Immer mehr Paare entscheiden sich gegen eine Heirat – rechtlich gesehen leben sie damit im sogenannten Konkubinat.
Doch Vorsicht: Wer nicht verheiratet ist, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Erbe, Pensionskasse oder AHV-Hinterlassenenrente.
Das bedeutet:
Ohne gezielte Planung kann Ihr Partner im Ernstfall leer ausgehen – sei es bei einem Unfall, einer Krankheit oder im Todesfall.
Anders als verheiratete Paare geniessen Konkubinatspaare keine automatischen Schutzrechte:
❌ Kein gesetzlicher Erbanspruch
❌ Keine AHV-Hinterlassenenrente
❌ Kein Zugang zur Pensionskasse des Partners
❌ Keine Mitbestimmung im medizinischen Notfall
❌ Steuerliche Nachteile bei Vermögen und Liegenschaften
Deshalb ist es wichtig, die wichtigsten Punkte frühzeitig zu regeln.
Auch ohne Trauschein gibt es Möglichkeiten, sich gegenseitig abzusichern:
✅ Testament
Nur durch ein Testament können Sie Ihren Partner überhaupt als Erben einsetzen.
✅ Vorsorgeauftrag
Wer entscheidet im Notfall für Sie? Ohne Ehepartner: niemand automatisch.
✅ Patientenverfügung
Wird Ihr Partner bei einem Unfall oder in einer schweren Krankheit einbezogen?
✅ Erbvertrag (bei gemeinsamen Kindern)
Gerade bei Patchwork-Familien kann ein Erbvertrag Konflikte verhindern.
✅ Lebensversicherung
Ein sinnvoller Weg, um im Todesfall einen finanziellen Ausgleich zu schaffen.
Unverheiratete Paare müssen den Nachlass aktiv regeln. Andernfalls gilt:
„Blut vor Bindung“ – gesetzlich erben Eltern, Kinder oder Geschwister, nicht der Lebenspartner.
Was Sie regeln sollten:
– Testament mit Erbeinsetzung
– Pflichtteile für Kinder beachten
– Wohnrecht oder Nutzniessung sichern
– Immobilien sorgfältig übertragen
– Schulden und Hypotheken planen
Patchwork-Familien stellen besondere Herausforderungen:
– Vorsicht bei der Erbverteilung
– Absicherung des Partners und der Kinder aus früheren Ehen
– Klare Regelung beugt Streit vor
Wir helfen Ihnen, auch komplexe Familienkonstellationen sauber und rechtssicher zu lösen.