Konkubinat absichern in der Schweiz – was du unbedingt regeln solltest

Viele Paare leben im Konkubinat und gehen davon aus, dass sie automatisch abgesichert sind.
In der Schweiz ist das jedoch nicht der Fall. Wer nichts regelt, überlässt im Ernstfall vieles dem Zufall.

Was im Konkubinat nicht automatisch geregelt ist

Im Konkubinat gelten andere Regeln als bei verheirateten Paaren. Besonders wichtig zu wissen:

❌ Kein gesetzlicher Erbanspruch
❌ Keine AHV-Hinterlassenenrente
❌ Kein Zugang zur Pensionskasse des Partners
❌ Keine Mitbestimmung im medizinischen Notfall
❌ Steuerliche Nachteile bei Vermögen und Liegenschaften

Ohne eigene Vorkehrungen kann es passieren, dass der Partner im Todesfall oder bei Invalidität finanziell kaum abgesichert ist.

Welche Absicherungen im Konkubinat sinnvoll sind

Je nach Situation können verschiedene Instrumente entscheidend sein.

✅ Testament

Ohne Testament erbt der Partner im Konkubinat nichts. Mit einem Testament kannst du festlegen, wie dein Vermögen im Todesfall verteilt werden soll – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Weitere Infos zur Nachlassplanung findest du hier.

✅ Begünstigung in der Pensionskasse (BVG)

Viele Pensionskassen verlangen eine schriftliche Anmeldung des Partners. Erfolgt diese nicht, besteht unter Umständen kein Anspruch auf Leistungen.

✅ Säule 3a und 3b prüfen

In der privaten Vorsorge kannst du Begünstigte festlegen. Diese Regelung sollte bewusst überprüft und angepasst werden.

✅ Konkubinatsvertrag

Ein Konkubinatsvertrag regelt Fragen zu Vermögen, Kostenaufteilung und Eigentum – insbesondere bei gemeinsamem Wohneigentum oder grösseren Investitionen.

✅ Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung kann gezielt eingesetzt werden, um den Partner finanziell abzusichern, etwa zur Deckung von Hypotheken oder laufenden Verpflichtungen.

Welche Kombination sinnvoll ist, hängt stark von Einkommen, Vermögen, Kindern und individuellen Lebensumständen ab.

Typische Fehler im Konkubinat

In der Praxis zeigen sich immer wieder ähnliche Annahmen:

  • „Wir sind seit vielen Jahren zusammen, das reicht.“

  • „Die Pensionskasse wird das schon automatisch regeln.“

  • „Ein Testament brauchen wir noch nicht.“

  • „Das betrifft uns erst im Alter.“

Gerade solche Annahmen führen häufig zu unerwarteten finanziellen Problemen.

Was passiert im Todesfall im Konkubinat?

Im Konkubinat besteht kein gesetzlicher Erbanspruch für den Lebenspartner. Ohne Testament erben stattdessen die gesetzlichen Erben – beispielsweise Kinder oder Eltern.

Insbesondere bei gemeinsamem Wohneigentum oder laufenden Verpflichtungen kann das zu schwierigen Situationen führen. Eine klare Regelung schafft Sicherheit für beide Partner.

Wann professionelle Begleitung sinnvoll ist

Eine individuelle Prüfung ist besonders wichtig, wenn:

  • gemeinsames Wohneigentum besteht

  • Kinder aus früheren Beziehungen involviert sind

  • selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt

  • grössere Vermögenswerte vorhanden sind

  • unterschiedliche Einkommen abgesichert werden sollen

Im Konkubinat gibt es keine Standardlösung. Es braucht eine saubere Einordnung der persönlichen Situation.

Was du jetzt konkret tun kannst

  • Prüfe, ob dein Partner in der Pensionskasse korrekt gemeldet ist.

  • Überprüfe die Begünstigung in der Säule 3a.

  • Kläre, ob ein Testament besteht oder notwendig ist.

  • Überlege, ob ein Konkubinatsvertrag sinnvoll wäre.

Wenn du unsicher bist, wo du stehst, hilft ein strukturiertes Gespräch.

Klarheit statt Unsicherheit

Viele Paare im Konkubinat sind überrascht, welche Lücken bestehen. Ein persönliches Gespräch schafft Überblick – ruhig, strukturiert und unverbindlich.

Wenn du unsicher bist, ob bei dir alles richtig geregelt ist, klären wir das gemeinsam in einem unverbindlichen Gespräch.

FAQ – Häufige Fragen zum Konkubinat in der Schweiz

Hat man im Konkubinat Anspruch auf Erbe?

Nein. Ohne Testament besteht kein gesetzlicher Erbanspruch für den Lebenspartner.

In vielen Fällen ja. Zahlreiche Pensionskassen verlangen eine schriftliche Anmeldung, damit im Todesfall Leistungen ausgerichtet werden.

Nein. Ein gemeinsames Konto ersetzt weder ein Testament noch eine Begünstigungsregelung in der Vorsorge.

Ein Konkubinatsvertrag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber bei Wohneigentum oder grösserem Vermögen sinnvoll sein.

In der Ehe bestehen gesetzliche Ansprüche in Bezug auf Erbrecht und Vorsorge. Im Konkubinat müssen diese Regelungen aktiv und individuell getroffen werden.