Lebensgemeinschaft). Entscheidend ist, dass eine Begünstigungserklärung aktiv und schriftlich eingereicht wurde. Ohne diese Meldung geht der Partner häufig leer aus.

Das ist kantonal sehr unterschiedlich. Da Konkubinatspartner steuerlich meist als "Nicht-Verwandte" gelten, fällt häufig der höchste Tarif an — je nach Kanton bis zu rund 50%. Einige Kantone gewähren langjährigen Lebenspartnern Erleichterungen. Der Wohnkanton und die genaue Konstellation entscheiden.

Ein Testament kannst du jederzeit einseitig ändern. Ein Erbvertrag ist bindend und kann nicht ohne Zustimmung des Partners widerrufen werden — das schafft Sicherheit, besonders wenn Kinder im Spiel sind. Pflichtteile der Kinder müssen aber in beiden Fällen beachtet werden. Welches Instrument passt, hängt von eurer Familiensituation ab.

Ohne Vorsorgeauftrag hast du keine automatische Vertretungsbefugnis — anders als Ehepartner. Im Ernstfall entscheidet sonst die Erwachsenenschutzbehörde (KESB), nicht du. Ein Vorsorgeauftrag bestimmt, wer für den anderen handeln darf; die Patientenverfügung regelt medizinische Entscheidungen.

Das ist eine persönliche Entscheidung. Steuerlich kann das Konkubinat bei ähnlichen Einkommen vorteilhaft sein, und die AHV wird nicht plafoniert. Die Kehrseite sind die fehlenden automatischen Absicherungen bei Tod und Urteilsunfähigkeit. Mit den richtigen Dokumenten lässt sich der grösste Teil davon aber gezielt regeln — genau das schauen wir uns gemeinsam an.

Sichert euch gegenseitig ab — bevor es zu spät ist.

In einem persönlichen Gespräch prüfen wir gemeinsam, wo bei euch die Lücken sind:

  • ob euer Partner im Todesfall überhaupt erbt — und zu welchem Steuersatz
  • ob die Pensionskasse zahlt und die Begünstigung korrekt gemeldet ist
  • welche Dokumente euch fehlen (Testament, Erbvertrag, Vorsorgeauftrag)
  • wie ihr ein gemeinsames Eigenheim sauber absichert
  • wie alles zu eurer Vorsorge- und Steuersituation passt
Absicherung besprechen
✓ Unverbindlich ✓ Diskret ✓ Unabhängig

Eure Absicherungs-Checkliste

Testament oder Erbvertrag aufgesetzt
PK-Begünstigung schriftlich gemeldet
Konkubinatsvertrag vereinbart
Vorsorgeauftrag erstellt
Patientenverfügung hinterlegt
Erbschaftssteuer im Wohnkanton geklärt