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MVP Academy . Rechner

Steuern beim Kapitalbezug berechnen.

Vorsorgekapital wird beim Bezug einmalig und getrennt vom Einkommen besteuert, aber progressiv. Je mehr du in einem einzelnen Jahr beziehst, desto höher der Satz. Wer verteilen kann, zahlt weniger.

Rechner

50'0002 Mio.
Bezug verteilen auf
EinmalbezugCHF 0
0.0% effektiv
Gestaffelt über 2 JahreCHF 0
0.0% effektiv
Mögliche Ersparnis bei staffelbarem Kapital
CHF 0

Schätzung auf Basis der kantonalen Hauptorte, Alleinstehende, ohne Kirchensteuer, Stand 2026. Grundlage sind die effektiven Gesamtsätze von Bund, Kanton und Gemeinde gemäss Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Die tatsächliche Steuer hängt von deiner Gemeinde, deinem Zivilstand und deiner Konfession ab. Bezüge im selben Jahr werden zusammengerechnet, echte Staffelung braucht mehrere Steuerperioden und ist bei der Pensionskasse nur begrenzt möglich.

Der Rechner zeigt eine Schätzung. Die genaue Zahl für deine Gemeinde und deine Situation, inklusive der besten Staffelung, rechnen wir dir persönlich durch.

Bevor du rechnest

Drei Dinge, die über deine Steuer entscheiden.

01

Staffeln ist planbar

Aber es passiert nicht von allein. Die Pensionskasse lässt sich über eine Teilpensionierung in mehreren Schritten beziehen. Dazu kommen mehrere Gefässe: Pensionskasse, einzelne Säule-3a-Konten und Freizügigkeitsgelder, bezogen in verschiedenen Steuerjahren.

02

Was im selben Jahr fliesst, zählt zusammen

Alle Vorsorgebezüge eines Kalenderjahres zählen für die Progression zusammen, bei Ehepaaren auch über beide Personen hinweg. Echte Staffelung braucht darum unterschiedliche Steuerjahre, nicht bloss unterschiedliche Konten.

03

Einkäufe brauchen drei Jahre Vorlauf

Einkäufe in die Pensionskasse in den letzten drei Jahren vor einem Kapitalbezug werden in der Regel nicht anerkannt. Wer den Steuerabzug behalten will, muss früh planen.

Der Rechner zeigt das Sparpotenzial, das rechnerisch in der Staffelung steckt. Ob und wie stark du es nutzen kannst, hängt davon ab, wie dein Kapital auf die Gefässe verteilt ist und was das Reglement deiner Pensionskasse zulässt.

Aktuelle Entwicklung

Für Ehepaare ändert sich die Regel, aber noch nicht jetzt.

Stand Juli 2026

Individualbesteuerung angenommen, Zusammenrechnung gilt weiter

Heute werden die Kapitalbezüge beider Ehegatten im selben Kalenderjahr für die Progression zusammengerechnet. Diese Regel gilt unverändert, und der Rechner bildet sie ab.

Das Stimmvolk hat die Individualbesteuerung am 8. März 2026 mit rund 54 Prozent Ja angenommen. Mit ihr entfällt die Zusammenrechnung der Kapitalleistungen von Ehegatten, jede Person wird einzeln besteuert. In Kraft tritt das Gesetz aber erst später, spätestens am 1. Januar 2032. Die Kantone haben bis dahin Zeit, Gesetze, Tarife und Systeme anzupassen.

Für die Planung heisst das zweierlei. Wer in den nächsten Jahren bezieht, muss die Zusammenrechnung weiterhin einrechnen und die Bezüge beider Partner über verschiedene Kalenderjahre verteilen. Wer eine Staffelung über zehn Jahre aufbaut, plant dagegen in den Übergang hinein und sollte den Zeitpunkt des Inkrafttretens verfolgen, sobald er feststeht.

Quellen: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung, verabschiedet vom Parlament am 20. Juni 2025, angenommen in der Volksabstimmung vom 8. März 2026. Angaben ohne Gewähr.

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Kurz erklärt

Wie die Kapitalauszahlungssteuer funktioniert.

Wer sein Vorsorgekapital aus der Pensionskasse, einem Freizügigkeitskonto oder der Säule 3a bezieht, zahlt darauf eine einmalige Kapitalauszahlungssteuer. Sie wird getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz erhoben, auf Ebene Bund, Kanton und Gemeinde. Die Auszahlung wird also nicht zum steuerbaren Einkommen addiert.

Die direkte Bundessteuer beträgt einen Fünftel des ordentlichen Tarifs. Der kantonale und kommunale Anteil unterscheidet sich stark. Bei Bezügen zwischen CHF 100'000 und einer Million bewegt sich die effektive Gesamtbelastung je nach Kanton und Betrag zwischen rund zwei und elf Prozent. Bei einem Bezug von CHF 500'000 reicht die Steuer von etwa CHF 25'700 in Appenzell Innerrhoden bis rund CHF 49'600 in Appenzell Ausserrhoden, ein Unterschied von fast CHF 24'000.

Weil der Tarif progressiv ist, steigt der Satz mit der Höhe des Bezugs in einem einzelnen Jahr. Genau hier setzt die Staffelung an. Wie eine Bezugsstrategie über mehrere Jahre aufgebaut wird, welche Fristen dabei gelten und was bei Einkäufen, Wohnsitzwechsel und Ehepaaren zu beachten ist, steht ausführlich unter Steuern bei Pensionierung. Ob überhaupt Kapital bezogen werden soll, behandelt Kapital oder Rente.

Häufige Fragen

Fragen zum Rechner.

Kapitalleistungen aus der zweiten Säule und der Säule 3a werden getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz besteuert. Die direkte Bundessteuer beträgt einen Fünftel des ordentlichen Tarifs, dazu kommen kantonale und kommunale Steuern. Die Auszahlung wird nicht zum steuerbaren Einkommen addiert und ist mit der einmaligen Steuer abgegolten.

Er liefert eine Schätzung auf Basis der kantonalen Hauptorte, für Alleinstehende und ohne Kirchensteuer. Die tatsächliche Steuer hängt zusätzlich von deiner Gemeinde, deinem Zivilstand und deiner Konfession ab, und schon innerhalb desselben Kantons unterscheiden sich die Gemeinden deutlich. Für eine verbindliche Zahl braucht es die Berechnung mit deinen konkreten Angaben.

Bei einem Bezug von CHF 500'000 liegt Appenzell Innerrhoden mit rund 5,1 Prozent am günstigsten, gefolgt von Schaffhausen, Nidwalden, Graubünden und Zug. Am teuersten ist Appenzell Ausserrhoden mit rund 9,9 Prozent. In Franken sind das etwa CHF 25'700 gegenüber CHF 49'600, ein Unterschied von fast CHF 24'000 für denselben Betrag.

Massgebend ist dein steuerrechtlicher Wohnsitz im Zeitpunkt der Fälligkeit, nicht der Wohnsitz während der Ansparphase und nicht der Sitz deiner Pensionskasse.

Ja. Alle Kapitalleistungen aus Vorsorge, die im gleichen Kalenderjahr fällig werden, zählen für die Progression zusammen, unabhängig davon, aus welchem Gefäss sie stammen. Deshalb funktioniert Staffelung nur über verschiedene Steuerjahre, nicht über verschiedene Konten im selben Jahr.

Bei Ehepaaren werden die Bezüge beider Personen ebenfalls zusammengerechnet. Das ändert sich mit der Individualbesteuerung, die am 8. März 2026 angenommen wurde. In Kraft tritt sie aber erst spätestens am 1. Januar 2032, bis dahin gilt die Zusammenrechnung.

Weil Zürich als einziger grosser Kanton mit dem Rentensatzmodell rechnet. Die Kapitalleistung wird nicht direkt besteuert, sondern zu jenem Satz, der sich aus einem hypothetischen Bruchteil der Summe als Jahreseinkommen ergibt. Die meisten anderen Kantone erreichen ab einem gewissen Betrag ihren Maximalsatz und flachen dann ab, Zürich folgt dagegen weiter der Einkommensprogression.

Bei kleineren Bezügen liegt Zürich deshalb im Mittelfeld, ab rund einer Million gehört es zu den teuersten Kantonen. Wenn dein Bezug in dieser Grössenordnung liegt, lohnt sich die Staffelung dort besonders.

Die Schätzung ist der Anfang. Nicht das Ergebnis.

Wir rechnen deine Bezugsstrategie über mehrere Jahre durch, mit deinen Zahlen, deiner Gemeinde und deinem Zivilstand.

30 Minuten . Digital oder vor Ort in Gais, Zürich und St. Gallen