Damit wir deine Analyse optimal begleiten können, nutzen wir Cookies für Google & Meta. Details findest du in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.
Im Konkubinat besteht kein automatischer Schutz wie in der Ehe. Umso wichtiger ist es, die Vorsorge bewusst zu regeln.
Gerade über die Säule 3a und 3b kann der Partner gezielt abgesichert werden – wenn die Begünstigung korrekt festgelegt ist.
✓ 3. Säule optimieren ✓ Pensionskasse prüfen ✓ Schweizer Expertise
In der gebundenen Vorsorge (3a) gilt eine gesetzlich festgelegte Begünstigungsordnung. Der Konkubinatspartner kann begünstigt werden – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
In der freien Vorsorge (3b) ist die Gestaltung oft flexibler.
Hier kann der Partner in vielen Fällen direkt als Begünstigter eingesetzt werden – unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge.
Das macht 3b-Lösungen besonders interessant für Paare im Konkubinat.
Vorsorgelösungen ersetzen kein Testament – sie ergänzen es.
Begünstigungen sollten regelmässig überprüft werden – besonders bei Veränderungen in der Beziehung oder Vermögenssituation.
Die Absicherung im Konkubinat funktioniert am besten, wenn mehrere Elemente zusammenspielen:
Nein. Leistungen an Konkubinatspartner sind reglementarisch geregelt und erfordern oft eine aktive Meldung zu Lebzeiten.
Nur bedingt. Der Partner kann begünstigt werden, wenn bestimmte Kriterien (z.B. 5 Jahre Zusammenleben) erfüllt sind.
Eine rechtzeitige Prüfung deiner Vorsorgesituation schützt dich und deinen Partner vor existenziellen Risiken.
Beratungstermin vereinbaren →