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Betongold ist nicht flüssig, und genau das wird vielen zum Verhängnis.
Das Eigenheim ist oft der grösste Vermögenswert und die häufigste Ursache für Erbstreitigkeiten. Wie sicherst du den überlebenden Partner im Haus ab, zahlst Miterben fair aus und verhinderst einen Zwangsverkauf durch die Bank?
Die Wohnkosten dürfen rund ein Drittel des Einkommens nicht übersteigen. Sonst prüft die Bank beim Eigentümerwechsel die Tragbarkeit neu.
Fällt eine Immobilie in den Nachlass, stehen die Erben, etwa der überlebende Ehepartner und die Kinder, oft vor einem massiven Problem. Dem Haus steht keine ausreichende Liquidität gegenüber.
Wenn die Kinder ihren gesetzlichen Erbteil einfordern, muss der überlebende Partner sie auszahlen. Fehlt das Bargeld, bleibt oft nur der schmerzhafte Zwangsverkauf der Liegenschaft.
Wechselt der Eigentümer durch Tod, prüft die Bank die Tragbarkeit der Hypothek neu. Kann der hinterbliebene Partner die Zinskosten mit dem meist tieferen Renteneinkommen nicht mehr tragen, kündigt die Bank den Kredit.
Die Lösung liegt in der Vorbereitung. Du entscheidest zu Lebzeiten, ob die Immobilie später verkauft wird, ob du sie gestaffelt als Erbvorbezug weitergibst oder ob du den Partner mit speziellen Rechten im Grundbuch absicherst, also mit Nutzniessung oder Wohnrecht.
Ein Haus lässt sich nicht in der Mitte durchschneiden.
Wer das Eigenheim vererbt, muss die Liquidität für alle Beteiligten von Anfang an mitdenken.
Familie Keller, ein verwitweter Vater, zwei Töchter. Ein schuldenfreies Haus und trotzdem ein blockierter Nachlass.
Der Vater vererbt das schuldenfreie Elternhaus im Wert von CHF 1,2 Millionen an seine beiden Töchter. Tochter A möchte selbst einziehen, Tochter B möchte verkaufen, um eine eigene Wohnung zu finanzieren.
Die Töchter bilden eine Erbengemeinschaft. Beschlüsse wie Vermietung oder Verkauf können nur einstimmig getroffen werden. Da sie sich nicht einigen, ist das Haus blockiert, und Tochter A hat nicht die nötigen CHF 600'000, um ihre Schwester auszuzahlen.
Mit einem Erbvertrag, klaren Übernahmeregeln inklusive Bewertungsmethode oder einer frühzeitigen Übergabe mit Ausgleich des Pflichtteils der anderen Tochter wäre der Streit vermieden worden.
Um den überlebenden Partner abzusichern, gibt es im Schweizer Recht zwei mächtige Instrumente, die im Grundbuch eingetragen werden. Sie unterscheiden sich stark bei Steuern und Rechten.
Das Eigentum geht über, etwa an die Kinder, aber der überlebende Partner behält das volle Nutzungsrecht.
Der Nutzniesser darf das Haus selbst bewohnen oder vermieten und die Mieteinnahmen behalten.
Er zahlt gewöhnlichen Unterhalt, Versicherungen, Hypothekarzinsen und versteuert den Eigenmietwert. Die Eigentümer zahlen nur Grossrenovationen wie ein neues Dach.
Berechtigt den Partner nur dazu, in der Immobilie zu wohnen. Ein rein persönliches Recht.
Zieht der Partner aus, etwa ins Pflegeheim, darf er das Haus nicht vermieten. Das Wohnrecht erlischt meistens.
Der Wohnberechtigte zahlt nur kleinen Unterhalt und Nebenkosten. Hypothekarzinsen und Grossrenovationen tragen die Eigentümer.
Lass uns frühzeitig die richtige Architektur für dein Eigenheim aufbauen, mit Wohnrecht, Nutzniessung oder Erbvorbezug. Wir berechnen auch deine Tragbarkeit.