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Steuern bei Pensionierung Schweiz 2026: Kapitalbezug richtig staffeln
Taschenrechner und Unterlagen auf einem Tisch, Symbolbild für die Steuerplanung bei der Pensionierung

Steuern bei Pensionierung . Schweiz

Der grösste Hebel liegt im Kalender.

Kapitalbezüge aus Pensionskasse und Säule 3a werden gesondert besteuert, aber progressiv. Wer sie über mehrere Jahre verteilt, senkt die Belastung deutlich.

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Auf einen Blick

Wie Vorsorgegelder besteuert werden.

Kapitalleistungen aus Pensionskasse, Freizügigkeitskonto und Säule 3a werden getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz besteuert. Beim Bund beträgt dieser ein Fünftel des ordentlichen Tarifs, die Kantone haben eigene Tarife. Weil der Satz mit der Höhe der Leistung steigt, entscheidet die Verteilung der Bezüge über mehrere Steuerjahre über die tatsächliche Belastung. Renten werden dagegen jedes Jahr zu hundert Prozent als Einkommen versteuert.

  1. 1/5des ordentlichen Tarifs beträgt der Satz der direkten Bundessteuer auf Kapitalleistungen aus Vorsorge.
  2. Ein Jahrist die entscheidende Einheit. Alle Kapitalbezüge desselben Kalenderjahres werden zusammengerechnet, bei Ehepaaren auch über beide Personen hinweg.
  3. 3 JahreSperrfrist zwischen einem Einkauf in die Pensionskasse und einem Kapitalbezug, sonst wird der Steuerabzug nachträglich aufgerechnet.
  4. 100 %der Rente sind steuerbares Einkommen, Jahr für Jahr, zum ordentlichen progressiven Tarif.

Stand Juli 2026 . Verfasst von Marc Raschle, Finanzplaner CFP®, MVP Partner GmbH, Gais AR

Nicht die Höhe des Bezugs entscheidet. Sondern das Jahr, in dem er anfällt.

Dieselbe Summe, anders verteilt, ergibt eine völlig andere Steuerrechnung.

Die Grundlagen

Kapital und Rente folgen zwei Logiken.

Einmalig und reduziert auf der einen Seite, jährlich und voll auf der anderen. Wer das Prinzip versteht, trifft die richtige Wahl.

Kapitalbezug

Einmalige Kapitalleistungssteuer

Der Bezug wird gesondert vom übrigen Einkommen erfasst und zu einem reduzierten Satz besteuert. Danach ist er abgegolten.

  • Einmalige Besteuerung, getrennt vom Einkommen
  • Progressiver Tarif, der Satz steigt mit der Höhe
  • Stark vom Wohnkanton abhängig
  • Bezüge desselben Jahres werden zusammengerechnet
  • Das bezogene Kapital erhöht danach das steuerbare Vermögen
Rentenbezug

Jährliche Einkommenssteuer

Die Rente zählt vollständig zum steuerbaren Einkommen und wird zum ordentlichen Tarif erfasst, solange sie fliesst.

  • Volle Besteuerung als Einkommen, jedes Jahr
  • Erhöht die Progression auf das Gesamteinkommen
  • Wirkt zusammen mit AHV und weiteren Einkünften
  • Kein Vermögenszuwachs, dafür dauerhafte Belastung
  • Planbar, aber nicht gestaltbar

Die Hebel

Drei Stellschrauben. Alle brauchen Vorlauf.

Sie entscheiden, wie viel vom Bezug beim Steueramt landet und wie viel bei dir bleibt.

Hebel 01

Bezüge staffeln

Der Tarif ist progressiv. Wer Pensionskasse, mehrere Säule-3a-Konten und Freizügigkeitsguthaben auf verschiedene Kalenderjahre verteilt, bricht diese Progression. Voraussetzung sind mehrere Gefässe, die früh genug angelegt wurden.

Ersparnis berechnen
Hebel 02

Der Wohnkanton

Die Kapitalleistungssteuer ist kantonal sehr unterschiedlich geregelt. Massgebend ist der Wohnsitz im Zeitpunkt der Fälligkeit. Ein Wechsel will sauber und rechtzeitig geplant sein und sollte nie allein aus Steuergründen erfolgen.

Wirkung: kantonsabhängig
Hebel 03

Einkäufe und die Dreijahresfrist

Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse senken das steuerbare Einkommen im Einkaufsjahr. Erfolgt danach innerhalb von drei Jahren ein Kapitalbezug, wird der Abzug aufgerechnet. Einkauf und Bezug müssen zeitlich aufeinander abgestimmt sein.

Wirkung: doppelt, aber fristgebunden
Zu beachten

Der Ehepartner zählt mit

Bei verheirateten Paaren werden Kapitalbezüge beider Ehegatten im selben Jahr zusammengerechnet. Wer unabhängig voneinander plant, hebelt die eigene Staffelung aus.

Häufig übersehen
Zu beachten

Säule 3a nur ganz

Ein Säule-3a-Konto muss immer vollständig bezogen werden, ein Teilbezug ist nicht möglich. Wer staffeln will, braucht deshalb mehrere Konten, und die müssen Jahre vorher eröffnet worden sein.

Vorlauf nötig
Der Anfang

Individuelle Berechnung

Alle Hebel greifen ineinander und wirken je nach Kanton und Situation unterschiedlich. Eine konkrete Rechnung ist der einzige verlässliche Weg.

Termin vereinbaren

Was Staffelung bewirkt

Gleicher Betrag. Anderes Jahr. Andere Rechnung.

1 Jahr Alles auf einmal bezogen. Der volle Betrag trifft den höchsten Punkt des progressiven Tarifs.
3 Jahre Derselbe Betrag verteilt. Jeder Teilbezug wird tiefer besteuert, die Ersparnis kann fünfstellig ausfallen.

Die Progression ist die Chance, nicht das Problem. Vorausgesetzt, man kennt sie früh genug.

Aktuelle Entwicklung

Die geplante Steuererhöhung ist vom Tisch.

Stand Juli 2026

Parlament streicht Massnahme 56 aus dem Entlastungspaket 27

Der Bundesrat wollte Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule bei der direkten Bundessteuer höher und progressiver besteuern. Betroffen gewesen wären vor allem grössere Bezüge, Beträge bis rund CHF 100'000 hätten sich kaum verändert. Die kantonalen Steuern wären unberührt geblieben.

Der Ständerat lehnte die Massnahme im Dezember 2025 mit 34 zu 10 Stimmen ab, der Nationalrat folgte in der Frühjahrssession 2026. Damit bleibt die heutige Besteuerung von Kapitalbezügen unverändert.

Für die Planung heisst das: Wer seine Pensionierung auf Basis der geltenden Regeln vorbereitet hat, muss nichts umstellen. Das Thema ist damit aber nicht endgültig erledigt. Im Rahmen der nächsten Reformschritte in der Altersvorsorge stehen sowohl die Besteuerung von Kapitalbezügen als auch die Flexibilität beim frühen Bezug weiterhin zur Diskussion.

Quellen: Eidgenössische Finanzverwaltung, Botschaft zum Entlastungspaket 27 vom 19. September 2025, parlamentarische Beratung Winter- und Frühjahrssession 2025/26.

Regeln und Fristen

Was bei jedem Bezug gilt.

Besteuerung von Vorsorgegeldern in der Schweiz, Stand Juli 2026
RegelWertBedeutung für die Planung
Satz direkte Bundessteuer1/5 des TarifsKapitalleistungen aus Vorsorge werden gesondert und zu einem Fünftel des ordentlichen Tarifs besteuert.
Kantonale Steuersehr unterschiedlichJeder Kanton hat einen eigenen Tarif. Bei gleichem Bezug entstehen erhebliche Unterschiede.
Zusammenrechnungpro KalenderjahrAlle Kapitalleistungen eines Jahres werden addiert, bei Ehepaaren über beide Personen hinweg.
Massgebender Wohnsitzbei FälligkeitEntscheidend ist der steuerrechtliche Wohnsitz im Zeitpunkt der Auszahlung, nicht der frühere.
Wohnsitz im AuslandQuellensteuerErhoben am Sitz der Vorsorgeeinrichtung. Eine Rückerstattung ist je nach Doppelbesteuerungsabkommen möglich.
Sperrfrist nach Einkauf3 JahreKapitalbezug innerhalb dieser Frist führt zur nachträglichen Aufrechnung des Einkaufsabzugs.
Bezug Säule 3anur vollständigEin Konto kann nicht teilweise bezogen werden. Staffelung setzt mehrere Konten voraus.
Fenster Säule 3a5 Jahre vorherBezug frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter, bei Weiterarbeit aufschiebbar bis 70.
Rente100 % steuerbarVollständig als Einkommen zu versteuern, zum ordentlichen progressiven Tarif.
Nach dem BezugVermögenssteuerBezogenes Kapital zählt danach zum steuerbaren Vermögen, Erträge daraus zum Einkommen.

Quellen: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge, kantonale Steuergesetze. Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die geltende Gesetzgebung, das Reglement deiner Vorsorgeeinrichtung und die Praxis deines Wohnsitzkantons.

Grundlagen

Wie eine Bezugsstrategie entsteht.

Warum die Progression der entscheidende Punkt ist

Die Kapitalleistungssteuer ist eine eigene Steuer mit eigenem Tarif. Sie fällt einmalig an, getrennt vom übrigen Einkommen, und ist deutlich tiefer als die ordentliche Einkommenssteuer. Entscheidend ist aber, dass auch dieser reduzierte Tarif progressiv ist: Je höher die Leistung in einem Jahr, desto höher der angewandte Satz.

Daraus folgt die zentrale Gestaltungsmöglichkeit. Wer sein gesamtes Vorsorgevermögen in einem einzigen Jahr bezieht, landet am oberen Ende des Tarifs. Wer denselben Betrag über mehrere Kalenderjahre verteilt, wird für jeden Teilbezug tiefer besteuert. Die Ersparnis hängt von den Beträgen und vom Kanton ab und bewegt sich bei grösseren Vermögen regelmässig im fünfstelligen Bereich. Wie gross der Unterschied in deinem Kanton ausfällt, zeigt der Steuerrechner für den Kapitalbezug.

Was Staffelung praktisch voraussetzt

Staffeln lässt sich nur, was in getrennten Gefässen liegt. Ein Säule-3a-Konto muss immer vollständig bezogen werden, ein Teilbezug ist ausgeschlossen. Wer über drei Jahre verteilen will, braucht deshalb entsprechend viele Konten, und diese müssen lange vorher eröffnet worden sein. Nachträglich lässt sich ein bestehendes Guthaben nicht mehr aufteilen.

Bei der Pensionskasse hängt es vom Reglement ab, ob ein Teilbezug möglich ist und welche Anmeldefristen gelten. Freizügigkeitsguthaben aus früheren Arbeitsverhältnissen bilden ein eigenes Gefäss und lassen sich häufig in einem anderen Jahr beziehen als die laufende Pensionskasse.

Der häufigste teure Fehler

Bei verheirateten Paaren werden die Kapitalbezüge beider Ehegatten im selben Kalenderjahr zusammengerechnet. Wenn beide unabhängig voneinander planen und zufällig im gleichen Jahr beziehen, ist die sorgfältig aufgebaute Staffelung wirkungslos. Dieser Punkt wird regelmässig übersehen, weil jede Person ihre eigene Vorsorge im Blick hat, aber niemand die gemeinsame Steuerrechnung.

Der zweite häufige Fehler betrifft die Dreijahresfrist. Ein Einkauf in die Pensionskasse senkt das steuerbare Einkommen sofort und ist damit sehr attraktiv. Erfolgt innerhalb der folgenden drei Jahre ein Kapitalbezug, rechnet die Steuerbehörde den Abzug jedoch nachträglich auf. Wer spät einkauft und früh bezieht, zahlt am Ende doppelt.

Was in eine Bezugsstrategie gehört

  • Vollständige Übersicht. Pensionskasse, alle Freizügigkeitsguthaben, sämtliche Säule-3a-Konten, auch die vergessenen aus früheren Arbeitsverhältnissen.
  • Reglement der Pensionskasse. Ist ein Teilbezug möglich, welche Fristen gelten, bis wann muss die Anmeldung erfolgen.
  • Zeitplan über mehrere Jahre. Welcher Bezug fällt in welches Kalenderjahr, abgestimmt mit dem Partner.
  • Einkaufsplanung. Wie viel Einkaufspotenzial besteht, und bis wann muss der letzte Einkauf erfolgen, damit die Dreijahresfrist eingehalten ist.
  • Wohnsitzfrage. Nur relevant bei grösseren Vermögen und nur, wenn ein Umzug ohnehin zur Debatte steht. Mehr dazu unter Kapital oder Rente.
  • Die Zeit danach. Das bezogene Kapital erhöht die Vermögenssteuer, die Erträge daraus das steuerbare Einkommen. Beides gehört in die Rechnung.
Marc Raschle, Gründer der MVP Partner GmbH und zertifizierter Finanzplaner CFP®

Über den Autor

Steuern spart man nicht im Bezugsjahr. Man spart sie in den Jahren davor.
Marc RaschleFinanzplaner CFP® . Eidg. Fachausweis Finanzplanung . Vorstand FPVS

Häufige Fragen

Fragen zur Steuerplanung.

Getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz. Bei der direkten Bundessteuer beträgt dieser ein Fünftel des ordentlichen Tarifs, die Kantone wenden eigene Tarife an. Die Steuer fällt einmalig an und ist danach abgegolten. Der Tarif ist allerdings progressiv, weshalb die Höhe des Bezugs in einem einzelnen Jahr entscheidend ist.

Nicht zwingend. Kapital wird einmalig und reduziert besteuert, die Rente jedes Jahr voll als Einkommen. Welche Variante günstiger ausfällt, hängt vom Wohnkanton, von der Höhe des Guthabens, vom übrigen Einkommen nach der Pensionierung und von der Bezugsdauer ab. Dazu kommt, dass bezogenes Kapital anschliessend der Vermögenssteuer unterliegt. Erst die individuelle Rechnung zeigt das Ergebnis.

Weil der Tarif progressiv ist, senkt jede Verteilung über zusätzliche Kalenderjahre den angewandten Satz. Bei grösseren Vorsorgevermögen bewegt sich die Ersparnis regelmässig im fünfstelligen Bereich. Der genaue Betrag hängt stark vom Wohnkanton und von der Gemeinde ab.

Wichtig ist die Kehrseite: Bezüge desselben Kalenderjahres werden zusammengerechnet. Wer mehrere Gefässe im gleichen Jahr auflöst, erreicht das Gegenteil.

Ja, wenn sie im selben Kalenderjahr ausbezahlt werden. Für die Berechnung der Kapitalleistungssteuer werden sämtliche Vorsorgebezüge eines Jahres addiert, unabhängig davon, aus welchem Gefäss sie stammen. Genau deshalb lohnt es sich, Pensionskasse, Freizügigkeitsguthaben und die einzelnen Säule-3a-Konten auf verschiedene Jahre zu verteilen.

Ja. Bei verheirateten Paaren werden die Kapitalleistungen beider Ehegatten im selben Kalenderjahr zusammengerechnet. Das ist einer der häufigsten und teuersten Planungsfehler, weil beide Partner ihre Vorsorge meist getrennt betrachten. Die Staffelung muss über beide Personen hinweg abgestimmt werden.

Ein freiwilliger Einkauf senkt das steuerbare Einkommen im Einkaufsjahr. Erfolgt innerhalb der folgenden drei Jahre ein Kapitalbezug, rechnet die Steuerbehörde den Abzug jedoch nachträglich auf. Wer mit dreiundsechzig Kapital beziehen will, muss den letzten Einkauf also spätestens mit sechzig getätigt haben. Einkauf und Bezug gehören deshalb in dieselbe Planung.

Deutlich. Die Kapitalleistungssteuer ist kantonal geregelt, und die Tarife unterscheiden sich erheblich. Massgebend ist der steuerrechtliche Wohnsitz im Zeitpunkt der Fälligkeit, nicht der Wohnsitz während der Ansparphase. Ein Umzug kann sich bei grossen Vermögen rechnen, muss aber echt und rechtzeitig erfolgen und sollte nie allein aus Steuergründen entschieden werden.

Bei Wohnsitz im Ausland wird die Kapitalleistung an der Quelle besteuert, und zwar am Sitz der Vorsorgeeinrichtung. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzstaat kann diese Quellensteuer ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Ob und wie das gelingt, hängt vom jeweiligen Land ab und sollte vor dem Wegzug geklärt werden.

Nein. Ein Säule-3a-Konto muss immer vollständig aufgelöst werden. Wer die Bezüge über mehrere Jahre staffeln will, braucht deshalb mehrere Konten, und diese müssen lange im Voraus eröffnet worden sein. Ein bestehendes Guthaben lässt sich nachträglich nicht mehr aufteilen.

Aktuell nicht. Der Bundesrat hatte im Entlastungspaket 27 eine höhere und progressivere Besteuerung von Kapitalbezügen bei der direkten Bundessteuer vorgeschlagen. Der Ständerat lehnte diese Massnahme im Dezember 2025 mit 34 zu 10 Stimmen ab, der Nationalrat folgte in der Frühjahrssession 2026. Damit bleibt die heutige Regelung bestehen.

Endgültig vom Tisch ist das Thema damit nicht. In den kommenden Reformschritten der Altersvorsorge stehen sowohl die Besteuerung von Kapitalbezügen als auch die Flexibilität beim frühen Bezug weiterhin zur Diskussion.

Fünf bis zehn Jahre vor der Pensionierung. Alle wirksamen Hebel brauchen Vorlauf: Die Staffelung setzt mehrere Gefässe voraus, Einkäufe unterliegen der Dreijahresfrist, und ein Wohnsitzwechsel muss rechtzeitig und echt vollzogen sein. Wer erst im letzten Jahr beginnt, kann nur noch verwalten, nicht mehr gestalten.

Heute geplant, morgen gespart.

Wir rechnen deine Bezugsstrategie über mehrere Jahre durch, mit deinen Zahlen und deinem Kanton. Klar, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.

30 Minuten . Digital oder vor Ort in Gais, Zürich und St. Gallen