Im Konkubinat besteht in der Schweiz kein gesetzlicher Erbanspruch zwischen Partnern.
Das bedeutet: Stirbt eine Person ohne Testament, geht das Vermögen nicht automatisch an den Lebenspartner – selbst nach vielen gemeinsamen Jahren.
Wer im Konkubinat lebt, sollte sich deshalb frühzeitig mit dem Thema Erbrecht befassen – besonders dann, wenn Wohneigentum, Kinder oder grösseres Vermögen im Spiel sind.
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Im Schweizer Erbrecht gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese berücksichtigt Ehepartner, eingetragene Partner sowie Verwandte wie Kinder oder Eltern. Ein Konkubinatspartner gehört nicht zur gesetzlichen Erbfolge.
Ohne Testament kann es daher sein, dass Kinder das gesamte Vermögen erben oder – falls keine Kinder vorhanden sind – Eltern oder Geschwister erbberechtigt werden.
Ohne Testament gilt meist:
Partner erbt nichts
Kinder / Eltern / weitere Verwandte erben gemäss Gesetz
bei Immobilien kann das schnell zu finanziellen Engpässen führen
Wenn ihr gemeinsam eine Immobilie besitzt oder nur eine Person Eigentümer ist, kann ein Todesfall gravierende Folgen haben. Ohne klare Regelung kann Liquidität fehlen, um Erben auszuzahlen – oder es entsteht Verkaufsdruck.
Es gibt verschiedene Instrumente, die – je nach Familiensituation und Vermögen – sinnvoll kombiniert werden.
Mit einem Testament kannst du deinen Partner im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten begünstigen. Seit der Erbrechtsrevision 2023 sind die Pflichtteile reduziert worden – dadurch entsteht in vielen Fällen mehr Spielraum.
In der Säule 3a oder über Lebensversicherungen kann der Partner begünstigt werden – oft unabhängig vom Testament. Wichtig ist, dass Begünstigungen bewusst gesetzt und dokumentiert werden.
Ein Konkubinatsvertrag kann finanzielle Fragen regeln, insbesondere bei Wohneigentum, Investitionen oder unterschiedlichen Vermögen. Er schafft Klarheit – auch für den Trennungsfall.
Auch mit Testament sind Grenzen gesetzt. Hast du Kinder, müssen Pflichtteile berücksichtigt werden. Wie viel du deinem Partner zuweisen kannst, hängt von deiner Familiensituation ab.
Pflichtteile schützen bestimmte gesetzliche Erben (z. B. Kinder). Diese Anteile können nicht frei verteilt werden.
Über die freie Quote kannst du verfügen – und deinen Partner im Konkubinat gezielt begünstigen.
Wir sind lange zusammen, das reicht.“
„Ein gemeinsames Konto genügt.“
„Das regeln wir später.“
„Unsere Kinder lösen das fair.“
Emotionale Annahmen ersetzen keine rechtliche Regelung.
Erbrecht wirkt nicht isoliert. Es hängt zusammen mit Vorsorge, Vermögensstruktur und der Absicherung im Konkubinat. Je besser diese Elemente abgestimmt sind, desto stabiler ist die Lösung.
Kein gesetzlicher Erbanspruch
Testament ist zentral
Pflichtteile begrenzen den Spielraum
Wohneigentum braucht klare Struktur
Vorsorge & Erbrecht sollten abgestimmt sein
Nein. Ohne Testament besteht kein gesetzlicher Erbanspruch für den Konkubinatspartner.
Nur im Rahmen der freien Quote. Pflichtteile – z. B. von Kindern – müssen berücksichtigt werden.
Nein. Ein Konto ersetzt keine erbrechtliche Regelung und schafft keinen Erbanspruch.
Beides erfüllt unterschiedliche Funktionen. Ideal ist eine abgestimmte Lösung
Ein Todesfall kommt selten geplant. Wenn du im Konkubinat lebst, prüfen wir gemeinsam strukturiert:
wie deine aktuelle Erbregelung aussieht
ob ein Testament sinnvoll ist
welche Vorsorgelösungen ergänzt werden sollten
wie du deinen Partner rechtlich sauber absicherst