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Vorsorge & Nachlass · 50+

Konkubinat richtig absichern.

Unverheiratete Paare sind rechtlich kaum geschützt. Ohne aktive Vorkehrungen steht der überlebende Partner im Ernstfall mit leeren Händen da. Bei AHV, Pensionskasse und im Erbrecht gelten andere Regeln als für Ehepaare.

Was bei Ehepaaren automatisch greift, müssen Konkubinatspaare selbst regeln.

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Kurz erklärt

Unverheiratete Paare sind in der Schweiz kaum automatisch abgesichert. Bei AHV, Pensionskasse, Erbrecht und Steuern gelten andere Regeln als für Ehepaare. Wer den Partner absichern will, regelt das aktiv über vier Instrumente: Testament oder Erbvertrag, PK-Begünstigung, Konkubinatsvertrag und Vorsorgeauftrag mit Patientenverfügung.

  • AHVkeine Witwen- oder Witwerrente für Konkubinatspartner
  • PensionskasseLeistung nur bei passendem Reglement und schriftlicher Meldung
  • Erbrechtkein gesetzlicher Anspruch, nur über Testament oder Erbvertrag
  • Steuernmeist als Nicht-Verwandte, je nach Kanton bis rund 40 Prozent

Stand Juli 2026 · MVP Partner GmbH, Marc Raschle

Wo die Lücken sind

Vier Bereiche, in denen das Gesetz nicht für euch sorgt.

Bei Ehepaaren greifen AHV, Pensionskasse und Erbrecht weitgehend automatisch. Im Konkubinat gilt das nicht, hier müsst ihr selbst aktiv werden. Diese vier Bereiche entscheiden, ob der überlebende Partner abgesichert ist.

01
1. Säule

AHV, keine Hinterlassenenrente

Stirbt ein Ehepartner, erhält der andere eine Witwen- oder Witwerrente. Konkubinatspartner haben keinen solchen Anspruch, egal wie lange die Beziehung dauerte.

Lichtblick: Zu Lebzeiten gibt es keine Plafonierung. Beide erhalten die volle Einzelrente, während Ehepaare auf maximal 150 Prozent gekürzt werden.

02
2. Säule

Pensionskasse, nicht garantiert

Ob der Konkubinatspartner Hinterlassenenleistungen erhält, ist reglementabhängig. Viele Kassen zahlen, aber nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, zum Beispiel fünf Jahre Lebensgemeinschaft, und eine Begünstigungserklärung eingereicht wurde.

To-do: Reglement prüfen und Begünstigung aktiv und schriftlich melden, sonst geht der Partner oft leer aus.

03
Erbrecht

Erbrecht, kein gesetzlicher Anspruch

Der Konkubinatspartner ist kein gesetzlicher Erbe. Ohne Testament oder Erbvertrag erbt er nichts, das gesamte Vermögen geht an Kinder, Eltern oder Geschwister.

Achtung: Selbst mit Testament fällt je nach Kanton eine Erbschaftssteuer von bis zu rund 40 Prozent an. Konkubinatspartner gelten steuerlich oft als Nicht-Verwandte.

04
Steuern

Steuern, getrennt veranlagt

Konkubinatspaare werden einzeln besteuert. Das kann ein Vorteil sein, keine Heiratsstrafe bei der Progression, bedeutet aber auch kein gemeinsamer Abzug und im Todesfall die volle Erbschaftssteuer-Problematik.

Tendenziell günstig bei zwei ähnlichen Einkommen. Die Kehrseite zeigt sich erst im Erb- und Vorsorgefall.

Die Lösung

Vier Instrumente, die echte Sicherheit schaffen.

Die gute Nachricht: Mit den richtigen Dokumenten lässt sich fast alles regeln. Diese vier Instrumente gehören in jede Konkubinats-Absicherung, idealerweise aufeinander abgestimmt.

Testament oder Erbvertrag

Das wichtigste Instrument. Per Testament kannst du deinen Partner im Rahmen der frei verfügbaren Quote begünstigen. Sind Kinder vorhanden, ist der Erbvertrag die stärkere, weil bindende Lösung, er kann nicht einseitig geändert werden und schafft Klarheit für alle Beteiligten.

Pflichtteile beachten · seit 2023 grösserer Spielraum

Konkubinat und Erbrecht im Detail

PK-Begünstigungserklärung

Damit die Pensionskasse im Todesfall an den Partner zahlt, muss die Begünstigung aktiv und schriftlich gemeldet werden, und das Reglement muss sie überhaupt zulassen. Hier liegt eine der häufigsten und teuersten Lücken. Auch in der Säule 3a und 3b lässt sich der Partner gezielt begünstigen.

Reglement prüfen · Frist und Bedingungen klären

Partner in der Vorsorge richtig begünstigen

Konkubinatsvertrag

Regelt das Zusammenleben und die Vermögensverhältnisse: Wer hat was eingebracht, wie werden gemeinsame Anschaffungen und Wohneigentum behandelt, was passiert bei Trennung? Schafft Klarheit und vermeidet Streit, besonders wichtig bei gemeinsamem Eigenheim.

Vermögen · Eigenheim · Trennungsregeln

Konkubinatsvertrag, sinnvoll oder notwendig

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Wird ein Partner urteilsunfähig, hat der andere ohne Vorsorgeauftrag keine automatische Vertretungsbefugnis, anders als bei Ehepaaren. Der Vorsorgeauftrag bestimmt, wer entscheiden darf, die Patientenverfügung regelt medizinische Fragen.

Vertretung · medizinische Entscheidungen

Vorsorgeauftrag im Detail

Diese Instrumente greifen ineinander. Ein Testament ohne abgestimmte PK-Begünstigung hat Lücken, ein Konkubinatsvertrag ohne Vorsorgeauftrag auch. Wir bringen sie in einer Gesamtbetrachtung zusammen, abgestimmt auf deine Vorsorge- und Nachlasssituation.

Ehepaar oder Konkubinat

Derselbe Ernstfall, zwei sehr verschiedene Ausgänge.

Ehepaar und Konkubinat im Vergleich, Schweiz, Stand Juli 2026.
BereichEhepaarKonkubinat
AHV-HinterlassenenrenteWitwen- oder WitwerrenteKein Anspruch
AHV zu LebzeitenPlafonierung auf 150 ProzentZwei volle Einzelrenten
PensionskassePartner automatisch begünstigtNur mit Reglement und Meldung
Gesetzliches ErbrechtJa, mit PflichtteilKein gesetzlicher Anspruch
ErbschaftssteuerIn fast allen Kantonen befreitMeist Höchsttarif als Nicht-Verwandte
Vertretung bei UrteilsunfähigkeitEingeschränktes gesetzliches VertretungsrechtNur mit Vorsorgeauftrag

Quelle: AHVG, ZGB, BVG Art. 20a, kantonale Erbschaftssteuergesetze. Konkubinatspartner gelten steuerlich meist als Nicht-Verwandte, Höchsttarife rund 40 Prozent (z.B. Tessin 41, Bern und Luzern 40).

Häufige Fragen

Konkubinat absichern, kurz beantwortet.

Nein. Egal wie lange ihr zusammenlebt, der Konkubinatspartner ist kein gesetzlicher Erbe. Ohne Testament oder Erbvertrag erbt er nichts. Das gesamte Vermögen geht an Kinder, Eltern oder Geschwister. Nur ein Testament oder Erbvertrag ändert das.

Nein. Eine Witwen- oder Witwerrente aus der AHV gibt es nur für verheiratete oder eingetragene Partner. Konkubinatspartner haben keinen Anspruch. Dafür werden eure Renten zu Lebzeiten nicht plafoniert, ihr erhaltet je die volle Einzelrente, während Ehepaare auf maximal 150 Prozent gekürzt werden.

Möglicherweise, das hängt vom Reglement ab. Viele Kassen sehen Leistungen für Konkubinatspartner vor, oft an Bedingungen geknüpft, zum Beispiel eine mehrjährige Lebensgemeinschaft. Entscheidend ist, dass eine Begünstigungserklärung aktiv und schriftlich eingereicht wurde. Ohne diese Meldung geht der Partner häufig leer aus.

Das ist kantonal sehr unterschiedlich. Da Konkubinatspartner steuerlich meist als Nicht-Verwandte gelten, fällt häufig der höchste Tarif an, je nach Kanton bis zu rund 40 Prozent. Nur wenige Kantone gewähren langjährigen Lebenspartnern Erleichterungen. Der Wohnkanton und die genaue Konstellation entscheiden.

Ein Testament kannst du jederzeit einseitig ändern. Ein Erbvertrag ist bindend und kann nicht ohne Zustimmung des Partners widerrufen werden, das schafft Sicherheit, besonders wenn Kinder im Spiel sind. Pflichtteile der Kinder müssen aber in beiden Fällen beachtet werden. Welches Instrument passt, hängt von eurer Situation ab.

Ohne Vorsorgeauftrag hast du keine automatische Vertretungsbefugnis, anders als Ehepartner. Im Ernstfall entscheidet sonst die Erwachsenenschutzbehörde, die KESB, nicht du. Ein Vorsorgeauftrag bestimmt, wer für den anderen handeln darf, die Patientenverfügung regelt medizinische Entscheidungen.

Das ist eine persönliche Entscheidung. Steuerlich kann das Konkubinat bei ähnlichen Einkommen vorteilhaft sein, und die AHV wird nicht plafoniert. Die Kehrseite sind die fehlenden automatischen Absicherungen bei Tod und Urteilsunfähigkeit. Mit den richtigen Dokumenten lässt sich der grösste Teil davon aber gezielt regeln, genau das schauen wir uns gemeinsam an.

Letzter Schritt

Sichert euch gegenseitig ab, bevor es zu spät ist.

In einem persönlichen Gespräch prüfen wir gemeinsam, wo bei euch die Lücken sind.

  • ob euer Partner im Todesfall überhaupt erbt und zu welchem Steuersatz
  • ob die Pensionskasse zahlt und die Begünstigung korrekt gemeldet ist
  • welche Dokumente euch fehlen, Testament, Erbvertrag, Vorsorgeauftrag
  • wie ihr ein gemeinsames Eigenheim sauber absichert
  • wie alles zu eurer Vorsorge- und Steuersituation passt
  • Unverbindlich
  • Diskret
  • Unabhängig

Eure Absicherungs-Checkliste

  • Testament oder Erbvertrag aufgesetzt
  • PK-Begünstigung schriftlich gemeldet
  • Konkubinatsvertrag vereinbart
  • Vorsorgeauftrag erstellt
  • Patientenverfügung hinterlegt
  • Erbschaftssteuer im Wohnkanton geklärt