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Vertragliche Absicherung · Konkubinat

Konkubinatsvertrag, sinnvoll oder notwendig?

Paare im Konkubinat haben im Schweizer Recht deutlich weniger automatische Schutzmechanismen als Ehepaare. Ein Konkubinatsvertrag regelt finanzielle Fragen, besonders bei Wohneigentum, unterschiedlichen Vermögen oder gemeinsamen Investitionen.

Er schafft Klarheit, bevor es kritisch wird.

  • Unverbindlich
  • Persönlich
  • Diskret

Kurz erklärt

Ein Konkubinatsvertrag ist eine private Vereinbarung zwischen zwei nicht verheirateten Partnern. Er regelt die finanziellen Verhältnisse, besonders bei Wohneigentum, Investitionen und im Trennungsfall. Er ist formfrei gültig, sollte aber aus Beweisgründen schriftlich sein. Einen Erbanspruch schafft er nicht, dafür braucht es ein Testament.

  • Freiwilligkeine gesetzliche Pflicht, aber sehr empfehlenswert
  • Formfreigültig ohne Notar, schriftlich aus Beweisgründen
  • RegeltVermögen, Kosten, Eigenheim und Trennung
  • Grenzekein Erbanspruch, ersetzt kein Testament

Stand Juli 2026 · MVP Partner GmbH, Marc Raschle

Grundlagen

Was ist ein Konkubinatsvertrag?

Ein Konkubinatsvertrag ist eine private Vereinbarung zwischen zwei Partnern, die nicht verheiratet sind. Er ersetzt keine Ehe, schafft aber vertragliche Klarheit über die finanziellen Verhältnisse.

Er regelt insbesondere

  • Eigentumsverhältnisse
  • Kostenaufteilung
  • Vermögensinvestitionen
  • Regelungen für den Todesfall
  • Regelungen für den Trennungsfall

Zur Form

Ein Konkubinatsvertrag ist formfrei möglich und damit auch ohne Notar gültig. Aus Beweisgründen sollte er unbedingt schriftlich erstellt werden. Geht es um Grundeigentum oder erbrechtliche Wirkungen, kann eine öffentliche Beurkundung nötig oder sinnvoll sein.

Immobilien-Fokus

Besonders wichtig bei Wohneigentum.

Wohneigentum ist im Konkubinat der häufigste Streit- und Risikopunkt. Wer was bezahlt, wem was gehört und was bei einem Verkauf passiert, all das gehört geregelt, bevor es kritisch wird.

Gemeinsames Eigentum

Wenn beide Partner im Grundbuch eingetragen sind, sollte geregelt werden, wie Investitionen und Unterhaltskosten aufgeteilt werden.

Investitionsschutz · Kostenteilung

Einseitiges Eigentum

Ist nur eine Person Eigentümer, sollte festgehalten werden, wie Investitionen oder Renovationen des anderen Partners berücksichtigt werden.

Renovations-Ausgleich · Mietrecht

Wichtige Abgrenzung

Der Konkubinatsvertrag ersetzt kein Testament.

Ein Konkubinatsvertrag regelt zivilrechtliche Fragen zwischen den Partnern. Er schafft aber keinen automatischen Erbanspruch. Erst im Zusammenspiel mit Erbrecht und Vorsorge entsteht eine lückenlose Absicherung. Drei Bausteine, die zusammengehören.

Die drei Bausteine der Absicherung im Konkubinat, Stand Juli 2026.
BausteinWofür er da istWo die Grenze liegt
KonkubinatsvertragVermögen, Kosten, Eigenheim, TrennungSchafft keinen Erbanspruch
Testament oder ErbvertragNachlass und Begünstigung im TodesfallNur im Rahmen der Pflichtteile
Vorsorge-BegünstigungAuszahlung aus Pensionskasse, 3a und 3bReglement- und meldungsabhängig

Inhalte

Was ein Konkubinatsvertrag konkret regeln kann.

Kosten und Haushalt

Regelung der laufenden Kosten, Miete, Hypothek und Unterhalt. Wer trägt was, in welchem Verhältnis.

Investitionen

Wer zahlt Renovationen? Wie werden Mehrwerte bei einem späteren Verkauf aufgeteilt?

Trennung

Was passiert bei Auflösung des Konkubinats? Wer übernimmt welche Gegenstände oder Anteile?

Typische Annahmen, die nicht tragen

  • Wir regeln das mündlich.
  • Das Vertrauen reicht.
  • Wir sind fair zueinander.
  • Das betrifft uns nur im Trennungsfall.

Ohne schriftliche Vereinbarung entstehen im Streitfall Unsicherheiten, oft mit finanziellen Folgen.

Häufige Fragen

Konkubinatsvertrag, kurz beantwortet.

Nein, er ist freiwillig. Anders als bei der Ehe gibt es keine gesetzliche Pflicht. Da im Konkubinat aber kaum automatische Schutzmechanismen greifen, ist er in vielen Situationen, besonders bei Wohneigentum oder unterschiedlichen Vermögen, sehr empfehlenswert.

Ein Konkubinatsvertrag ist grundsätzlich formfrei und damit auch ohne Notar gültig. Aus Beweisgründen sollte er aber unbedingt schriftlich erstellt werden. Bei Regelungen rund um Grundeigentum oder erbrechtliche Wirkungen kann eine öffentliche Beurkundung nötig oder sinnvoll sein.

Der Vertrag kann festhalten, wer welche Anteile, Investitionen und Unterhaltskosten trägt und wie Mehrwerte bei einem Verkauf aufgeteilt werden. Das ist besonders wichtig, wenn nur eine Person im Grundbuch steht oder beide unterschiedlich viel investiert haben.

Nein. Ein Konkubinatsvertrag schafft keinen Erbanspruch. Für die erbrechtliche Absicherung braucht es ein Testament oder einen Erbvertrag. Beides sollte aufeinander abgestimmt sein.

Genau hier zeigt sich der Wert des Vertrags. Er regelt, wer welche Gegenstände, Anteile oder Investitionen übernimmt und wie gemeinsame Werte aufgeteilt werden. Ohne Vereinbarung entstehen im Trennungsfall oft langwierige und teure Unsicherheiten.

Nein. Er ist ein Baustein von mehreren. Erst die Kombination aus Konkubinatsvertrag, Testament oder Erbvertrag und Vorsorge-Begünstigung sichert beide Partner umfassend ab. Den Überblick gibt die Seite Konkubinat absichern.

Dein nächster Schritt

Sichere eure gemeinsame Zukunft ab.

Ein Konkubinatsvertrag ist mehr als nur ein Dokument, er ist das Fundament für ein sorgenfreies Zusammenleben. Wir prüfen gemeinsam, welche Regelungen für eure Situation entscheidend sind.

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