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Nachlassplanung  ›  Vorsorgeauftrag

Selbstbestimmung statt KESB

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung.

Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet im Ernstfall die KESB, nicht deine Familie.

Ein Unfall oder eine plötzliche Krankheit können jeden treffen. Wer entscheidet über deine Finanzen und dein Leben, wenn du es selbst nicht mehr kannst? Sichere deine Familie ab und verhindere das automatische Eingreifen der Behörden.

KESB vermeiden Rechtssicher Selbstbestimmt
Irrtum

„Mein Ehepartner entscheidet automatisch.“ Rechtlich ist das falsch.

Der grösste Irrtum

„Mein Ehepartner entscheidet automatisch.“

Viele Schweizerinnen und Schweizer glauben das, rechtlich ist es falsch. Das Zivilgesetzbuch gewährt Ehepartnern bei Urteilsunfähigkeit durch Demenz, Schlaganfall oder Unfall nur ein eingeschränktes Vertretungsrecht für alltägliche Handlungen.

Sobald es ausserordentlich wird

Bei Geschäften wie der Erhöhung einer Hypothek, dem Verkauf einer Immobilie oder der Verwaltung grösserer Vermögenswerte greift die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ein.

Deine Absicherung

Mit einem rechtsgültigen Vorsorgeauftrag bestimmst du selbst, wer im Ernstfall deine Interessen vertritt. Du regelst die Vertretung im Vorfeld und schützt deine Familie vor langwierigen, teuren behördlichen Verfahren.

Selbstbestimmung endet nicht dort, wo du nicht mehr selbst entscheiden kannst.

Ein Vorsorgeauftrag ist die einzige Möglichkeit, im Voraus zu bestimmen, wer im Ernstfall für dich handelt.

Praxis-Beispiel

Die blockierte Immobilie.

Ehepaar Weber, Miteigentümer eines Einfamilienhauses. Was passiert, wenn ein Partner urteilsunfähig wird und kein Vorsorgeauftrag existiert?

Ausgangslage

Ein Unfall ohne Vorsorgeauftrag.

Herr Weber erleidet einen schweren Unfall und wird dauerhaft urteilsunfähig. Ein Vorsorgeauftrag existiert nicht. Das Haus ist nicht rollstuhlgängig, Frau Weber möchte verkaufen, um eine hindernisfreie Wohnung und die Pflegekosten zu finanzieren.

Das rechtliche Problem

Trotz Ehe blockiert.

Da Herr Weber dem Verkauf nicht mehr zustimmen kann, darf Frau Weber das Haus nicht allein verkaufen, obwohl sie verheiratet sind. Die Bank blockiert zudem die gemeinsamen Konten. Die KESB muss eingeschaltet werden, ordnet eine Beistandschaft an und prüft jeden finanziellen Schritt.

Die Lösung

Ein Vorsorgeauftrag hätte gereicht.

Hätte Herr Weber rechtzeitig einen Vorsorgeauftrag verfasst und darin seine Frau für die Vermögenssorge und den Rechtsverkehr bevollmächtigt, hätte sie das Haus ohne Zustimmung der KESB verkaufen und frei über die Finanzen verfügen können.

Was geregelt wird

Die drei Säulen des Vorsorgeauftrags.

Ein wasserdichter Vorsorgeauftrag definiert klar, wer welche Aufgaben übernimmt. Du kannst eine einzige Person für alles einsetzen oder die Aufgaben auf mehrere Personen aufteilen, etwa Treuhänder, Kinder und Partner.

01
Personensorge

Wer entscheidet über Pflege, medizinische Betreuung und die Wohnsituation?

02
Vermögenssorge

Wer verwaltet Einkommen, bezahlt Rechnungen, führt Bankkonten und kümmert sich um Immobilien?

03
Vertretung im Rechtsverkehr

Wer darf Verträge kündigen, dich vor Behörden vertreten oder deine Post öffnen?

So wird der Vorsorgeauftrag gültig.

Ein Formular aus dem Internet, das du ausdruckst und nur unterschreibst, ist komplett ungültig. Es gibt nur zwei rechtssichere Wege.

1

Eigenhändig

Der gesamte Text muss, wie beim Testament, von A bis Z handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein.

2

Öffentlich beurkundet

Der Auftrag wird von einem Notar aufgesetzt und beurkundet. Dringend empfohlen bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Immobilien.

Häufige Fragen

Vorsorgeauftrag, kurz beantwortet.

Die Patientenverfügung regelt ausschliesslich medizinische Massnahmen wie lebensverlängernde Massnahmen oder Reanimation am Lebensende oder bei schwerer Krankheit. Der Vorsorgeauftrag regelt das tägliche Leben, Verträge, Immobilien und Finanzen. Beide Dokumente ergänzen sich und sind essenziell.
Entscheidend ist, dass die KESB im Ernstfall weiss, dass ein Vorsorgeauftrag existiert. Du kannst und solltest die Tatsache, dass du einen verfasst hast, sowie den Aufbewahrungsort gegen eine kleine Gebühr beim zuständigen Zivilstandsamt in die zentrale Datenbank Infostar eintragen lassen.
Nicht sofort mit der Unterschrift, sondern erst bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit. Die KESB prüft das Dokument auf Gültigkeit und ob die eingesetzte Person geeignet ist. Danach wird die Urkunde validiert, erst damit kann die bevollmächtigte Person bei Banken und Behörden handeln.
Sie ergänzen sich, regeln aber verschiedene Zeitpunkte. Der Vorsorgeauftrag gilt zu Lebzeiten bei Urteilsunfähigkeit, das Testament regelt den Nachlass nach dem Tod. Eine vollständige Nachlassplanung umfasst beide.
Dein nächster Schritt

Überlasse nichts dem Zufall.

Wir analysieren deine Situation und helfen dir, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung rechtssicher aufzusetzen, inklusive Koordination mit Notaren.

Rechtssicher KESB vermeiden Unabhängig