Konkubinat & Vorsorge – so begünstigst du deinen Partner richtig

Im Konkubinat besteht kein automatischer Schutz wie in der Ehe.
Umso wichtiger ist es, die Vorsorge bewusst zu regeln.

Gerade über die Säule 3a und 3b kann der Partner gezielt abgesichert werden – wenn die Begünstigung korrekt festgelegt ist.

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Säule 3a im Konkubinat

In der gebundenen Vorsorge (3a) gilt eine gesetzlich festgelegte Begünstigungsordnung.

Der Konkubinatspartner kann begünstigt werden – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Voraussetzungen

  • Gemeinsamer Haushalt

  • Gegenseitige Unterstützung

  • Mindestdauer des Zusammenlebens (5 Jahre)

  • Schriftliche Begünstigung

Wichtig zu prüfen

  • Wurde der Partner korrekt gemeldet?

  • Ist die Begünstigungsreihenfolge klar?

  • Bestehen mehrere 3a-Konten?

Säule 3b und Lebensversicherung

In der freien Vorsorge (3b) ist die Gestaltung oft flexibler.

Hier kann der Partner in vielen Fällen direkt als Begünstigter eingesetzt werden – unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge.

Das macht 3b-Lösungen besonders interessant für Paare im Konkubinat.

 

Vorsorgelösungen ersetzen kein Testament – sie ergänzen es.

Typische Fehler im Konkubinat

  • Begünstigung nie schriftlich festgelegt

  • Annahme, dass „der Partner automatisch erbt“

  • Alte Begünstigungen nie überprüft

  • Mehrere Vorsorgekonten nicht koordiniert

Begünstigungen sollten regelmässig überprüft werden – besonders bei Veränderungen in der Beziehung oder Vermögenssituation.

Vorsorge, Erbrecht und Vertrag gehören zusammen

Die Absicherung im Konkubinat funktioniert am besten, wenn mehrere Elemente zusammenspielen:

Konkubinat & Vorsorge – kurz zusammengefasst

  • 3a kann Partner begünstigen – aber nur korrekt gemeldet

  • 3b bietet oft flexiblere Gestaltung

  • Begünstigungen sollten überprüft werden

  • Vorsorge ersetzt kein Testament

  • Gesamtabstimmung ist entscheidend

Ist ein Konkubinatsvertrag für euch sinnvoll?

In einem Gespräch klären wir:

  • ob deine Begünstigungen korrekt hinterlegt sind

  • welche Möglichkeiten bestehen

  • wie Vorsorge, Erbrecht und Vertrag zusammenspielen