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Paare im Konkubinat haben im Schweizer Recht deutlich weniger automatische Schutzmechanismen als Ehepaare.
Ein Konkubinatsvertrag kann helfen, finanzielle Fragen zu regeln – besonders bei Wohneigentum, unterschiedlichen Vermögen oder gemeinsamen Investitionen.
Er schafft Klarheit – bevor es kritisch wird.
Unverbindlich · Persönlich · Diskret
Ein Konkubinatsvertrag ist eine private Vereinbarung zwischen zwei Partnern, die nicht verheiratet sind.
Er ersetzt keine Ehe – schafft aber vertragliche Klarheit.
Ein Konkubinatsvertrag ist formfrei möglich, sollte aber aus Beweisgründen schriftlich erstellt werden.
Wenn beide Partner im Grundbuch eingetragen sind, sollte geregelt werden, wie Investitionen und Unterhaltskosten aufgeteilt werden.
Ist nur eine Person Eigentümer, sollte festgehalten werden, wie Investitionen oder Renovationen berücksichtigt werden.
Regelung der laufenden Kosten, Miete, Hypothek und Unterhalt.
Wer zahlt Renovationen? Wie werden Mehrwerte bei einem späteren Verkauf aufgeteilt?
Was passiert bei Auflösung des Konkubinats? Wer übernimmt welche Gegenstände oder Anteile?
Ohne schriftliche Vereinbarung entstehen im Streitfall Unsicherheiten – oft mit finanziellen Folgen.
Ein Konkubinatsvertrag regelt zivilrechtliche Fragen zwischen den Partnern.
Er ersetzt jedoch kein Testament und schafft keinen automatischen Erbanspruch.
Darum sollte er abgestimmt werden mit:
Ein Konkubinatsvertrag ist mehr als nur ein Dokument – er ist das Fundament für ein sorgenfreies Zusammenleben. Lass uns gemeinsam prüfen, welche Regelungen für eure Situation entscheidend sind.