Viele Paare leben im Konkubinat und gehen davon aus, dass sie automatisch abgesichert sind.
In der Schweiz ist das jedoch nicht der Fall. Wer nichts regelt, überlässt im Ernstfall vieles dem Zufall.
Im Konkubinat gelten andere Regeln als bei verheirateten Paaren. Besonders wichtig zu wissen:
❌ Kein gesetzlicher Erbanspruch
❌ Keine AHV-Hinterlassenenrente
❌ Kein Zugang zur Pensionskasse des Partners
❌ Keine Mitbestimmung im medizinischen Notfall
❌ Steuerliche Nachteile bei Vermögen und Liegenschaften
Ohne eigene Vorkehrungen kann es passieren, dass der Partner im Todesfall oder bei Invalidität finanziell kaum abgesichert ist.
Je nach Situation können verschiedene Instrumente entscheidend sein.
Ohne Testament erbt der Partner im Konkubinat nichts. Mit einem Testament kannst du festlegen, wie dein Vermögen im Todesfall verteilt werden soll – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Weitere Infos zur Nachlassplanung findest du hier.
Begünstigung in der Pensionskasse (BVG)
Viele Pensionskassen verlangen eine schriftliche Anmeldung des Partners. Erfolgt diese nicht, besteht unter Umständen kein Anspruch auf Leistungen.
In der privaten Vorsorge kannst du Begünstigte festlegen. Diese Regelung sollte bewusst überprüft und angepasst werden.
Ein Konkubinatsvertrag regelt Fragen zu Vermögen, Kostenaufteilung und Eigentum – insbesondere bei gemeinsamem Wohneigentum oder grösseren Investitionen.
Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung kann gezielt eingesetzt werden, um den Partner finanziell abzusichern, etwa zur Deckung von Hypotheken oder laufenden Verpflichtungen.
Welche Kombination sinnvoll ist, hängt stark von Einkommen, Vermögen, Kindern und individuellen Lebensumständen ab.
In der Praxis zeigen sich immer wieder ähnliche Annahmen:
„Wir sind seit vielen Jahren zusammen, das reicht.“
„Die Pensionskasse wird das schon automatisch regeln.“
„Ein Testament brauchen wir noch nicht.“
„Das betrifft uns erst im Alter.“
Gerade solche Annahmen führen häufig zu unerwarteten finanziellen Problemen.
Im Konkubinat besteht kein gesetzlicher Erbanspruch für den Lebenspartner. Ohne Testament erben stattdessen die gesetzlichen Erben – beispielsweise Kinder oder Eltern.
Insbesondere bei gemeinsamem Wohneigentum oder laufenden Verpflichtungen kann das zu schwierigen Situationen führen. Eine klare Regelung schafft Sicherheit für beide Partner.
Eine individuelle Prüfung ist besonders wichtig, wenn:
gemeinsames Wohneigentum besteht
Kinder aus früheren Beziehungen involviert sind
selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt
grössere Vermögenswerte vorhanden sind
unterschiedliche Einkommen abgesichert werden sollen
Im Konkubinat gibt es keine Standardlösung. Es braucht eine saubere Einordnung der persönlichen Situation.
Prüfe, ob dein Partner in der Pensionskasse korrekt gemeldet ist.
Überprüfe die Begünstigung in der Säule 3a.
Kläre, ob ein Testament besteht oder notwendig ist.
Überlege, ob ein Konkubinatsvertrag sinnvoll wäre.
Wenn du unsicher bist, wo du stehst, hilft ein strukturiertes Gespräch.
Viele Paare im Konkubinat sind überrascht, welche Lücken bestehen. Ein persönliches Gespräch schafft Überblick – ruhig, strukturiert und unverbindlich.
Wenn du unsicher bist, ob bei dir alles richtig geregelt ist, klären wir das gemeinsam in einem unverbindlichen Gespräch.
Nein. Ohne Testament besteht kein gesetzlicher Erbanspruch für den Lebenspartner.
In vielen Fällen ja. Zahlreiche Pensionskassen verlangen eine schriftliche Anmeldung, damit im Todesfall Leistungen ausgerichtet werden.
Nein. Ein gemeinsames Konto ersetzt weder ein Testament noch eine Begünstigungsregelung in der Vorsorge.
Ein Konkubinatsvertrag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber bei Wohneigentum oder grösserem Vermögen sinnvoll sein.
In der Ehe bestehen gesetzliche Ansprüche in Bezug auf Erbrecht und Vorsorge. Im Konkubinat müssen diese Regelungen aktiv und individuell getroffen werden.