MVP Header

Nachlassplanung  ›  Erbvorbezug und Schenkung

Vermögen zu Lebzeiten übertragen · 50+

Erbvorbezug und Schenkung.

Ein unbedachter Erbvorbezug kann später Familien zerreissen.

Wer Vermögen frühzeitig überträgt, kann den Kindern den Start erleichtern und Steuern sparen. Doch die gesetzliche Ausgleichspflicht bei der späteren Erbteilung ist die grösste Stolperfalle für Familien.

Ausgleichspflicht beachtet Steueroptimiert Fair für alle Kinder
Art. 630 ZGB

Massgebend für die Ausgleichung ist der Verkehrswert am Todestag, nicht der Wert bei der Übergabe.

Der feine Unterschied

Erbvorbezug oder Schenkung, wo liegt der Unterschied?

Im Alltag werden die Begriffe oft vermischt. Im Schweizer Erbrecht gibt es aber einen entscheidenden Unterschied, der im Todesfall über Zehntausende Franken entscheiden kann.

Der Erbvorbezug

Anrechnung an das spätere Erbe.

Ein unentgeltlicher Vermögenswert, den Nachkommen als Vorbezug auf ihr zukünftiges Erbe erhalten. Nachkommen sind gesetzlich zur Ausgleichung verpflichtet, sie müssen sich den Betrag bei der Erbteilung anrechnen lassen.

Die Schenkung

Ohne Anrechnung, wenn schriftlich festgehalten.

Eine reine Schenkung erfolgt ohne Pflicht zur Anrechnung, aber nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich so festgehalten wird. Fehlt dieser Ausgleichsdispens, geht das Gesetz bei grossen Zuwendungen an Nachkommen fast immer von einem ausgleichspflichtigen Erbvorbezug aus.

Massgebend ist der Wert am Todestag, nicht bei der Übergabe.

Gerade bei Immobilien, die über Jahre an Wert gewinnen, entscheidet dieser eine Satz über zehntausende Franken.

Praxis-Beispiel

Die Zeitbombe Immobilie.

Familie Baumann. Eltern, Tochter Anna, Sohn Beat. Was als gut gemeinter Erbvorbezug beginnt, endet 14 Jahre später in einer bösen Überraschung.

2010 · Ausgangslage

Anna erhält ein Grundstück.

Die Eltern überschreiben Tochter Anna ein Grundstück im Wert von CHF 300'000 als Erbvorbezug für den Hausbau. Sohn Beat erhält damals nichts.

2024 · Das rechtliche Problem

Der Wert zählt am Todestag.

Die Eltern sterben, das Resterbe auf den Bankkonten beträgt CHF 200'000. Bei der Ausgleichung gilt nicht der Wert von 2010, sondern der Verkehrswert am Todestag nach Art. 630 ZGB. Annas Grundstück ist jetzt CHF 600'000 wert.

Fiktiver Gesamtnachlass
CHF 800'000
Beats Anspruch (½)
CHF 400'000
Die böse Überraschung

Anna muss aus eigener Tasche nachzahlen.

Auf den Konten liegen nur CHF 200'000. Das reicht nicht, um Beat seinen Anteil zu zahlen. Anna muss ihrem Bruder CHF 200'000 nachzahlen. Oft zwingt das zu einer neuen Hypothek oder zum Verkauf des Hauses.

Achtung

Die Steuer- und Pflege-Falle.

Wer sein gesamtes Vermögen zu Lebzeiten an die Kinder verschenkt, um im Alter Ergänzungsleistungen fürs Pflegeheim zu beziehen, macht oft einen Fehler. Schenkungen werden als freiwilliger Vermögensverzicht angerechnet. Du erhältst dann möglicherweise keine Unterstützung vom Staat, obwohl das Vermögen bereits weg ist.

Steuern mit warmer Hand

Wer früh überträgt, kann sparen.

Mit warmer Hand geben ist oft besser als mit kalter. Steuerlich ist das in der Schweiz kantonal sehr unterschiedlich geregelt.

Direkte Nachkommen

In den meisten Kantonen, auch in Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen, fallen für direkte Nachkommen weder Schenkungs- noch Erbschaftssteuern an. Eine der wenigen Ausnahmen ist Appenzell Innerrhoden, das direkte Nachkommen besteuert.

Konkubinatspartner und Dritte

Hier greift der Fiskus hart zu. Zuwendungen an nicht verwandte Personen unterliegen hohen Schenkungssteuern, je nach Kanton bis gegen 50 Prozent. Vorausschauende Planung oder eine Heirat kann hier viel Steuern sparen.

Checkliste Erbvorbezug

Drei Punkte, die du regeln musst.

01
Dokumentation

Immer schriftlich festhalten. Ein Vertrag ist extrem wichtig zur Beweissicherung.

02
Ausgleichung

Klar regeln, ob die Zuwendung anrechenbar ist oder per Ausgleichsdispens befreit wird.

03
Pflichtteile

Dürfen auch bei Schenkungen nicht verletzt werden.

Diese allgemeinen Informationen ersetzen keine massgeschneiderte finanzielle oder rechtliche Planung. Lass deine individuelle Steuersituation und Ausgleichspflicht immer von uns prüfen.

Häufige Fragen

Erbvorbezug und Schenkung, kurz beantwortet.

Mit einem sogenannten Ausgleichsdispens. Du musst schriftlich, am besten notariell oder im Testament, festhalten, dass die Zuwendung nicht ausgleichspflichtig ist. Wichtig ist, dass du damit die gesetzlichen Pflichtteile der anderen Erben, etwa der Geschwister, nicht verletzt.
Nein. Gelegenheitsgeschenke im üblichen Rahmen wie zu Weihnachten, Geburtstagen oder einer Hochzeit unterliegen nach Art. 632 ZGB nicht der Ausgleichspflicht. Erst wenn es um Summen geht, die den üblichen Rahmen der Familienverhältnisse sprengen, etwa Startkapital für eine Firma oder einen Hauskauf, greift die Pflicht.
Bei Bargeld oder Wertschriften reicht ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Empfänger, der zur Beweissicherung extrem wichtig ist. Bei der Übertragung von Immobilien sind eine öffentliche Beurkundung beim Notar und der Eintrag ins Grundbuch zwingend erforderlich.
Weil das Gesetz in Art. 630 ZGB bei der Ausgleichung den Verkehrswert am Todestag ansetzt. Gerade bei Immobilien, die über Jahre an Wert gewinnen, kann das zu einer deutlich höheren Ausgleichssumme führen als ursprünglich gedacht, wie im Beispiel Baumann.
Beides gehört zusammen. Ein Ausgleichsdispens wird oft im Testament oder Erbvertrag festgehalten, und die Pflichtteile begrenzen, wie ungleich du verteilen darfst. Erbvorbezug ohne Blick aufs Gesamtbild führt zu genau den Konflikten, die du vermeiden willst.
Dein nächster Schritt

Smarte Vermögensübergabe planen.

Lass uns gemeinsam einen wasserdichten Plan entwerfen, der alle Kinder fair berücksichtigt, Steuern minimiert und deine Vorsorge sichert.

Unverbindlich Steueroptimiert Fair für alle