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Für Menschen ab 50, die ihre Pensionierung nicht dem Zufall überlassen.
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Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet im Ernstfall die KESB, nicht deine Familie.
Ein Unfall oder eine plötzliche Krankheit können jeden treffen. Wer entscheidet über deine Finanzen und dein Leben, wenn du es selbst nicht mehr kannst? Sichere deine Familie ab und verhindere das automatische Eingreifen der Behörden.
„Mein Ehepartner entscheidet automatisch.“ Rechtlich ist das falsch.
Viele Schweizerinnen und Schweizer glauben das, rechtlich ist es falsch. Das Zivilgesetzbuch gewährt Ehepartnern bei Urteilsunfähigkeit durch Demenz, Schlaganfall oder Unfall nur ein eingeschränktes Vertretungsrecht für alltägliche Handlungen.
Bei Geschäften wie der Erhöhung einer Hypothek, dem Verkauf einer Immobilie oder der Verwaltung grösserer Vermögenswerte greift die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ein.
Mit einem rechtsgültigen Vorsorgeauftrag bestimmst du selbst, wer im Ernstfall deine Interessen vertritt. Du regelst die Vertretung im Vorfeld und schützt deine Familie vor langwierigen, teuren behördlichen Verfahren.
Selbstbestimmung endet nicht dort, wo du nicht mehr selbst entscheiden kannst.
Ein Vorsorgeauftrag ist die einzige Möglichkeit, im Voraus zu bestimmen, wer im Ernstfall für dich handelt.
Ehepaar Weber, Miteigentümer eines Einfamilienhauses. Was passiert, wenn ein Partner urteilsunfähig wird und kein Vorsorgeauftrag existiert?
Herr Weber erleidet einen schweren Unfall und wird dauerhaft urteilsunfähig. Ein Vorsorgeauftrag existiert nicht. Das Haus ist nicht rollstuhlgängig, Frau Weber möchte verkaufen, um eine hindernisfreie Wohnung und die Pflegekosten zu finanzieren.
Da Herr Weber dem Verkauf nicht mehr zustimmen kann, darf Frau Weber das Haus nicht allein verkaufen, obwohl sie verheiratet sind. Die Bank blockiert zudem die gemeinsamen Konten. Die KESB muss eingeschaltet werden, ordnet eine Beistandschaft an und prüft jeden finanziellen Schritt.
Hätte Herr Weber rechtzeitig einen Vorsorgeauftrag verfasst und darin seine Frau für die Vermögenssorge und den Rechtsverkehr bevollmächtigt, hätte sie das Haus ohne Zustimmung der KESB verkaufen und frei über die Finanzen verfügen können.
Ein wasserdichter Vorsorgeauftrag definiert klar, wer welche Aufgaben übernimmt. Du kannst eine einzige Person für alles einsetzen oder die Aufgaben auf mehrere Personen aufteilen, etwa Treuhänder, Kinder und Partner.
Wer entscheidet über Pflege, medizinische Betreuung und die Wohnsituation?
Wer verwaltet Einkommen, bezahlt Rechnungen, führt Bankkonten und kümmert sich um Immobilien?
Wer darf Verträge kündigen, dich vor Behörden vertreten oder deine Post öffnen?
Ein Formular aus dem Internet, das du ausdruckst und nur unterschreibst, ist komplett ungültig. Es gibt nur zwei rechtssichere Wege.
Der gesamte Text muss, wie beim Testament, von A bis Z handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein.
Der Auftrag wird von einem Notar aufgesetzt und beurkundet. Dringend empfohlen bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Immobilien.
Wir analysieren deine Situation und helfen dir, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung rechtssicher aufzusetzen, inklusive Koordination mit Notaren.