Erbe & Vorsorge Schweiz

Nachlassplanung in der Schweiz – Klarheit für dein Vermögen

Nachlassplanung bedeutet, Verantwortung zu übernehmen – für dein Vermögen und für die Menschen, die dir wichtig sind.

Ohne klare Regelung greift die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht jedoch nicht immer dem, was man sich wünscht.

Eine strukturierte Planung schafft Sicherheit – emotional und finanziell.

Nachlassplanung Schweiz Generationen

Warum Nachlassplanung ab 50 beginnen?

Ab 50 hat man meist Vermögen aufgebaut, Immobilien erworben und möglicherweise ein Unternehmen geführt. Genau jetzt solltest du regeln, was damit passiert – bevor es zu spät ist.

Vermögen strukturiert regeln

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet: Der Staat entscheidet, wer was erbt – unabhängig von deinen Wünschen. Im Konkubinat geht der Partner leer aus. Bei Patchwork-Familien entstehen Konflikte.

Insight: 60% der Menschen über 50 haben kein Testament – aus Aufschieben, nicht aus Unwissen.

Steuern optimieren

Erbschaftssteuern sind kantonal unterschiedlich. Direkte Nachkommen zahlen meist nichts – aber Geschwister, Konkubinatspartner oder entfernte Verwandte können bis zu 40% Erbschaftssteuer zahlen. Wohnsitz und Timing entscheiden über Zehntausende Franken.

Beispiel: CHF 500'000 an Geschwister: Schwyz CHF 0, Zürich CHF 75'000, Waadt CHF 125'000.

Konflikte vermeiden

Immobilien führen zu den meisten Erbstreitigkeiten. Wer erbt das Haus? Wer zahlt die Miterben aus? Kann die Hypothek getragen werden? Ohne klare Regelung entstehen familiäre Konflikte – und oft muss die Immobilie unter Zeitdruck verkauft werden.

Fakt: 40% der Erbstreitigkeiten betreffen Immobilien – meist wegen fehlender Liquidität zur Auszahlung.

Ab 50 = Zeit für Klarheit. Je früher du regelst, desto mehr Optionen hast du – und desto weniger Stress für deine Familie später.

5 zentrale Entscheidungen in der Nachlassplanung

Diese Weichenstellungen bestimmen, was mit deinem Vermögen passiert – und ob deine Familie abgesichert ist oder in Konflikte gerät.

01

Testament oder gesetzliche Erbfolge?

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge nach ZGB. Das bedeutet: Der Staat entscheidet, wer was erbt. Im Konkubinat geht der Partner leer aus. Bei Patchwork-Familien entstehen Konflikte. Ein Testament schafft Klarheit – aber nur, wenn es rechtssicher formuliert ist.

02

Pflichtteil vs. frei verfügbare Quote

Bestimmte Erben (Kinder, Ehepartner) haben Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser kann nicht entzogen werden. Die frei verfügbare Quote kannst du individuell einsetzen – z.B. für Konkubinatspartner, Stiefkinder oder gemeinnützige Organisationen. Seit 2023 wurde die frei verfügbare Quote erhöht.

03

Erbvorbezug oder Schenkung zu Lebzeiten?

Statt zu warten, kannst du Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen – als Erbvorbezug oder Schenkung. Vorteil: Du siehst, was damit passiert. Steuerlich kann das günstiger sein. Aber: Erbvorbezüge werden bei der Erbteilung angerechnet und können zu Ausgleichspflichten führen.

04

Immobilien – verkaufen, vererben oder Nutzniessung?

Immobilien sind die häufigste Ursache für Erbstreitigkeiten. Problem: Miterben müssen ausgezahlt werden, aber die Liquidität fehlt. Die Hypothek muss neu tragbar sein. Alternativen: Verkauf zu Lebzeiten, Nutzniessung für den Partner, oder gestaffelte Übergabe mit Wohnrecht.

05

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Nachlassplanung ist nicht nur "nach dem Tod". Mit einem Vorsorgeauftrag regelst du, wer deine Angelegenheiten führt, wenn du selbst nicht mehr kannst (Demenz, Unfall). Die Patientenverfügung regelt medizinische Entscheidungen. Beides sollte rechtssicher dokumentiert sein.

Diese Entscheidungen hängen zusammen. Keine sollte isoliert getroffen werden.

Erste Orientierung im Pflichtteil-Rechner

Testament Schweiz: Eigenhändig oder öffentlich?

Beide Varianten sind rechtsgültig – aber unterscheiden sich in Aufwand, Kosten und Sicherheit.

Einfach & kostengünstig

Eigenhändiges Testament

Vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben. Kann jederzeit erstellt und geändert werden – ohne Notar.

✓ Vorteile

  • Kostenlos – keine Notar- oder Beglaubigungskosten
  • Schnell erstellt – jederzeit zu Hause möglich
  • Flexible Änderungen – einfach neues Testament schreiben
  • Absolute Vertraulichkeit – niemand erfährt davon

⚠ Herausforderungen

  • Formfehler möglich – muss komplett handschriftlich sein
  • Pflichtteilsverletzungen werden oft übersehen
  • Kann verloren gehen oder übersehen werden
  • Anfechtungsrisiko bei unklarer Formulierung

✓ Passt wenn

Einfache Vermögensverhältnisse, klare Erben, keine Pflichtteilskonflikte. Ideal für: "Alles an meinen Ehepartner" oder "Gleichmässige Aufteilung unter Kinder".

Rechtssicher & begleitet

Öffentliches Testament

Wird mit Notar und zwei Zeugen erstellt. Rechtlich geprüft, notariell beurkundet und amtlich hinterlegt.

✓ Vorteile

  • Rechtssicherheit – notarielle Prüfung auf Formfehler
  • Pflichtteil-Kontrolle – automatische Überprüfung
  • Amtliche Verwahrung – kann nicht verloren gehen
  • Schwerer anfechtbar – höhere Beweiskraft

⚠ Herausforderungen

  • Kosten: CHF 500-2'000 (je nach Kanton und Vermögen)
  • Termin beim Notar erforderlich – Aufwand
  • Änderungen aufwändiger – erneuter Notartermin
  • Weniger vertraulich – Notar und Zeugen kennen Inhalt

✓ Passt wenn

Komplexe Vermögensverhältnisse, Patchwork-Familien, Unternehmen, Immobilien, Konkubinat. Ideal für: Absicherung gegen Anfechtung, Pflichtteilskonflikte, rechtliche Komplexität.

5 kritische Punkte bei jedem Testament

01

Komplett handschriftlich

Bei eigenhändigem Testament: Kein Computer, kein Drucker, keine Schreibmaschine. Sonst ungültig.

02

Datum und Unterschrift

Ort, Datum (Tag, Monat, Jahr) und eigenhändige Unterschrift sind Pflicht. Fehlt das Datum, ist das Testament ungültig.

03

Pflichtteil beachten

Kinder und Ehepartner haben Anspruch auf Pflichtteil. Wird dieser verletzt, kann das Testament angefochten werden.

04

Klare Formulierung

Mehrdeutige Formulierungen führen zu Streit. "Ich möchte, dass..." ist schwächer als "Ich verfüge, dass...".

05

Hinterlegen & kommunizieren

Testament sicher aufbewahren (z.B. bei Gemeinde oder Bank) und Vertrauensperson informieren, wo es liegt.

💡

Tipp: Kombination möglich

Viele starten mit einem eigenhändigen Testament für die Grundregelung – und lassen es später bei komplexeren Vermögensverhältnissen notariell beurkunden. Das Testament kann jederzeit durch ein neues ersetzt werden (das neueste gilt).

Ein Testament ist nur dann wirksam, wenn es rechtssicher formuliert ist.

Pflichtteil-Rechner: Was ist frei verfügbar?

Berechne in 60 Sekunden, wie viel von deinem Vermögen du frei vererben kannst – und wie viel den Pflichtteilen unterliegt.

Deine Ausgangssituation

Alle Vermögenswerte inkl. Immobilien, Vorsorge, Konten

💡 Seit 2023: Erhöhte frei verfügbare Quote durch Erbrechtsreform

Deine Erbverteilung

Berechnung läuft...

Was bedeutet das?

Klicke auf "Berechnen" für deine individuelle Auswertung.

📌 Diese Berechnung ist eine Orientierung. Für eine rechtssichere Nachlassplanung empfehlen wir ein persönliches Gespräch.

Wichtig zu wissen über Pflichtteile

📜

Pflichtteil seit 2023

Die Erbrechtsreform 2023 hat Pflichtteile reduziert: Kinder haben nur noch 3/8 (statt 3/4) Anspruch. Eltern haben keinen Pflichtteil mehr.

⚖️

Frei verfügbare Quote

Die frei verfügbare Quote kannst du nach deinen Wünschen verteilen: z.B. an Konkubinatspartner, Stiefkinder, Geschwister oder gemeinnützige Organisationen.

🚫

Pflichtteil entziehen?

Nur in Ausnahmefällen möglich (schwere Straftat gegen Erblasser, Familienunterhalt verweigert). Die Hürden sind sehr hoch.

🏠

Immobilien & Liquidität

Problem: Wenn das Vermögen hauptsächlich aus Immobilien besteht, fehlt oft die Liquidität um Miterben auszuzahlen. Frühzeitige Planung vermeidet Zwangsverkauf.

Für eine vollständige Nachlassplanung mit Testament, Steuern und rechtlicher Absicherung:

Erstgespräch buchen

Immobilien vererben – die grösste Herausforderung

40% der Erbstreitigkeiten betreffen Immobilien. Das Problem: Miterben müssen ausgezahlt werden, aber die Liquidität fehlt.

Beispiel: Einfamilienhaus vererben

Ausgangslage

Verkehrswert Haus CHF 1'200'000
Hypothek CHF 600'000
Nettowert CHF 600'000
Erben 3 Kinder (je 1/3)

⚠️ Das Problem

Kind A möchte das Haus übernehmen und darin wohnen. Kinder B und C möchten ihren Anteil ausbezahlt bekommen.

Auszahlung pro Miterbe: CHF 600'000 ÷ 3 = CHF 200'000
Kind A muss zahlen: 2 × CHF 200'000 = CHF 400'000

3 Herausforderungen

01
Liquidität fehlt

Kind A hat oft nicht CHF 400'000 verfügbar – selbst bei gutem Einkommen.

02
Hypothek muss neu tragbar sein

Bestehende CHF 600'000 + neue CHF 400'000 = CHF 1 Mio. Hypothek. Kann Kind A das tragen?

03
Zeitdruck durch Miterben

Kinder B und C wollen ihren Anteil – oft innerhalb weniger Monate. Sonst: Zwangsverkauf.

💡 Statistik: In 60% der Fälle wird die Immobilie verkauft, weil die Liquidität zur Auszahlung fehlt – oft unter Zeitdruck und unter Marktwert.

5 Lösungsansätze

🏠

1. Verkauf zu Lebzeiten

Die Immobilie wird zu Lebzeiten verkauft. Der Erlös kann dann gestaffelt als Erbvorbezug oder Schenkung verteilt werden. Vorteil: Keine Liquiditätsprobleme, keine Konflikte, klare Verhältnisse.

🔑

2. Nutzniessung

Die Kinder erben das Eigentum, aber der überlebende Ehepartner erhält lebenslange Nutzniessung (Wohnrecht + Erträge). Vorteil: Partner ist abgesichert, Kinder müssen warten, keine sofortige Auszahlung.

3. Gestaffelte Auszahlung

Im Testament wird festgelegt, dass die Auszahlung über 5-10 Jahre gestaffelt erfolgt. Vorteil: Entschärft Liquiditätsdruck, gibt Zeit für Finanzierung.

💰

4. Lebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung wird abgeschlossen, deren Auszahlung die Miterben entschädigt. Vorteil: Liquidität ist im Todesfall sofort da, keine Verkaufspflicht.

🤝

5. Ausgleichszahlung zu Lebzeiten

Kinder B und C erhalten bereits zu Lebzeiten andere Vermögenswerte (z.B. Säule 3a, Wertschriften). Im Testament wird festgehalten, dass Kind A dafür das Haus erhält. Vorteil: Gleichberechtigung ohne Liquiditätsproblem.

Wichtig: Alle Lösungen müssen pflichtteilskonform sein. Eine ungleiche Verteilung ist nur innerhalb der frei verfügbaren Quote möglich.

🏦

Sonderfall: Hypothek im Erbfall

Banken prüfen im Erbfall die Tragbarkeit der Hypothek neu. Selbst wenn die Hypothek bei den Eltern problemlos lief, kann die Bank bei den Erben eine Amortisation oder sogar Rückzahlung fordern.

Tragbarkeitsrechnung

Kalkulatorischer Zins 5% + Nebenkosten 1% = maximal 33% des Bruttoeinkommens

Belehnung

Maximal 80% des Verkehrswerts. Bei höherer Belehnung: Amortisation erforderlich

Folge

Kann Erbe die Hypothek nicht tragen → Verkauf unter Zeitdruck

Quelle: FINMA – Richtlinien zur Tragbarkeit

Immobilien vererben erfordert frühzeitige Planung – idealerweise 5-10 Jahre vorher.

Erbschaftssteuern Schweiz: Kantonale Unterschiede

Direkte Nachkommen zahlen in fast allen Kantonen keine Erbschaftssteuer. Aber bei Geschwistern, Konkubinat oder entfernten Verwandten können die Unterschiede bis zu CHF 200'000 betragen.

ℹ️

Wichtig zu wissen

Die Erbschaftssteuer ist kantonal geregelt. Entscheidend ist der letzte Wohnsitz des Erblassers – nicht wo die Erben wohnen. In fast allen Kantonen sind direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) und Ehepartner von der Erbschaftssteuer befreit.

Beispiel 1: CHF 500'000 an direkte Nachkommen (Kinder)

Alle Kantone

0%

CHF 0

✓ Steuerfrei in allen Kantonen

Gute Nachricht: In der ganzen Schweiz zahlen direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) und Ehepartner keine Erbschaftssteuer. Ausnahme: Kanton Appenzell Innerrhoden (geringe Steuer), Schwyz und Obwalden (sehr niedrige Sätze).

Beispiel 2: CHF 500'000 an Geschwister

Schwyz

0%

CHF 0

Keine Erbschaftssteuer

Zürich

~15%

CHF 75'000

Nach Abzug Freibetrag

Waadt

~25%

CHF 125'000

Nach Abzug Freibetrag

💰 Unterschied: Bis CHF 125'000 bei gleicher Erbschaft – nur wegen Wohnsitz des Erblassers.

Beispiel 3: CHF 500'000 an Konkubinatspartner

Schwyz

0%

CHF 0

Keine Erbschaftssteuer

Luzern

~20%

CHF 100'000

Hoher Steuersatz

Genf

~35%

CHF 175'000

Sehr hoher Steuersatz

Waadt

~40%

CHF 200'000

Höchster Steuersatz

💰 Unterschied: Bis CHF 200'000 – Konkubinatspartner werden steuerlich wie Fremde behandelt.

Kantone ohne Erbschaftssteuer (für alle Erben)

Schwyz
Obwalden
Luzern (geplant)

Diese Kantone erheben grundsätzlich keine oder nur minimale Erbschaftssteuern – auch nicht für entfernte Verwandte oder Konkubinatspartner.

3 Möglichkeiten zur Steueroptimierung

01

Wohnsitzplanung

Entscheidend ist der Wohnsitz des Erblassers im Todeszeitpunkt. Ein Umzug in einen steuerfreundlichen Kanton (z.B. Schwyz) kann bei grossen Vermögen sechsstellige Beträge sparen – wenn der Umzug rechtzeitig und glaubhaft erfolgt.

02

Schenkung zu Lebzeiten

Schenkungen zu Lebzeiten werden in vielen Kantonen niedriger besteuert als Erbschaften – oder sind steuerfrei. Wichtig: Freibeträge beachten und dokumentieren, dass es sich um eine Schenkung handelt, nicht um Erbvorbezug.

03

Konkubinat rechtlich absichern

Im Konkubinat ist die frei verfügbare Quote durch Testament zu nutzen. Zusätzlich: Erbvertrag, Begünstigung in Säule 3a/PK, Nutzniessung. Ohne Testament geht der Partner leer aus – und zahlt auf das Erbe oft 30-40% Steuern.

Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) – Erbschaftssteuern nach Kantonen

Erbschaftssteuern können bei falscher Planung fünfstellig oder sechsstellig sein. Frühzeitige Steuerplanung lohnt sich.

Steuerstrategie entwickeln

Ihre Nachlassplanung in 3 Phasen

Strukturiert vorgehen – von der ersten Übersicht bis zur finalen Umsetzung.

Phase 1

50-55 Jahre: Übersicht schaffen

Ausgangslage klären – bevor Entscheidungen anstehen.

📊

Vermögensübersicht

Alle Vermögenswerte erfassen: Pensionskasse, Säule 3a, freies Vermögen, Immobilien, Schulden

💰

Rentenschätzung

Wie hoch wird Ihre AHV- und Pensionskassenrente? Reicht das Einkommen im Alter?

📝

Erstes Testament

Basistestament erstellen – zumindest handschriftlich. Klären: Wer soll was erben?

🏦

Säule 3a optimieren

Maximale Einzahlungen nutzen, Begünstigungen festlegen, Staffelung prüfen

Phase 2

5 Jahre vor Pensionierung: Strategie festlegen

Jetzt werden die entscheidenden Weichen gestellt.

⚖️

Pflichtteil-Strategie

Frei verfügbare Quote nutzen: Wer soll mehr erhalten? Konkubinat absichern? Erbvertrag prüfen

🏠

Immobilien-Planung

Liquiditätsproblem lösen: Verkauf zu Lebzeiten? Nutzniessung? Gestaffelte Auszahlung?

💸

Steueroptimierung

PK-Bezug planen, Wohnsitz prüfen, Schenkungen zu Lebzeiten erwägen

🤝

Unternehmensnachfolge

Wer übernimmt? Verkauf oder Übertragung? Ausgleichszahlungen an Geschwister?

Phase 3

1 Jahr vor Pensionierung: Finale Umsetzung

Dokumente finalisieren, Familie informieren, Zugriff regeln.

✍️

Testament aktualisieren

Öffentliches Testament erwägen, notariell beglaubigen, amtlich hinterlegen

🩺

Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung

Wer vertritt Sie bei Urteilsunfähigkeit? Medizinische Wünsche festhalten

👨‍👩‍👧‍👦

Familie informieren

Offene Kommunikation vermeidet Konflikte. Wo liegen Dokumente? Wer ist Willensvollstrecker?

🔐

Digitaler Nachlass

Passwörter, Konten, Social Media: Zugriff regeln für Erben

Ihre Nachlassplanung ist kein Einzeltermin – sondern ein Prozess über mehrere Jahre.

Standortgespräch buchen

Häufige Fragen zur Nachlassplanung

Die 12 wichtigsten Fragen – klar beantwortet.

Ab wann sollte ich meine Nachlassplanung angehen?

+

Idealerweise ab 50 Jahren – oder sobald Sie Vermögen, Immobilien oder eine Familie haben. Je früher Sie planen, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie. Insbesondere bei Immobilien, Konkubinat oder Unternehmen ist frühzeitige Planung entscheidend.

Ist ein handschriftliches Testament rechtsgültig?

+

Ja – wenn es vollständig handschriftlich geschrieben, datiert und unterschrieben ist. Es darf nicht am Computer getippt werden. Bei komplexen Vermögen oder Immobilien empfiehlt sich ein öffentliches (notariell beglaubigtes) Testament.

Kann ich den Pflichtteil entziehen?

+

Nur in Ausnahmefällen und mit triftigen Gründen (z.B. schwere Straftat gegen den Erblasser). Die Pflichtteilsentziehung muss im Testament begründet werden. In der Praxis ist das sehr selten – der Pflichtteil ist stark geschützt.

Was ist der Unterschied zwischen Konkubinat und Ehe beim Erben?

+

Riesig. Ehepartner sind gesetzliche Erben und in fast allen Kantonen steuerfrei. Konkubinatspartner erben nur, wenn sie im Testament bedacht werden – und zahlen oft 30-40% Erbschaftssteuer. Konkubinat muss aktiv abgesichert werden.

Was kostet ein Testament?

+

Handschriftlich: kostenlos (nur Papier und Stift). Öffentlich beim Notar: CHF 500 – 2'000, je nach Kanton und Komplexität. Amtliche Hinterlegung: ca. CHF 50 – 200. Ein öffentliches Testament lohnt sich bei grossen Vermögen oder Immobilien.

Was ist der Unterschied zwischen Erbvertrag und Testament?

+

Testament: Kann jederzeit einseitig geändert oder widerrufen werden. Erbvertrag: Bindende Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen – kann nur im Einverständnis aller Beteiligten geändert werden. Erbverträge werden oft bei Unternehmensnachfolge oder Konkubinat eingesetzt.

Kann ich meine Säule 3a frei vererben?

+

Nur innerhalb der gesetzlich festgelegten Begünstigtenordnung. Ehepartner/Kinder sind immer vorrangig. Konkubinatspartner können begünstigt werden – aber nur, wenn sie nachweislich mindestens 5 Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt haben oder für gemeinsame Kinder aufkommen.

Brauche ich einen Willensvollstrecker?

+

Bei komplexen Vermögen, Immobilien, Unternehmen oder wenn Streit zwischen Erben zu befürchten ist: ja. Der Willensvollstrecker setzt Ihren letzten Willen durch und schützt die Erben vor übereilten Entscheidungen. Sie können eine Vertrauensperson oder einen professionellen Willensvollstrecker bestimmen.

Kann ich mein Testament nachträglich ändern?

+

Ja, jederzeit – bei handschriftlichen und öffentlichen Testamenten. Am sichersten: Altes Testament vernichten und neues erstellen (mit Datum). Oder: Ergänzung verfassen mit Verweis auf das ursprüngliche Testament. Wichtig: Immer datieren und unterschreiben.

Muss ein Testament notariell beglaubigt werden?

+

Nein – ein handschriftliches Testament ist auch ohne Notar gültig. Eine notarielle Beglaubigung (öffentliches Testament) erhöht aber die Rechtssicherheit und verringert das Risiko von Anfechtungen. Bei komplexen Vermögen oder Immobilien empfohlen.

Was passiert, wenn ich kein Testament habe?

+

Dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Ehepartner und Kinder erben gemeinsam. Konkubinatspartner erben nichts. Bei Immobilien entstehen oft Liquiditätsprobleme. Ohne Testament haben Sie keine Kontrolle über die Verteilung – und Konflikte sind häufiger.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung?

+

Vorsorgeauftrag: Regelt, wer Sie bei Urteilsunfähigkeit in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten vertritt. Patientenverfügung: Regelt medizinische Behandlungswünsche (z.B. Wiederbelebung, Organspende). Beide Dokumente sind unabhängig vom Testament und sollten zusätzlich erstellt werden.

Bereit für Ihre Nachlassplanung?

Kostenloses Erstgespräch – 30 Minuten Klarheit.