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Nachlassplanung  ›  Immobilien vererben

Eigenheim im Nachlass · 50+

Immobilien richtig vererben.

Betongold ist nicht flüssig, und genau das wird vielen zum Verhängnis.

Das Eigenheim ist oft der grösste Vermögenswert und die häufigste Ursache für Erbstreitigkeiten. Wie sicherst du den überlebenden Partner im Haus ab, zahlst Miterben fair aus und verhinderst einen Zwangsverkauf durch die Bank?

Nutzniessung und Wohnrecht Tragbarkeit Pflichtteilskonform
33 %

Die Wohnkosten dürfen rund ein Drittel des Einkommens nicht übersteigen. Sonst prüft die Bank beim Eigentümerwechsel die Tragbarkeit neu.

Das Hauptproblem

Betongold ist nicht flüssig.

Fällt eine Immobilie in den Nachlass, stehen die Erben, etwa der überlebende Ehepartner und die Kinder, oft vor einem massiven Problem. Dem Haus steht keine ausreichende Liquidität gegenüber.

Die Liquiditätsfalle

Wenn die Kinder ihren gesetzlichen Erbteil einfordern, muss der überlebende Partner sie auszahlen. Fehlt das Bargeld, bleibt oft nur der schmerzhafte Zwangsverkauf der Liegenschaft.

Die Gefahr von der Bank

Wechselt der Eigentümer durch Tod, prüft die Bank die Tragbarkeit der Hypothek neu. Kann der hinterbliebene Partner die Zinskosten mit dem meist tieferen Renteneinkommen nicht mehr tragen, kündigt die Bank den Kredit.

Die Lösung liegt in der Vorbereitung. Du entscheidest zu Lebzeiten, ob die Immobilie später verkauft wird, ob du sie gestaffelt als Erbvorbezug weitergibst oder ob du den Partner mit speziellen Rechten im Grundbuch absicherst, also mit Nutzniessung oder Wohnrecht.

Ein Haus lässt sich nicht in der Mitte durchschneiden.

Wer das Eigenheim vererbt, muss die Liquidität für alle Beteiligten von Anfang an mitdenken.

Praxis-Beispiel

Der Streit ums Elternhaus.

Familie Keller, ein verwitweter Vater, zwei Töchter. Ein schuldenfreies Haus und trotzdem ein blockierter Nachlass.

Ausgangslage

Zwei Töchter, ein Haus.

Der Vater vererbt das schuldenfreie Elternhaus im Wert von CHF 1,2 Millionen an seine beiden Töchter. Tochter A möchte selbst einziehen, Tochter B möchte verkaufen, um eine eigene Wohnung zu finanzieren.

Das rechtliche Problem

Die Erbengemeinschaft blockiert.

Die Töchter bilden eine Erbengemeinschaft. Beschlüsse wie Vermietung oder Verkauf können nur einstimmig getroffen werden. Da sie sich nicht einigen, ist das Haus blockiert, und Tochter A hat nicht die nötigen CHF 600'000, um ihre Schwester auszuzahlen.

Wert des Hauses
CHF 1'200'000
Anteil je Tochter (½)
CHF 600'000
Die Lösung

Klare Regeln zu Lebzeiten.

Mit einem Erbvertrag, klaren Übernahmeregeln inklusive Bewertungsmethode oder einer frühzeitigen Übergabe mit Ausgleich des Pflichtteils der anderen Tochter wäre der Streit vermieden worden.

Partner absichern

Nutzniessung oder Wohnrecht?

Um den überlebenden Partner abzusichern, gibt es im Schweizer Recht zwei mächtige Instrumente, die im Grundbuch eingetragen werden. Sie unterscheiden sich stark bei Steuern und Rechten.

Die grössere Lösung

Nutzniessung

Art. 745 ff. ZGB

Das Eigentum geht über, etwa an die Kinder, aber der überlebende Partner behält das volle Nutzungsrecht.

Rechte

Der Nutzniesser darf das Haus selbst bewohnen oder vermieten und die Mieteinnahmen behalten.

Pflichten

Er zahlt gewöhnlichen Unterhalt, Versicherungen, Hypothekarzinsen und versteuert den Eigenmietwert. Die Eigentümer zahlen nur Grossrenovationen wie ein neues Dach.

Die kleinere Lösung

Wohnrecht

Art. 776 ff. ZGB

Berechtigt den Partner nur dazu, in der Immobilie zu wohnen. Ein rein persönliches Recht.

Rechte

Zieht der Partner aus, etwa ins Pflegeheim, darf er das Haus nicht vermieten. Das Wohnrecht erlischt meistens.

Pflichten

Der Wohnberechtigte zahlt nur kleinen Unterhalt und Nebenkosten. Hypothekarzinsen und Grossrenovationen tragen die Eigentümer.

 NutzniessungWohnrecht Vermietung erlaubtJaNein Hypothekarzinsen zahltDer NutzerDer Eigentümer Steuern EigenmietwertDer NutzerDer Nutzer
Häufige Fragen

Immobilien vererben, kurz beantwortet.

Banken rechnen meist mit einem fiktiven Zinssatz von 5 Prozent plus 1 Prozent für Amortisation und Unterhalt. Die gesamten Wohnkosten dürfen 33 Prozent des Bruttoeinkommens des überlebenden Partners aus AHV und Pensionskasse nicht übersteigen. Ist das nicht gegeben, muss die Hypothek massiv reduziert werden, was oft den Verkauf erzwingt.
Ja. Der Nutzniesser muss den Eigenmietwert als Einkommen versteuern und den Steuerwert des Hauses als Vermögen deklarieren, obwohl ihm das Haus gar nicht mehr gehört. Die nackten Eigentümer, also die Kinder, müssen die Immobilie steuerlich nicht als Vermögen angeben, solange die Nutzniessung läuft.
Du überschreibst das Haus schon zu Lebzeiten an ein Kind. Der Wert wird später an dessen Erbteil angerechnet. Das erfordert zwingend einen öffentlich beurkundeten Vertrag beim Notar und eine saubere Regelung der Ausgleichspflicht gegenüber den Geschwistern.
Bei der Nutzniessung darf der Partner das Haus auch vermieten und die Erträge behalten, trägt aber Zinsen, Unterhalt und die Eigenmietwert-Steuer. Das Wohnrecht erlaubt nur das eigene Bewohnen. Zieht der Partner aus, erlischt es meist, und die Eigentümer tragen die Hypothekarzinsen. Die Nutzniessung ist die stärkere Absicherung.
Dein nächster Schritt

Behalte das Haus in der Familie.

Lass uns frühzeitig die richtige Architektur für dein Eigenheim aufbauen, mit Wohnrecht, Nutzniessung oder Erbvorbezug. Wir berechnen auch deine Tragbarkeit.

Tragbarkeitsrechnung Pflichtteilskonform Unabhängig