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Warum warten, bis es zu spät ist? Wer Vermögen frühzeitig überträgt, kann den Kindern den Start erleichtern und Steuern sparen. Doch Vorsicht: Die gesetzliche Ausgleichspflicht bei der späteren Erbteilung ist die grösste Stolperfalle für Familien.
Im Alltag werden die Begriffe oft vermischt. Im Schweizer Erbrecht (ZGB) gibt es aber einen entscheidenden Unterschied, der im Todesfall über Zehntausende Franken entscheiden kann.
Ein unentgeltlicher Vermögenswert, den Nachkommen (z.B. Kinder) als Anrechnung an ihr zukünftiges Erbe erhalten.
Eine reine Schenkung erfolgt ohne Pflicht zur Rückerstattung oder Anrechnung — aber nur, wenn dies ausdrücklich (schriftlich) so festgehalten wird.
Wer sein gesamtes Vermögen zu Lebzeiten an die Kinder verschenkt, um im Alter Ergänzungsleistungen (EL) fürs Pflegeheim zu beziehen, begeht oft einen Fehler. Schenkungen werden als "freiwilliger Vermögensverzicht" angerechnet — du erhältst dann möglicherweise keine Unterstützung vom Staat.
Familie Baumann: Eltern, Tochter Anna, Sohn Beat. Was als gut gemeinter Erbvorbezug beginnt, endet 14 Jahre später in einer bösen Überraschung.
Die Eltern überschreiben Tochter Anna ein Grundstück (Wert CHF 300'000) als Erbvorbezug für den Hausbau. Sohn Beat erhält damals nichts.
Die Eltern sterben, das Resterbe (Bankkonten) beträgt CHF 200'000. Bei der Ausgleichung gilt nicht der Wert von 2010, sondern der Verkehrswert am Todestag (Art. 630 ZGB) — Annas Grundstück ist jetzt CHF 600'000 wert.
Auf den Konten liegen nur CHF 200'000 — das reicht nicht, um Beat seinen Anteil zu zahlen. Anna muss ihrem Bruder aus eigener Tasche CHF 200'000 nachzahlen (Ausgleichspflicht). Oft zwingt das zu einer neuen Hypothek — oder zum Verkauf des Hauses.
"Mit warmer Hand geben ist besser als mit kalter", sagt ein Sprichwort. Steuerlich ist das in der Schweiz kantonal sehr unterschiedlich geregelt.
In den allermeisten Schweizer Kantonen (auch im Appenzellerland oder St. Gallen) fallen weder Schenkungs- noch Erbschaftssteuern für direkte Nachkommen an.
Hier schlägt der Fiskus extrem hart zu. Schenkungen an nicht-verwandte Personen unterliegen hohen Schenkungssteuern — oft bis zu 30% oder mehr, je nach Kanton. Vorausschauende Planung oder Heirat kann hier massiv Steuern sparen.
Immer schriftlich festhalten (Vertrag) — extrem wichtig zur Beweissicherung.
Klar regeln: anrechenbar oder per Ausgleichsdispens befreit?
Dürfen auch bei Schenkungen nicht verletzt werden.
Diese allgemeinen Informationen ersetzen keine massgeschneiderte finanzielle oder rechtliche Planung. Lass deine individuelle Steuersituation und Ausgleichspflicht immer von uns prüfen.
Mit einem sogenannten Ausgleichsdispens. Du musst schriftlich (am besten notariell oder im Testament) festhalten, dass die Zuwendung nicht ausgleichspflichtig ist. Aber Achtung: Damit darfst du die gesetzlichen Pflichtteile der anderen Erben (z.B. Geschwister) nicht verletzen.
Nein. Gelegenheitsgeschenke im üblichen Rahmen (Weihnachten, Geburtstage, Hochzeit) unterliegen laut Zivilgesetzbuch nicht der Ausgleichspflicht. Erst wenn es um Summen geht, die den üblichen Rahmen der Familienverhältnisse sprengen (z.B. Startkapital für eine Firma, Hauskauf), greift die Pflicht.
Bei Bargeld oder Wertschriften reicht ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Empfänger (zur Beweissicherung extrem wichtig). Bei der Übertragung von Immobilien ist eine öffentliche Beurkundung beim Notar und der Eintrag ins Grundbuch zwingend erforderlich.
Weil das Gesetz (Art. 630 ZGB) bei der Ausgleichung den Verkehrswert am Todestag ansetzt. Gerade bei Immobilien, die über Jahre an Wert gewinnen, kann das zu einer deutlich höheren Ausgleichssumme führen als ursprünglich gedacht — wie im Beispiel Baumann.
Beides gehört zusammen: Ein Ausgleichsdispens wird oft im Testament oder Erbvertrag festgehalten, und die Pflichtteile begrenzen, wie ungleich du verteilen darfst. Erbvorbezug ohne Blick aufs Gesamtbild führt zu genau den Konflikten, die du vermeiden willst.
Ein unbedachter Erbvorbezug kann später Familien zerreissen. Lass uns gemeinsam einen wasserdichten Plan entwerfen, der alle Kinder fair berücksichtigt, Steuern minimiert und deine Vorsorge sichert.
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