Finanzielle Absicherung · Konkubinat
Konkubinat und Vorsorge, Partner richtig begünstigen.
Im Konkubinat besteht kein automatischer Schutz wie in der Ehe. Umso wichtiger ist es, die Vorsorge bewusst zu regeln. Gerade über die Säule 3a und 3b lässt sich der Partner gezielt absichern, wenn die Begünstigung korrekt festgelegt ist.
Die Begünstigung muss aktiv und schriftlich gesetzt werden, sonst geht der Partner leer aus.
- 3. Säule optimieren
- Pensionskasse prüfen
- Schweizer Expertise
Kurz erklärt
Über die Vorsorge lässt sich der Konkubinatspartner gezielt absichern, aber nur, wenn die Begünstigung korrekt gesetzt ist. Die gebundene Säule 3a folgt einer festen Ordnung mit Bedingungen, die freie Säule 3b ist flexibler, und die Pensionskasse zahlt nur, wenn ihr Reglement es vorsieht. Entscheidend ist überall die aktive, schriftliche Meldung.
- 2. Säule, PKLeistung nur, wenn das Reglement sie vorsieht und aktiv gemeldet ist
- Säule 3afeste Begünstigungsordnung, Partner nur bei fünf Jahren oder gemeinsamen Kindern
- Säule 3bflexibel, Partner direkt begünstigbar, Pflichtteile beachten
- Immerschriftlich festlegen, korrekt melden und regelmässig prüfen
Gebundene Vorsorge
Säule 3a, begünstigen unter Bedingungen.
In der gebundenen Vorsorge gilt eine gesetzlich festgelegte Begünstigungsordnung. Der Konkubinatspartner kann begünstigt werden, jedoch nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Begünstigungsordnung der Säule 3a
- 1Ehe- oder eingetragener Partner
- 2Direkte Nachkommen, unterstützte Personen oder der Lebenspartner
- 3Eltern
- 4Geschwister
- 5Übrige Erben
Der Lebenspartner in Stufe 2 nur bei ununterbrochener Lebensgemeinschaft von mindestens fünf Jahren bis zum Tod oder Unterhaltspflicht für gemeinsame Kinder, und nur mit schriftlicher Meldung an die Stiftung.
Voraussetzungen
- Ununterbrochene Lebensgemeinschaft im gemeinsamen Haushalt
- Mindestens fünf Jahre bis zum Tod, oder gemeinsame unterhaltspflichtige Kinder
- Schriftliche Begünstigung, aktiv bei der Stiftung gemeldet
Wichtig zu prüfen
- Wurde der Partner korrekt gemeldet?
- Ist die Begünstigungsreihenfolge klar?
- Bestehen mehrere 3a-Konten?
- Sind alte Begünstigungen noch aktuell?
Freie Vorsorge und Pensionskasse
Mehr Spielraum mit 3b, und die PK-Falle.
Säule 3b und Lebensversicherung
In der freien Vorsorge ist die Gestaltung flexibler. Der Partner kann in vielen Fällen direkt als Begünstigter eingesetzt werden, unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge. Pflichtteile der pflichtteilsgeschützten Erben sind zu beachten. Das macht 3b-Lösungen für Konkubinatspaare besonders interessant.
Pensionskasse, 2. Säule
Ob die Pensionskasse an den Partner zahlt, ist reglementabhängig und keinesfalls garantiert. Viele Kassen verlangen eine aktive Meldung zu Lebzeiten und knüpfen Leistungen an Bedingungen, etwa eine mehrjährige Lebensgemeinschaft.
Vorsorgelösungen ersetzen kein Testament, sie ergänzen es. Erst im Zusammenspiel mit Erbrecht und Vertrag entsteht eine lückenlose Absicherung.
Die drei Vorsorgetöpfe
Wo der Partner wie abgesichert werden kann.
| Vorsorgetopf | Partner begünstigbar | Voraussetzung | Meldung nötig |
|---|---|---|---|
| 2. Säule, Pensionskasse | Ja, wenn das Reglement es vorsieht | Reglement, oft mehrjährige Lebensgemeinschaft | Aktiv und schriftlich |
| Säule 3a | Ja, in fester Ordnung | Fünf Jahre Lebensgemeinschaft oder gemeinsame Kinder | Schriftlich bei der Stiftung |
| Säule 3b | Ja, frei wählbar | Pflichtteile beachten | Begünstigungsklausel oder Testament |
Quelle: BVG Art. 20a, BVV3 Art. 2, VVG. Ohne aktive, schriftliche Meldung geht der Partner in der 2. Säule und der Säule 3a häufig leer aus.
Risiko-Management
Typische Fehler bei der Vorsorge-Begünstigung.
Begünstigung nie schriftlich festgelegt.
Annahme, dass der Partner automatisch erbt.
Alte Begünstigungen nie überprüft.
Mehrere Vorsorgekonten nicht koordiniert.
Begünstigungen sollten regelmässig überprüft werden, besonders bei Veränderungen in der Beziehung oder der Vermögenssituation.
Häufige Fragen
Konkubinat und Vorsorge, kurz beantwortet.
Nein. Leistungen an Konkubinatspartner sind reglementarisch geregelt und erfordern oft eine aktive Meldung zu Lebzeiten. Ohne diese Meldung, und wenn das Reglement es nicht vorsieht, geht der Partner leer aus.
Nur bedingt. Der Partner kann begünstigt werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, etwa ein gemeinsamer Haushalt und in der Regel fünf Jahre Zusammenleben. Die Begünstigung muss schriftlich festgelegt und korrekt gemeldet sein.
Die gebundene Vorsorge, 3a, folgt einer gesetzlichen Begünstigungsordnung mit festen Voraussetzungen. Die freie Vorsorge, 3b, ist flexibler, hier kann der Partner oft direkt als Begünstigter eingesetzt werden, unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge. Das macht 3b für Konkubinatspaare besonders interessant.
Regelmässig, und besonders bei Veränderungen in der Beziehung oder der Vermögenssituation. Alte, vergessene oder nicht koordinierte Begünstigungen über mehrere Konten sind einer der häufigsten Fehler.
Nein. Vorsorgelösungen ergänzen das Testament, ersetzen es aber nicht. Für die erbrechtliche Absicherung braucht es zusätzlich ein Testament oder einen Erbvertrag.
Das Zusammenspiel aus Vorsorge-Begünstigung in 3a, 3b und Pensionskasse, einem Testament oder Erbvertrag und einem Konkubinatsvertrag. Den Überblick über alle Bausteine gibt die Seite Konkubinat absichern.
Dein nächster Schritt
Klarheit schaffen, bevor es zu spät ist.
Eine rechtzeitige Prüfung deiner Vorsorgesituation schützt dich und deinen Partner vor existenziellen Risiken. Wir prüfen Begünstigungen, Reglemente und das Zusammenspiel mit deiner Nachlassplanung.
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