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Im Konkubinat besteht in der Schweiz kein gesetzlicher Erbanspruch zwischen Partnern. Stirbt eine Person ohne Testament, geht das Vermögen nicht automatisch an den Lebenspartner — selbst nach vielen gemeinsamen Jahren.
Im Schweizer Erbrecht gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie berücksichtigt Ehepartner, eingetragene Partner sowie Verwandte wie Kinder oder Eltern. Ein Konkubinatspartner gehört nicht dazu.
Ohne Testament kann es daher sein, dass die Kinder das gesamte Vermögen erben — oder, falls keine Kinder vorhanden sind, dass Eltern oder Geschwister erbberechtigt werden. Der überlebende Partner steht dann formell aussen vor.
Wenn ihr gemeinsam eine Immobilie besitzt — oder nur eine Person Eigentümer ist — kann ein Todesfall gravierende Folgen haben. Ohne klare Regelung fehlt oft die Liquidität, um Erben auszuzahlen, oder es entsteht massiver Verkaufsdruck.
Der überlebende Partner muss die Erben auszahlen — und hat dafür oft nicht die Mittel.
Die Tragbarkeit der Hypothek wird neu beurteilt — mit nur einem Einkommen oft kritisch.
Ein Verkauf wird nötig, obwohl man eigentlich im gemeinsamen Zuhause bleiben möchte.
Es gibt mehrere Instrumente, die — je nach Familiensituation und Vermögen — sinnvoll kombiniert werden. Erst im Zusammenspiel entsteht echte Sicherheit.
Mit einem Testament kannst du deinen Partner im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten begünstigen. Seit der Erbrechtsrevision 2023 sind die Pflichtteile reduziert — dadurch entsteht in vielen Fällen mehr Spielraum für die freie Quote.
In der Säule 3a oder über Lebensversicherungen kann der Partner begünstigt werden — oft unabhängig vom Testament. Wichtig ist, dass Begünstigungen bewusst gesetzt und dokumentiert werden.
Mehr dazu: Partner in der Vorsorge richtig begünstigen →Ein Konkubinatsvertrag kann finanzielle Fragen regeln, insbesondere bei Wohneigentum, Investitionen oder unterschiedlichen Vermögen. Er schafft Klarheit — auch für den Trennungsfall.
Mehr dazu: Konkubinatsvertrag — sinnvoll oder notwendig? →Auch mit Testament sind Grenzen gesetzt. Hast du Kinder, müssen Pflichtteile berücksichtigt werden. Wie viel du deinem Partner zuweisen kannst, hängt von deiner Familiensituation ab.
Pflichtteile schützen bestimmte gesetzliche Erben (z.B. Kinder). Diese Anteile können nicht frei verteilt werden.
Über die freie Quote kannst du verfügen — und deinen Partner im Konkubinat gezielt begünstigen. Seit 2023 ist dieser Spielraum grösser.
Emotionale Annahmen ersetzen keine rechtliche Regelung.
Nein. Ohne Testament besteht kein gesetzlicher Erbanspruch für den Konkubinatspartner — unabhängig davon, wie lange ihr zusammenlebt. Das Vermögen geht an Kinder, Eltern oder Geschwister.
Das hängt von den Pflichtteilen ab. Seit der Erbrechtsrevision 2023 ist die verfügbare Quote zwar grösser, aber Kinder behalten weiterhin einen gesetzlichen Anspruch. Über die freie Quote kannst du deinen Partner gezielt begünstigen.
Oft nicht. Ein gemeinsames Konto regelt nur die laufende Liquidität, aber nicht den rechtlichen Besitz des Kapitals oder die Erbfolge. Im Todesfall kann das Guthaben Teil des Nachlasses werden.
Beide Instrumente müssen ineinandergreifen. Das Testament regelt den Nachlass, während die Vorsorge-Begünstigung (Säule 3a/3b) oft direkt ausgezahlt wird — am Testament vorbei. Erst zusammen ergeben sie eine lückenlose Absicherung. Mehr dazu unter Konkubinat & Vorsorge.
Ohne Regelung kann der überlebende Partner gezwungen sein, die Erben auszuzahlen, oder die Hypothek wird neu auf Tragbarkeit geprüft. Im schlimmsten Fall droht ein Verkauf. Ein Konkubinatsvertrag kombiniert mit Testament und Vorsorge-Begünstigung schafft hier Sicherheit.
In den meisten Kantonen ja. Da Konkubinatspartner steuerlich oft als "Nicht-Verwandte" gelten, kann der höchste Tarif anfallen. Einige Kantone gewähren langjährigen Lebenspartnern Erleichterungen — entscheidend sind der Wohnkanton und die konkrete Konstellation.
Eine rechtzeitige Regelung schützt dich, deinen Partner und euer gemeinsames Lebenswerk. Wir prüfen deine Situation — diskret, professionell und mit Schweizer Rechtsexpertise.
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