Newsletter · Ausgabe April 2026

Der Reaktionsspieler verliert

von Marc Raschle · 5 Min. Lesezeit

Lukas war Leistungssportler. Heute führt er ein erfolgreiches Unternehmen.

Wenn man ihn fragt, warum er auf dem Platz oft einen entscheidenden Schritt schneller war als seine Gegner, antwortet er schlicht:

Ich bin nicht schneller gerannt. Ich bin früher losgelaufen.

Er wusste, wo der Ball landen wird, bevor der Gegner ihn überhaupt getroffen hat. Antizipation.

Doch bei seinem privaten Immobilienportfolio wählt Lukas gerade eine völlig andere Taktik: abwarten.

Er weiss, dass der Systemwechsel beim Eigenmietwert ansteht. Dass er seine anstehende Sanierung und den Erneuerungsfonds strategisch planen müsste. Aber weil der Termin bisher vage war, blieb er in der Kabine. Es gab keinen Druck.

Bis zu dieser Woche. Der Bundesrat hat das Datum fixiert: Am 1. Januar 2029 ist Schluss mit dem Eigenmietwert. Plötzlich hat das Warten einen konkreten Preis.

Lukas ist kein Einzelfall. Er ist die Regel.

Warum gute Entscheidungen Antizipation brauchen

Im Sport gewinnt nicht derjenige, der am schnellsten auf eine neue Regel reagiert. Es gewinnt derjenige, der sein Training rechtzeitig darauf ausrichtet.

Genauso ist es mit den wirklich relevanten finanziellen Entscheidungen im Leben. Sie kündigen sich nicht mit einem lauten Alarm an. Sie erscheinen leise, als Gesetzesentwurf, als Vernehmlassung oder als stille kantonale Praxisanpassung. Alles Momente, in denen Weichen gestellt werden könnten.

Doch weil kein akuter Druck da ist, passiert oft nichts. Wer denkt, ich entscheide das, wenn es konkret wird, macht den klassischen Fehler des Reaktionsspielers. Er agiert erst, wenn der Ball schon fast im Aus ist.

Was passiert, wenn man zu lange wartet?

Wenn das neue Gesetz am 1. Januar 2029 in Kraft tritt, ist der Handlungsspielraum bereits drastisch kleiner. Typische Situationen, in denen das Aufschieben beim Wohneigentum nun konkret teuer wird:

  • Das Zeitfenster für voll abzugsfähige energetische Sanierungen schliesst sich.
  • Einlagen in den Erneuerungsfonds können künftig höchstwahrscheinlich nicht mehr vom Einkommen abgezogen werden.
  • Wer im letzten Moment die Einlagen massiv erhöht, kassiert eine rote Karte von den Steuerbehörden.
  • Schuldzinsen sind ab 2029 nur noch stark eingeschränkt abzugsfähig.

Wenn du dich hier wiedererkennst, ist es Zeit, den eigenen Spielraum bewusst zu prüfen.

Die drei grössten Risiken durch Untätigkeit

1
Verlorener Spielraum, der schleichende Effekt

Mit der Inkraftsetzung per 1. Januar 2029 entfallen bei der direkten Bundessteuer die Energiespar- und Umweltschutzabzüge sowie der Abzug für Liegenschaftsunterhalt. Wer notwendige Sanierungen jetzt aufschiebt, verliert reale Steuervorteile, unwiederbringlich.

2
Die Torschlusspanik, der vermeidbare Effekt

Einige Kantone wie BL, FR, SO und SG haben bereits klar kommuniziert: Wer bis zum Systemwechsel deutlich erhöhte Einlagen in den Erneuerungsfonds tätigt, wird scharf auf Steuerumgehung überprüft. Unüberlegter Aktionismus im letzten Moment wird bestraft.

3
Komplexität, der anwachsende Effekt

Schon heute bestehen kantonale Unterschiede in der Steuerpraxis. Ab 2029 dürfen Kantone zudem Objektsteuern auf Zweitliegenschaften erheben. Je länger man wartet, desto unübersichtlicher wird das Spielfeld.

Praxis-Tipp

Die beste Entscheidung ist nicht immer die perfekte, sondern die rechtzeitige. Der grösste Hebel liegt im Timing. Wer anstehende Sanierungen jetzt plant und vorzieht, solange das alte System noch gilt, sichert sich reale Vorteile.

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Quick Facts, damit du die Dimension spürst

  • Die Frist steht: Der Bundesrat hat die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung definitiv auf den 1. Januar 2029 terminiert.
  • Schuldzinsen bleiben ab 2029 nur noch im Verhältnis des Werts der vermieteten Liegenschaften zum Gesamtvermögen abzugsberechtigt.
  • Ersterwerber profitieren künftig von einem zeitlich und betragsmässig begrenzten Abzug für Schuldzinsen, wer plant, sollte das einkalkulieren.

Mini-Themen im April

Drei Entwicklungen, die gerade unter dem Radar fliegen, aber relevant sind.

1
Warum bei 1e-Lösungen genau hingeschaut werden muss

Vorsorgeguthaben dürfen nach neuen Vorgaben nur noch in eine 1e-Einrichtung übertragen werden, wenn sie aus Lohnanteilen stammen, die über dem 1,5-fachen des oberen BVG-Grenzbetrags liegen. Wer hier nicht exakt strukturiert, verliert den Zugang zu diesen flexiblen Kaderlösungen.

2
Warum die 13. AHV-Rente neue Fragen aufwirft

Mit der Einführung der 13. AHV-Rente müssen laufende Witwen- und Witwerrenten von Personen im Referenzalter nochmals überprüft werden. In bestimmten Konstellationen besteht die Wahl zwischen Witwenrente und vorteilhafterem Altersrentenbezug, ein Entscheid, der sich lohnt.

3
Warum Pensionsplanung und Immobilien zusammen gedacht werden müssen

Viele planen Wohneigentum und Vorsorge getrennt. Doch gerade beim Systemwechsel greifen beide ineinander: Kapitalbezug aus der Pensionskasse zur Hypothekarreduktion, Sperrfristen, Steueroptimierung. Wer beides isoliert betrachtet, verliert den entscheidenden Gesamtblick.

Checkliste: Bin ich auf Kurs?

  • Gibt es energetische Sanierungen, die ich steuerlich optimal vor dem 1. Januar 2029 abschliessen sollte?
  • Kenne ich die künftigen steuerlichen Auswirkungen des Systemwechsels auf meine Hypothekarstrategie?
  • Habe ich meine Einlagen in den Erneuerungsfonds im Rahmen des Üblichen gehalten?
  • Ist mein Lohnanteil für eine 1e-Vorsorgelösung nach den neuen Regeln optimal strukturiert?
Lass uns darüber sprechen

Strategie beginnt mit dem ersten Schritt, nicht mit dem perfekten Plan. Oft reicht ein strukturiertes Gespräch, um zu wissen, wo du stehst und was als Nächstes sinnvoll ist.

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