Rechtliche Absicherung · Konkubinat

Konkubinat & Erbrecht —
was ohne Regelung passiert.

Im Konkubinat besteht in der Schweiz kein gesetzlicher Erbanspruch zwischen Partnern. Stirbt eine Person ohne Testament, geht das Vermögen nicht automatisch an den Lebenspartner — selbst nach vielen gemeinsamen Jahren.

Emotionale Annahmen ersetzen keine rechtliche Regelung.
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Schweizer Rechtsexpertise
Konkubinat und Erbrecht in der Schweiz – Partner mit Testament absichern
Partner erbt nichts
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge
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Wohneigentum gerät ohne Regelung schnell unter Druck.
Die gesetzliche Erbfolge

Warum dein Partner ohne Testament leer ausgehen kann.

Im Schweizer Erbrecht gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie berücksichtigt Ehepartner, eingetragene Partner sowie Verwandte wie Kinder oder Eltern. Ein Konkubinatspartner gehört nicht dazu.

Ohne Testament kann es daher sein, dass die Kinder das gesamte Vermögen erben — oder, falls keine Kinder vorhanden sind, dass Eltern oder Geschwister erbberechtigt werden. Der überlebende Partner steht dann formell aussen vor.

Ohne Testament gilt meist
  • Der Partner erbt nichts — kein gesetzlicher Anspruch
  • Kinder, Eltern oder weitere Verwandte erben gemäss Gesetz
  • Bei Immobilien kann das schnell zu finanziellen Engpässen führen
Immobilien-Vorsorge

Besonders heikel: Wohneigentum im Konkubinat.

Wenn ihr gemeinsam eine Immobilie besitzt — oder nur eine Person Eigentümer ist — kann ein Todesfall gravierende Folgen haben. Ohne klare Regelung fehlt oft die Liquidität, um Erben auszuzahlen, oder es entsteht massiver Verkaufsdruck.

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Der überlebende Partner muss die Erben auszahlen — und hat dafür oft nicht die Mittel.

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Die Tragbarkeit der Hypothek wird neu beurteilt — mit nur einem Einkommen oft kritisch.

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Ein Verkauf wird nötig, obwohl man eigentlich im gemeinsamen Zuhause bleiben möchte.

Deine Lösungen

Wie du deinen Partner wirklich absicherst.

Es gibt mehrere Instrumente, die — je nach Familiensituation und Vermögen — sinnvoll kombiniert werden. Erst im Zusammenspiel entsteht echte Sicherheit.

01

Testament erstellen

Mit einem Testament kannst du deinen Partner im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten begünstigen. Seit der Erbrechtsrevision 2023 sind die Pflichtteile reduziert — dadurch entsteht in vielen Fällen mehr Spielraum für die freie Quote.

02

Begünstigung in der Vorsorge

In der Säule 3a oder über Lebensversicherungen kann der Partner begünstigt werden — oft unabhängig vom Testament. Wichtig ist, dass Begünstigungen bewusst gesetzt und dokumentiert werden.

Mehr dazu: Partner in der Vorsorge richtig begünstigen →
03

Konkubinatsvertrag

Ein Konkubinatsvertrag kann finanzielle Fragen regeln, insbesondere bei Wohneigentum, Investitionen oder unterschiedlichen Vermögen. Er schafft Klarheit — auch für den Trennungsfall.

Mehr dazu: Konkubinatsvertrag — sinnvoll oder notwendig? →
Die Grenzen

Pflichtteile — was möglich ist, was nicht.

Auch mit Testament sind Grenzen gesetzt. Hast du Kinder, müssen Pflichtteile berücksichtigt werden. Wie viel du deinem Partner zuweisen kannst, hängt von deiner Familiensituation ab.

Geschützt

Pflichtteile

Pflichtteile schützen bestimmte gesetzliche Erben (z.B. Kinder). Diese Anteile können nicht frei verteilt werden.

Dein Spielraum

Freie Quote

Über die freie Quote kannst du verfügen — und deinen Partner im Konkubinat gezielt begünstigen. Seit 2023 ist dieser Spielraum grösser.

Typische Fehler im Konkubinat

„Wir sind lange zusammen, das reicht.“
„Ein gemeinsames Konto genügt.“
„Das regeln wir später.“
„Unsere Kinder lösen das fair.“

Emotionale Annahmen ersetzen keine rechtliche Regelung.

Häufige Fragen

Konkubinat & Erbrecht — kurz beantwortet.

Nein. Ohne Testament besteht kein gesetzlicher Erbanspruch für den Konkubinatspartner — unabhängig davon, wie lange ihr zusammenlebt. Das Vermögen geht an Kinder, Eltern oder Geschwister.

Das hängt von den Pflichtteilen ab. Seit der Erbrechtsrevision 2023 ist die verfügbare Quote zwar grösser, aber Kinder behalten weiterhin einen gesetzlichen Anspruch. Über die freie Quote kannst du deinen Partner gezielt begünstigen.

Oft nicht. Ein gemeinsames Konto regelt nur die laufende Liquidität, aber nicht den rechtlichen Besitz des Kapitals oder die Erbfolge. Im Todesfall kann das Guthaben Teil des Nachlasses werden.

Beide Instrumente müssen ineinandergreifen. Das Testament regelt den Nachlass, während die Vorsorge-Begünstigung (Säule 3a/3b) oft direkt ausgezahlt wird — am Testament vorbei. Erst zusammen ergeben sie eine lückenlose Absicherung. Mehr dazu unter Konkubinat & Vorsorge.

Ohne Regelung kann der überlebende Partner gezwungen sein, die Erben auszuzahlen, oder die Hypothek wird neu auf Tragbarkeit geprüft. Im schlimmsten Fall droht ein Verkauf. Ein Konkubinatsvertrag kombiniert mit Testament und Vorsorge-Begünstigung schafft hier Sicherheit.

In den meisten Kantonen ja. Da Konkubinatspartner steuerlich oft als "Nicht-Verwandte" gelten, kann der höchste Tarif anfallen. Einige Kantone gewähren langjährigen Lebenspartnern Erleichterungen — entscheidend sind der Wohnkanton und die konkrete Konstellation.

Konkubinat & Erbrecht — kurz zusammengefasst

Kein gesetzlicher Erbanspruch
Testament ist zentral
Pflichtteile begrenzen den Spielraum
Wohneigentum braucht klare Struktur
Vorsorge & Erbrecht müssen abgestimmt sein
Frühzeitig regeln statt hoffen
Dein nächster Schritt

Klarheit schaffen, bevor es zu spät ist.

Eine rechtzeitige Regelung schützt dich, deinen Partner und euer gemeinsames Lebenswerk. Wir prüfen deine Situation — diskret, professionell und mit Schweizer Rechtsexpertise.

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