Das vergessene Geld
Barbara wurde Mutter. Eine der schönsten Veränderungen im Leben, und eine, die alles andere in den Hintergrund rückt.
Schlaf. Alltag. Finanzen.
Ihr Freizügigkeitskonto aus dem letzten Job? Vergessen. Nicht aus Gleichgültigkeit, einfach weil das Leben gerade woanders war.
Was sie nicht wusste: Wer ein Freizügigkeitskonto nicht aktiv bewirtschaftet, dessen Guthaben wird nach zwei Jahren automatisch an die Auffangeinrichtung des Bundes übertragen. Kaum verzinst. Aus dem Blick. Offiziell nirgendwo und doch irgendwo.
Als Barbara zu mir kam, haben wir gemeinsam nachgeschaut.
CHF 25'000. Einfach da. Jahrelang ungenutzt. Wir konnten das Guthaben zurückführen und deutlich besser für sie anlegen.
Barbara ist kein Einzelfall. Sie ist die Regel.
Wie oft passiert das wirklich?
Öfter als du denkst. In der Schweiz existieren schätzungsweise über 50'000 vergessene Freizügigkeitskonten, Milliarden von Franken Vorsorgekapital, schlecht oder gar nicht verzinst, irgendwo zwischen Jobwechseln, Auslandaufenthalten, Elternzeiten und Lebensveränderungen verschwunden.
Die häufigsten Auslöser:
- Jobwechsel, bei dem das FZ-Konto eröffnet und danach nie wieder angeschaut wurde.
- Auslandaufenthalt oder längere Erwerbspause.
- Elternzeit oder Teilzeitpensum.
- Mehrere Arbeitgeber über die Jahre, und damit mehrere Konten.
- Scheidung oder Trennung mit unklarer Aufteilung.
Das Geld verschwindet nicht. Aber es arbeitet auch nicht, bis man es aktiv sucht.
Wie spürt man vergessene Gelder auf?
Die Auffangeinrichtung BVG führt ein Register über nicht zugeteilte Freizügigkeitsguthaben. Unter sfbvg.ch kann direkt angefragt werden, ob Gelder auf den eigenen Namen registriert sind. Kostenlos, unkompliziert.
Wer weiss, bei welchen Arbeitgebern er tätig war, kann direkt beim damaligen HR oder der Pensionskasse nachfragen, wohin das Guthaben bei Austritt transferiert wurde.
Alte Arbeitsverträge, Austrittsabrechnungen, Kontoauszüge. Manchmal findet sich dort noch der Name der Freizügigkeitsstiftung.
Vergessene Freizügigkeitsgelder sind keine Seltenheit, sie sind ein blinder Fleck. Wer einmal systematisch nachschaut, ist oft überrascht, was er findet.
Quick Facts, damit du die Dimension spürst
- Über 50'000 vergessene Freizügigkeitskonten in der Schweiz, mit einem Gesamtvolumen von mehreren Milliarden Franken.
- Guthaben bei der Auffangeinrichtung werden minimal verzinst, das Kapital wächst kaum.
- Wer seine Gelder aktiv bewirtschaftet, hat deutlich mehr Einfluss auf Anlageform, Rendite und Zeitpunkt der Einbringung.
Übrigens, das ändert sich gerade rechtlich
Kurz als Info. Der Bundesrat plant, die bestehenden Regeln zu verschärfen. Wer einer Pensionskasse angehört, ist bereits heute grundsätzlich verpflichtet, Freizügigkeitsguthaben einzubringen. Neu soll die Pensionskasse verpflichtet werden, dies auch aktiv einzufordern. Der Entscheid wird noch dieses Jahr erwartet, möglicherweise mit Auswirkungen bereits ab Herbst 2026.
Was das bedeutet: Wer heute selbst die Initiative ergreift, behält die Kontrolle über Zeitpunkt und Strategie.
Mini-Themen im Mai
Drei Entwicklungen, die gerade unter dem Radar fliegen, aber relevant sind.
Der Bundesrat unterstützt einen Vorstoss, den maximal versicherbaren Lohn im BVG von CHF 907'200 auf CHF 453'600 zu halbieren. Für Kaderleute und Unternehmer bedeutet das: Einkaufslücken, die heute noch steuerlich optimal genutzt werden könnten, schrumpfen massiv. Wer heute Spielraum hat, sollte ihn kennen und nutzen.
Die Individualbesteuerung ist politisch beschlossene Sache. Doch die Mitte-Initiative könnte Ende 2026 oder 2027 zur Volksabstimmung kommen, mit abweichenden Regeln. Für Paare mit ungleichen Einkommen lohnt es sich, die Entwicklung aktiv zu beobachten und die eigene Planung flexibel zu halten.
Ab 1. Januar 2027 können Patchworkfamilien Kinder als erste Begünstigte des Vorsorgeguthabens benennen, auch wenn die Vorsorgenehmerin oder der Vorsorgenehmer verheiratet ist. Eine sinnvolle Anpassung, die bei der eigenen Vorsorgeplanung berücksichtigt werden sollte.
Checkliste: Habe ich alles im Blick?
- Weiss ich, wo jedes meiner Freizügigkeitsguthaben heute liegt?
- Habe ich schon einmal bei der Auffangeinrichtung (sfbvg.ch) nachgefragt?
- Ist mein Freizügigkeitsgeld aktiv angelegt oder liegt es einfach da?
- Kenne ich den steuerlichen Spielraum für PK-Einkäufe in meiner aktuellen Situation?
- Habe ich meine Vorsorge seit dem letzten Jobwechsel oder der letzten Lebensveränderung überprüft?
Oder was der nächste Schritt sein könnte? 20 Minuten, kostenlose Standortbestimmung. Wir schauen gemeinsam, was da ist und was sich lohnt.
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