Damit wir deine Analyse optimal begleiten können, nutzen wir Cookies für Google & Meta. Details findest du in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.
Ein Unfall oder eine plötzliche Krankheit können jeden treffen. Wer entscheidet über deine Finanzen und dein Leben, wenn du es selbst nicht mehr kannst? Sichere deine Familie ab und verhindere das automatische Eingreifen der Behörden.
Viele Schweizerinnen und Schweizer glauben das — rechtlich ist es falsch. Das Zivilgesetzbuch gewährt Ehepartnern bei Urteilsunfähigkeit (Demenz, Schlaganfall, Unfall) nur ein eingeschränktes Vertretungsrecht für alltägliche Handlungen.
Bei Geschäften wie der Erhöhung einer Hypothek, dem Verkauf einer Immobilie oder der Verwaltung grösserer Vermögenswerte greift die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ein.
Mit einem rechtsgültigen Vorsorgeauftrag bestimmst du allein, wer im Ernstfall deine Interessen vertritt. Du entmachtest die KESB im Vorfeld und schützt deine Familie vor langwierigen, teuren behördlichen Verfahren.
Ehepaar Weber, Miteigentümer eines Einfamilienhauses. Was passiert, wenn ein Partner urteilsunfähig wird — und kein Vorsorgeauftrag existiert?
Herr Weber erleidet einen schweren Unfall und wird dauerhaft urteilsunfähig. Ein Vorsorgeauftrag existiert nicht. Das Haus ist nicht rollstuhlgängig — Frau Weber möchte verkaufen, um eine hindernisfreie Wohnung und die Pflegekosten zu finanzieren.
Da Herr Weber dem Verkauf nicht mehr zustimmen kann, darf Frau Weber das Haus nicht allein verkaufen — obwohl sie verheiratet sind. Die Bank blockiert zudem die gemeinsamen Konten. Die KESB muss eingeschaltet werden, ordnet eine Beistandschaft an und prüft jeden finanziellen Schritt.
Hätte Herr Weber rechtzeitig einen Vorsorgeauftrag verfasst und darin seine Frau für die "Vermögenssorge" und den "Rechtsverkehr" bevollmächtigt, hätte sie das Haus ohne Zustimmung der KESB verkaufen und frei über die Finanzen verfügen können.
Ein wasserdichter Vorsorgeauftrag definiert klar, wer welche Aufgaben übernimmt. Du kannst eine einzige Person für alles einsetzen — oder die Aufgaben auf verschiedene Personen aufteilen (z.B. Treuhänder, Kinder, Partner).
Wer entscheidet über Pflege, medizinische Betreuung und die Wohnsituation?
Wer verwaltet Einkommen, bezahlt Rechnungen, führt Bankkonten und kümmert sich um Immobilien?
Wer darf Verträge kündigen, dich vor Behörden vertreten oder deine Post öffnen?
⚠️ Ein Formular aus dem Internet, das du ausdruckst und nur unterschreibst, ist komplett ungültig. Es gibt nur zwei rechtssichere Wege:
Der gesamte Text muss — wie beim Testament — von A bis Z handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein.
Der Auftrag wird von einem Notar aufgesetzt und beurkundet. Dringend empfohlen bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Immobilien.
Die Patientenverfügung regelt ausschliesslich medizinische Massnahmen (z.B. lebensverlängernde Massnahmen, Reanimation) am Lebensende oder bei schwerer Krankheit. Der Vorsorgeauftrag regelt das tägliche Leben, Verträge, Immobilien und Finanzen. Beide Dokumente ergänzen sich und sind essenziell.
Es ist entscheidend, dass die KESB im Ernstfall weiss, dass ein Vorsorgeauftrag existiert. Du kannst — und solltest — die Tatsache, dass du einen verfasst hast, sowie den Aufbewahrungsort gegen eine kleine Gebühr beim zuständigen Zivilstandsamt in die zentrale Datenbank (Infostar) eintragen lassen.
Nicht sofort mit der Unterschrift, sondern erst bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit. Die KESB prüft das Dokument auf Gültigkeit und ob die eingesetzte Person geeignet ist. Danach wird die Urkunde validiert — erst damit kann die bevollmächtigte Person bei Banken und Behörden handeln.
Sie ergänzen sich, regeln aber verschiedene Zeitpunkte: Der Vorsorgeauftrag gilt zu Lebzeiten bei Urteilsunfähigkeit, das Testament regelt den Nachlass nach dem Tod. Eine vollständige Nachlassplanung umfasst beide.
Vermeide das Eingreifen der Behörden. Wir analysieren deine Situation und helfen dir, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung rechtssicher aufzusetzen — inklusive Koordination mit Notaren.
Experten-Gespräch buchenNachlassplanung im Detail
30 Minuten, kostenlos, digital oder vor Ort. Wir schauen gemeinsam, wo du stehst und was der nächste sinnvolle Schritt ist.