Gesamtplanung & Schutz

Konkubinat absichern
in der Schweiz

Was du unbedingt regeln solltest.

Viele Paare leben im Konkubinat und gehen davon aus, dass sie automatisch abgesichert sind.

In der Schweiz ist das jedoch nicht der Fall. Wer nichts regelt, überlässt im Ernstfall vieles dem Zufall.

Vorsorge, Erbrecht und Vertrag – alles aus einer Hand für eure Sicherheit.

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Konkubinat Absicherung
Analyse & Status Quo

Was im Konkubinat nicht automatisch geregelt ist

Besonders wichtig zu wissen: Ohne explizite Vorkehrungen entstehen im Ernstfall kritische Versorgungslücken.

✧ Systematische Fehler

Typische Fehler im Konkubinat

In der Praxis zeigen sich immer wieder ähnliche Annahmen, die im Ernstfall zu unerwarteten finanziellen Problemen führen:

Wir sind seit vielen Jahren zusammen, das reicht.

Die Pensionskasse wird das schon automatisch regeln.

Ein Testament brauchen wir noch nicht.

Das betrifft uns erst im Alter.

✧ Worst-Case Szenario

Was passiert im Todesfall?

Im Konkubinat besteht kein gesetzlicher Erbanspruch für den Lebenspartner. Ohne Testament erben stattdessen die gesetzlichen Erben – beispielsweise Kinder oder Eltern.

Insbesondere bei gemeinsamem Wohneigentum oder laufenden Verpflichtungen kann das zu schwierigen Situationen führen. Eine klare Regelung schafft Sicherheit für beide Partner.

✧ Strategische Einordnung

Wann professionelle Begleitung sinnvoll ist

Im Konkubinat gibt es keine Standardlösung. Eine individuelle Prüfung der persönlichen Situation ist besonders wichtig, wenn:

Gemeinsames Wohneigentum besteht
Kinder aus früheren Beziehungen involviert sind
Selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt
Grössere Vermögenswerte vorhanden sind
Unterschiedliche Einkommen abgesichert werden sollen

Was du jetzt konkret tun kannst

  • Prüfe, ob dein Partner in der Pensionskasse korrekt gemeldet ist.
  • Überprüfe die Begünstigung in der Säule 3a.
  • Kläre, ob ein Testament besteht oder notwendig ist.
  • Überlege, ob ein Konkubinatsvertrag sinnvoll wäre.

Wenn du unsicher bist, wo du stehst, hilft ein strukturiertes Gespräch.

Klarheit statt Unsicherheit

Viele Paare im Konkubinat sind überrascht, welche Lücken bestehen. Ein persönliches Gespräch schafft Überblick – ruhig, strukturiert und unverbindlich.

Wenn du unsicher bist, ob bei dir alles richtig geregelt ist, klären wir das gemeinsam.

Unverbindliches Erstgespräch
✧ Wissensdatenbank

FAQ – Häufige Fragen zum Konkubinat

Hat man im Konkubinat Anspruch auf Erbe?
Nein. Ohne Testament besteht kein gesetzlicher Erbanspruch für den Lebenspartner. Wenn keine letztwillige Verfügung vorliegt, geht das Vermögen ausschliesslich an die gesetzlichen Erben (wie Kinder oder Eltern) über.
Muss man den Partner bei der Pensionskasse anmelden?
In den meisten Fällen ja. Im Gegensatz zur AHV (welche Konkubinatspartner nicht berücksichtigt), bieten viele Pensionskassen Leistungen für Lebenspartner an. Diese setzen jedoch meist eine aktive, schriftliche Anmeldung zu Lebzeiten voraus.
Reicht ein gemeinsames Konto als Absicherung?
Nein, ein gemeinsames Konto ersetzt keine rechtliche Absicherung. Im Todesfall eines Partners kann das Konto durch die Bank vorübergehend gesperrt werden, bis die Erbfolge rechtlich geklärt ist. Dies kann zu Liquiditätsengpässen für den hinterbliebenen Partner führen.
Ist ein Konkubinatsvertrag zwingend?
Er ist gesetzlich nicht zwingend, wird aber stark empfohlen. Er schafft klare Verhältnisse bezüglich Eigentum, Aufteilung der laufenden Kosten und regelt die finanzielle Entflechtung im Falle einer Trennung – was besonders bei gemeinsamem Wohneigentum unerlässlich ist.
Was ist der Unterschied zwischen Ehe und Konkubinat?
Die Ehe ist im ZGB stark reguliert und schützt die Partner automatisch durch Güterrecht, Erbrecht und Unterhaltspflichten. Das Konkubinat ist rechtlich gesehen eine einfache Gesellschaft; es gibt keinen automatischen rechtlichen oder finanziellen Schutz ohne explizite Verträge.